Kurzzeitkennzeichen: Neue Regelung ab 1. April 2015

So kommt Ihr ohne Kurzzeitkennzeichen nach Hause

Constantin Bergander

verfasst am Fri Mar 20 08:00:45 CET 2015

Ab dem 1. April 2015 gelten neue Regelungen für das Kurzzeitkennzeichen: Die Fünf-Tages-Zulassung gibt es dann nur noch mit gültiger HU. Hier findet Ihr Alternativen.

Neue Regeln ab dem 1. April 2015: Kurzzeitkennzeichen gibt es nur noch für Autos mit gültiger HU
Quelle: GDV Berlin, dpa/ Picture Alliance

Berlin – Für Autokäufer sind Kurzzeitkennzeichen eine Art Einkaufstüte: Mit ihnen lassen sich fast alle Autos bequem nach Hause transportieren. Für knapp 100 Euro gibt es fünf Tage Versicherungsschutz und damit die Erlaubnis zum Fahren. Bedingung: Das Auto muss verkehrssicher sein und darf nur auf Probe-, Überführungs- und Einstellungsfahrten bewegt werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Fahrzeugführer.

Wo es viele Freiheiten gibt, gibt es meist Missbrauch. Im Ausland entstand ein Handel mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. Diese Gelegenheit nutzten österreichische Autohändler, um Fahrzeuge in den Osten zu verkaufen. Grenznahe Zulassungsstellen sollen mehr als 1.000 Kurzzeitkennzeichen pro Tag ausgegeben haben.

Automobiler Schrott war (beinahe) legal auf öffentlichen Straßen unterwegs. Zudem konnte die Polizei die Kennzeichen keinem Auto zuordnen, da die Kombination aus Kennzeichen und Auto in keinem Register gespeichert ist.

Kurzzeitkennzeichen: Ab 1. April 2015 nur noch mit TÜV

Deshalb gibt es ab dem 1. April 2015 eine neue Regelung für das Fünf-Tage-Blech. Ab dann ist eine gültige HU Bedingung für die Erteilung. Zudem trägt die Zulassungsstelle alle Fahrzeugdaten ein.

Abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV lassen sich damit von Privatpersonen nicht mehr legal auf eigener Achse bewegen. Nur Händlern bleibt das rote 06er-Kennzeichen. Trotz vieler Proteste von MOTOR-TALKern und einer Petition gegen die Gesetzesänderung, treten die neuen Regeln im April 2015 in Kraft.

Doch das bedeutet nicht das Ende des spontanen Autokaufs. Wir verraten Euch drei Möglichkeiten, mit denen Ihr Autos nach Hause oder in die Werkstatt bekommt, wenn sie eigentlich schon gar nicht mehr fahren dürfen.

Fahren mit entstempelten Kennzeichen

Ohne Kennzeichen darf ein Auto auf öffentlichen Straßen nicht fahren. Mit entstempelten Blechen hingegen schon: Der Gesetzgeber spricht dann von „vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugen". Diese Autos dürfen auf direktem Weg zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung bewegt werden, solange das Ziel im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk liegt.

Der Paragraph 10, Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt diese Sonderregelung. Bedingung ist jedoch, dass die Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind und die Zulassungsstelle zustimmt. Hier gibt es in den Zulassungsbezirken unterschiedliche Regelungen. Informiert Euch dazu bei Eurer Zulassungsstelle und Eurer Versicherung.

Wer sein Auto abmeldet, der darf mit entstempelten Kennzeichen übrigens bis um 23:59 am selben Tag auf öffentlichen Straßen fahren.

Transport auf einem Anhänger

Die günstigste Alternative zum Kurzzeitkennzeichen ist der Transport auf einem Anhänger. Einige Autovermieter bieten Fahrzeuge mit Anhängerkupplung an. Ein Autoanhänger selbst kostet rund 50 Euro am Tag oder 100 Euro für das ganze Wochenende.

Kritisch ist hier das Gewicht. Die Führerscheinklasse B erlaubt Fahrten mit einem (beladenen) Anhänger, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns bei maximal 3,5 Tonnen liegt. Autoanhänger sind meistens jedoch für ein höheres Gewicht ausgelegt. In den meisten Fällen benötigt der Fahrer einen Führerschein der Klasse B96 oder BE.

Auf eigener Achse darf ein abgemeldetes Auto nicht (ab)geschleppt werden, ein Anhänger ist zwingend nötig.

Transport über eine Spedition

Die teuerste, aber bequemste und zeitsparendste Methode ist ein Versand mit einem Speditionsunternehmen. Viele Anbieter transportieren Fahrzeuge zu unterschiedlichsten Preisen. Lieferungen über Strecken von 600 Kilometern kosten etwa 350 bis 500 Euro und dauern ein bis zwei Wochen.

Viel Geld, verglichen mit einem gelben Blech. Besonders ärgerlich: Eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen ist vorher nicht möglich. Dafür spart ein Spediteur viel Aufwand. Zudem besteht keine Gefahr, mit dem lange stillgelegten Gebrauchten auf dem Heimweg liegenzubleiben.

Kurzzeitkennzeichen aus dem Ausland: keine Option

Einige Nachbarländer bieten vergleichbare Kurzzeit- und Überführungskennzeichen an. Die sind nicht zwangsläufig EU-weit anerkannt. Zudem tragen in den meisten Fällen örtliche Zulassungsstellen alle Daten maschinell in die Papiere ein. Das größte Hindernis: Wer im Ausland ein Kennzeichen beantragt, der benötigt dort in der Regel einen Wohnsitz.

Wer ein ausländisches Kurzzeitkennzeichen verwendet, um ein Auto in Deutschland ohne gültige HU zu bewegen, verstößt zudem gegen Paragraph 22, Absatz 1, Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes („Kennzeichenmissbrauch“, „Fernzulassung“).

Nur noch mit TÜV auf die Straße

Fahrzeuge mit abgelaufener HU-Plakette lassen sich ab dem 1. April nur noch in Ausnahmefällen auf öffentlichen Straßen bewegen. Was den Missbrauch eindämmen soll, trifft den Gebrauchtwagenmarkt: Busse, Lkw oder Landmaschinen könnten drastisch an Wert verlieren, sobald sie lange abgemeldet sind - ein Transport wäre hier meist zu teuer. Bei den meisten PKW sind die Alternativen ebenfalls zu kostspielig oder aufwändig.