Kurzzeitkennzeichen: Neue Regelung ab 1. April 2015
So kommt Ihr ohne Kurzzeitkennzeichen nach Hause
Ab dem 1. April 2015 gelten neue Regelungen für das Kurzzeitkennzeichen: Die Fünf-Tages-Zulassung gibt es dann nur noch mit gültiger HU. Hier findet Ihr Alternativen.
Berlin – Für Autokäufer sind Kurzzeitkennzeichen eine Art Einkaufstüte: Mit ihnen lassen sich fast alle Autos bequem nach Hause transportieren. Für knapp 100 Euro gibt es fünf Tage Versicherungsschutz und damit die Erlaubnis zum Fahren. Bedingung: Das Auto muss verkehrssicher sein und darf nur auf Probe-, Überführungs- und Einstellungsfahrten bewegt werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Fahrzeugführer.
Wo es viele Freiheiten gibt, gibt es meist Missbrauch. Im Ausland entstand ein Handel mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. Diese Gelegenheit nutzten österreichische Autohändler, um Fahrzeuge in den Osten zu verkaufen. Grenznahe Zulassungsstellen sollen mehr als 1.000 Kurzzeitkennzeichen pro Tag ausgegeben haben.
Automobiler Schrott war (beinahe) legal auf öffentlichen Straßen unterwegs. Zudem konnte die Polizei die Kennzeichen keinem Auto zuordnen, da die Kombination aus Kennzeichen und Auto in keinem Register gespeichert ist.
Kurzzeitkennzeichen: Ab 1. April 2015 nur noch mit TÜV
Deshalb gibt es ab dem 1. April 2015 eine neue Regelung für das Fünf-Tage-Blech. Ab dann ist eine gültige HU Bedingung für die Erteilung. Zudem trägt die Zulassungsstelle alle Fahrzeugdaten ein.
Abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV lassen sich damit von Privatpersonen nicht mehr legal auf eigener Achse bewegen. Nur Händlern bleibt das rote 06er-Kennzeichen. Trotz vieler Proteste von MOTOR-TALKern und einer Petition gegen die Gesetzesänderung, treten die neuen Regeln im April 2015 in Kraft.
Doch das bedeutet nicht das Ende des spontanen Autokaufs. Wir verraten Euch drei Möglichkeiten, mit denen Ihr Autos nach Hause oder in die Werkstatt bekommt, wenn sie eigentlich schon gar nicht mehr fahren dürfen.
Fahren mit entstempelten Kennzeichen
Ohne Kennzeichen darf ein Auto auf öffentlichen Straßen nicht fahren. Mit entstempelten Blechen hingegen schon: Der Gesetzgeber spricht dann von „vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugen". Diese Autos dürfen auf direktem Weg zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung bewegt werden, solange das Ziel im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk liegt.
Der Paragraph 10, Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt diese Sonderregelung. Bedingung ist jedoch, dass die Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind und die Zulassungsstelle zustimmt. Hier gibt es in den Zulassungsbezirken unterschiedliche Regelungen. Informiert Euch dazu bei Eurer Zulassungsstelle und Eurer Versicherung.
Wer sein Auto abmeldet, der darf mit entstempelten Kennzeichen übrigens bis um 23:59 am selben Tag auf öffentlichen Straßen fahren.
Transport auf einem Anhänger
Die günstigste Alternative zum Kurzzeitkennzeichen ist der Transport auf einem Anhänger. Einige Autovermieter bieten Fahrzeuge mit Anhängerkupplung an. Ein Autoanhänger selbst kostet rund 50 Euro am Tag oder 100 Euro für das ganze Wochenende.
Kritisch ist hier das Gewicht. Die Führerscheinklasse B erlaubt Fahrten mit einem (beladenen) Anhänger, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns bei maximal 3,5 Tonnen liegt. Autoanhänger sind meistens jedoch für ein höheres Gewicht ausgelegt. In den meisten Fällen benötigt der Fahrer einen Führerschein der Klasse B96 oder BE.
Auf eigener Achse darf ein abgemeldetes Auto nicht (ab)geschleppt werden, ein Anhänger ist zwingend nötig.
Transport über eine Spedition
Die teuerste, aber bequemste und zeitsparendste Methode ist ein Versand mit einem Speditionsunternehmen. Viele Anbieter transportieren Fahrzeuge zu unterschiedlichsten Preisen. Lieferungen über Strecken von 600 Kilometern kosten etwa 350 bis 500 Euro und dauern ein bis zwei Wochen.
Viel Geld, verglichen mit einem gelben Blech. Besonders ärgerlich: Eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen ist vorher nicht möglich. Dafür spart ein Spediteur viel Aufwand. Zudem besteht keine Gefahr, mit dem lange stillgelegten Gebrauchten auf dem Heimweg liegenzubleiben.
Kurzzeitkennzeichen aus dem Ausland: keine Option
Einige Nachbarländer bieten vergleichbare Kurzzeit- und Überführungskennzeichen an. Die sind nicht zwangsläufig EU-weit anerkannt. Zudem tragen in den meisten Fällen örtliche Zulassungsstellen alle Daten maschinell in die Papiere ein. Das größte Hindernis: Wer im Ausland ein Kennzeichen beantragt, der benötigt dort in der Regel einen Wohnsitz.
Wer ein ausländisches Kurzzeitkennzeichen verwendet, um ein Auto in Deutschland ohne gültige HU zu bewegen, verstößt zudem gegen Paragraph 22, Absatz 1, Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes („Kennzeichenmissbrauch“, „Fernzulassung“).
Nur noch mit TÜV auf die Straße
Fahrzeuge mit abgelaufener HU-Plakette lassen sich ab dem 1. April nur noch in Ausnahmefällen auf öffentlichen Straßen bewegen. Was den Missbrauch eindämmen soll, trifft den Gebrauchtwagenmarkt: Busse, Lkw oder Landmaschinen könnten drastisch an Wert verlieren, sobald sie lange abgemeldet sind - ein Transport wäre hier meist zu teuer. Bei den meisten PKW sind die Alternativen ebenfalls zu kostspielig oder aufwändig.
"Wer im Ausland ein Kennzeichen beantragt, der benötigt dort in der Regel einen Wohnsitz."
Also mein Exportkennzeichen aus CZ nach D habe ich von meinem Händler in Pilsen problemlos bekommen, Kosten für Kennzeichen und Versicherung ca. 60€, 4 Wochen gültig auch in D.
Bittere Sache das - durch den Mißbrauch einiger weniger wird wieder die Gesamtheit bestraft!
Übrigens es gibt noch eine weitere Möglichkeit ein abgemeldetes Fahrzeug zur TÜV-Prüfstelle zu bewegen - nach meiner Erfahrung stimmen nämlich die Zulassungsstelle und der Versicher meist nicht zu ein abgemeldetes oder ein Fahrzeug mit abgelaufener TÜV-Plakette zur Prüfstelle zu bewegen:
Jede TÜV-Prüfstelle hat eigene rote Kennzeichen. Diese kann man sich meist für 20-30€ Tagesgebühr dort leihen (vorherige Reservierung nötig!). Dann ist alles absolut sicher und wasserdicht! Hab ich schon mehrfach gemacht, absolut prima....
Das stimmt so nicht ganz, den er dürfte das Gespann schon einmal gar nicht fahren. Ausschlag gebend für FS B ist das Höchst zulässige Gesammt Gewicht beiders Gespanne Addiert und das darf nicht mehr als 3,5 to betragen. Da ein solcher Anhänger schon mal >2,8 to Höchst zulässiges Gewicht haben muss/kann um ein vernünftiges Auto zu transportieren, bleibt für die Zugmaschine schon fast nichts mehr übrig 😉!
Klar von vorteil ist wer noch den alten KL 3 Führerschein besitzt, oder eben neu den BE.
Derjenige der den BE nachgemacht oder dazu erstanden hat, ist jedoch mit dem HzGg auf 7,0 to beschränkt.
Der KL 3 Führerschein hat laut Gesetz keine Einschränkung mit BE, allerdings ist man meistens mit den Autos auf die Anhängerlast (lt Fahrzeugschein O.1) von 3,5 to beschränkt.
so.. wollte das nurmal so klarstellen *klugscheiß Modus aus* 😆
Gruß
Jetzt geht der Run auf die 06er Händlerkennzeichen wieder los. Gut wenn man jemanden kennt der einen kennt. War früher schon so, für 20 Mark haben die einem die rote Nummer geliehen. Ich hab aufm Dorf gewohnt und die Zulassungsstelle war 40km weit weg in Detmold....
Soll sich jetzt jeder einen Transportanhänger kaufen, der kurzfristig mal ein abgemeldetes Fahrzeug an einen anderen Ort bringen möchte.
Haben wir diese blödsinnige Regelung etwa auch Herrn Dorbrindt zu verdanken - würde mich gar nicht wundern. Aus dem Verkehrsministerium kommt wohl nur noch Mist (siehe Punktereform, Maut, Wechselkennzeichen).
Das ist ein Nepp an den Privatmann, mehr nicht.
Die ganzen Alis fahren ihre Sicherheitsrisiken auf vier Rädern unbehelligt mit roten Schildern durch die Gegend und machen Kasse und als Privater darf man das natürlich nicht wegen der Sicherheit.
Wer soll das denn bitte glauben? Wenn, dann müsste denen das Fahren ja auch verboten werden. Macht aber keiner.
Wie's wohl kommt...?
cheerio
Ich habe für dieses Kurzzeitkennzeichen letztes Jahr keine 40 Euro bezahlt mit allem drum und dran. Wie kommt ihr auf 100 Euro?
Dein Händler hat es beantragt und er hat einen Wohnsitz im Ausland. Also stimmt es doch so wie im Artikel geschrieben.
1.) Das rote Kennzeichen kann jeder Autohändler bekommen. Ich habe einen Bekannten, der arbeitet ganz regulär und hat als Nebengewerbe "Autohändler" angemeldet. Als Kleinstunternehmer hält sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen. Eine Anmeldung des Gewerbes kostet bei uns auf dem Rathaus 5€. Ich hab mit dem Bekannten gesprochen, denn auch die roten Kennzeichen sind limitiert auf bestimmte Nutzungen. Er sagt, das ihm das egal ist, alle Fahrten sind dann eben Überführungsfahrten oder Probefahrten.
2.) Na dann können wir ja die Fahrt mit entstempelten Kennzeichen weiter missbrauchen. Wobei das glaube ich sehr wenige Leute wissen und machen würden.
3.) Beim TÜV-Süd kann man nur in einer einzigen Stelle ein rotes Nummernschild leihen. Und das ist in Karlsruhe für 15€. Ansonsten geht das beim TÜV-Süd nirgends. (Diese Info ist vom 20.03.2015 9:14Uhr.)
4.) Fahren mit selbst gemalten Kennzeichen: Auf Auskunft von der Polizei ist das Fahren mit selbst gemalten Kennzeichen (Großer weisser Kleber und einen Edding 3000) unter umständen erlaubt. Und zwar ist das in Holland Praxis. Dort gibt es Überführungszulassungen und die Holländer können sich dann ein Schild auch in Bayern selbst malen und damit nach Holland fahren. Wenn die Buchstaben in das Muster passen, werden diese Autos noch nicht mal von der Polizei auf der BAB angehalten. (Selbst erlebt und mit Polizei diskutiert, Info Stand von 11.2014) Ein Schelm ist, wer denkt es gäbe keine Trittbrettfahrer
5.) Aber die Härtesten sind die völlig skupelosen Autohändler, die abgemeldete Autos von privaten Leuten kaufen und nach Bezahlung dirket damit von München nach Frankfurt oder von Kassel nach Hamburg fahren. Ohne sich um Versicherung zu scheren. Hauptsache es ist ein Schild drauf, die Chance nicht angehalten zu werden auf dieser Fahrt ist ja riesig. Und warum nicht große Chancen ausnützen?? (Auch selbst zweimal erlebt!)
Eine der wenigen Regelungen die in Deutschland wirklich mal unkompliziert war ist nun dahin.
Schade. 🙁
Tja und so wird eine sehr sinnvolle Einrichtung quasi sinnlos da spontaner Autokauf am WE nicht mehr möglich ohne das man Händler ist oder weis nicht was an Ausrüstung auffährt. DAS IST DEUTSCHLAND
Rote Nummern dürfen an Privatpersonen nicht verliehen werden. Daten werden Maschinell eingetragen und wenn man einfach mal meherere Autos abklappern will um einen zu kaufen ist auch vorbei.
Spedition und Hängergespann bleiben also übrig... Damit sind die klassischen selbstschrauber Autos quasi Wertlos und die Alis lachen sich einen Ast mit ihren Roten Nummern...
Was natürlich wieder ein neues Risiko birgt: Nicht jeder Private ist mit den Tücken des KFZ-Transportes mit Anhänger vertraut. Fängt schon damit an, das diese im regelfalle erheblich Breiter sind (Ausnahme die Hochlader) und ne Menge Überraschungspotenzial haben.
Dann geht es weiter mit der Gewichtsverteilung auf dem Anhänger. Eifach drauffahren bis zum Anschlag ist nicht immer richtig.
Und zu guter Letzt haben wir die Ladungssicherung für PKW, wo so ein Privatmann auch nicht unbedingt Firm drin ist.
Ich sehe die Schuld dieser Neuregelung eher bei dem Missbrauch der Überführungskennzeichen durch diverse Internetanbieter. Diese Nummern wurden doch Zentnerweise an Händler auch im benachbarten Ausland vertickt. Ich selbst kenne es aus Holland, wo man zu einen gekauften Fahrzeug auch ein deutsches Kurzzeitkennzeichen HD-04....... gleich dazu bekam.
Viele Grüße
Thomas
Und mit den roten Nummern 06...... ist das auch nicht so ganz einfach und schon garnicht Preiswert.
Die Versicherung zu den Nummern ist gekoppelt an eine Handel-Handwerk Versicherung und dafür legt man schon in der Basisversion ne Menge Geld auf den Tisch.
Achso, pol. Führungszeugnis und Auszug aus dem Punkteregister wird auch VOR Erteilung verlangt. Da fallen schon mal ne Menge Leute aus dem Raster.
Und auch die Überwachung der Nummern hat merklich angezogen. Es sollte wirklich jeder Meter in das rote Büchlein eingetragen werden.
Viele Grüße
Thomas
Es ist sicherlich schade, dass die unkomplizierten Kurzzeitkennzeichen auslaufen werden. Daran ist der Missbrauch Weniger und das Desinteresse Vieler schuld, die Online-Petition zum Erhalt des Kurzzeitkennzeichens hat derzeit momentan nicht einmal ein Drittel der benötigten Unterstützer.