Mittelspurfahrer erhöhen das Unfallrisiko
Spurwechsel sind wichtig für den Verkehrsfluss
Wer auf der Autobahn zum richtigen Zeitpunkt die Spur wechselt, verbessert den Verkehrsfluss. Doch manchmal kann der Wechsel auch Staus verschlimmern.
Stuttgart - Bei dreispurigen Autobahnen rollen viele Autofahrer mit Vorliebe auf dem mittleren Streifen dahin. Doch in Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot - und der Spurwechsel ist wichtig für den Verkehrsfluss. Wer permanent in der Mitte fährt, erhöht das Unfallrisiko und die Staugefahr. Darauf weist Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE) hin.
Wenn Platz ist, dann sollte man rechts rüber fahren
"Für den Spurwechsel gibt es eigentlich keine Ausrede", betont er. Wer aber mehrere Lkw überholt, zwischen denen nur 50 bis 100 Meter Platz sind, sollte nicht in die schmale Lücke scheren. Besser sei es, weiter links zu bleiben und zu überholen, rät Hack. Sonst bremsen Autofahrer sich nur unnötig selbst aus. Ist zwischen den Brummis aber genügend Platz, fährt man besser rüber und macht so Platz für schnellere Autos.
Oft wechseln Autofahrer auf die Mittelspur, um andere Fahrzeuge bei Auffahrten einfädeln zu lassen. "Das kann man nach genauem Blick in den Rückspiegel machen", sagt Hack. Er erinnert aber auch daran, dass man im fließenden Verkehr Vorfahrt hat.
Ist die mittlere Spur voll oder untersagt eine durchgezogene Linie den Spurwechsel, muss der Fahrer auf dem Beschleunigungsstreifen entsprechend reagieren. Entweder ist er schnell genug, um vorher einzuscheren. Oder er muss leicht abbremsen, um das nebenher fahrende Auto passieren zu lassen. Trotzdem sollten Autofahrer auf der rechten Spur bremsbereit sein, falls der Wagen auf dem Beschleunigungsstreifen unerwartet herüberzieht. "Das Einfädeln ist ein Unfallschwerpunkt", sagt Hack.
Im zähfließenden Verkehr verursachen Spurwechsel Unfälle
Unangebracht sind Spurwechsel bei zähfließendem Verkehr. "Das Springen zwischen den Spuren führt zu Verzögerungen und provoziert Auffahrunfälle", sagt Hack. Schneller geht es dadurch nicht. "Dabei spielt einem die Psyche auch einen Streich: Man denkt immer, dort wo man selbst fährt, dauert es am längsten", sagt Hack.
Die rechte Spur bietet bei stockendem Verkehr wohl kleine Vorteile. Grund: Oft wird von der linken auf die mittlere Spur reduziert. Dann klemmt es dort durch das Einfädeln etwas mehr. Eine Garantie ist das jedoch nicht. "Staus können verschiedene Ursachen haben", erinnert Hack. Am besten kommt man letztlich durch, wenn man entspannt mitrollt.
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Wie ich die Mittelspurfahrer und Oberlehrer hasse 😤. Ich bin ja schon ein Egoist, aber das ist nochmal ein, zwei Stufen darüber 😱.
Er mag sich ja stören an den Mittelspur-Fahrern, aber mit dem Rechtsfahrgebot kann er nicht argumentieren.
Hierzu empfehle ich mal einen Blick in die Straßenverkehrsordnung Paragraph 7 Absatz 3c:
"3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. "
Straßenverkehrsordnung Paragraph 7 Absatz 3c
Oha, den kannte ich so jetzt echt noch nicht. Hätt ich auch nicht erwartet.
Ne andere Möglichkeit um das Problem und andere zu lösen. Man darf rechts überholen, wie in anderen Ländern bei 3 spurigen Straßen auch üblich.
Wenn man jetzt LKWs genauso schnell fahren lässt wie PKWs und vllt allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von ~120 einführt, verteilt sich der Verkehr gleichmäßig über alle Fahrstreifen, und durch die geringere Differenzgeschwindigkeit aller Teilnehmer fährt sichs entspannter 😊
Aber ob Deutschland jemals so weit kommt, dass einfach mal alle miteinander auskommen?
Vorab: ich bin kein Anwalt, das Folgende ist also keinesfalls eine Rechtsberatung, nur ein Essay im Rahmen eines staatsbürgerlichen Diskurses. 😊
Doch, das kann er. Wir erinnern uns: es ist grundsätzlich außerorts (auf Autobahnen auch innerorts) immer so weit wie möglich rechts zu fahren, die linke Spur ist nur zum überholen zu nutzen. Dann bräuchte man aber eigentlich keine dritte Spur, nicht immer überholen nämlich zwei Fahrzeuge gleichzeitig. Gäbe es die oben zitierte Norm nicht, so dürfte man die Mittelspur ja gerade dann nicht benutzen, wenn man sie dringend bräuchte: bei höherem Verkehrsaufkommen, wenn man bestenfalls nebeneinander herrollen kann. Das wäre ja blöd. Also wird ausnahmsweise, unter der Bedingung, daß rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt, das durchgängige Befahren der Mittelspur (im Unterschied zum bloßen überholen) gestattet. Der Einschub "- auch nur hin und wieder -" erklärt sich aus der Absicht des Gesetzgebers, den Verkehrsfluß möglichst wenig zu stören: müßte man in jede Lücke auf der rechten Spur hineinstoßen, beim auflaufen auf den Vordermann abbremsen, den nachfolgenden Überholer durchlassen, dann zum Überholen wieder herausbeschleunigen, so wäre das erstens unfallträchtig und zweitens sowohl unter dem Gesichtspunkt des von der Straße zu bewältigenden Verkehrs als auch vom energetischen Standpunkt höchst unzweckmäßig.
In dem Fall bleibt man also einfach in der Mitte und fährt gleichmäßig weiter, bis es rechts frei wird.
Sobald die rechte Spur aber wieder frei wird, gilt selbstverständlich wieder das Rechtsfahrgebot!
Ich denke, die Verwirrung resultiert aus der Formulierung "auch nur hin und wieder". Das ist sehr unbestimmt und für den Autofahrer zunächst einmal unbrauchbar, um als Richtschnur für das eigene Handeln zu dienen. Der Begriff bedarf also der Auslegung und wurde durch die Rechtssprechung konkretisiert. Es kann nämlich nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein, das zu weit zu fassen. Denn irgendwann wird irgendwo immer ein Fahrzeug auf der rechten Spur einer mehrspurigen Autobahn unterwegs sein, so daß man eigentlich immer mittig fahren könne. "Irgendwo hinterm Horizont ist ganz bestimmt ein lkw" zieht also, zumindestbei den üblichen Geschwindigkeiten, nicht.
Wäre das gewünscht gewesen, so hätte sich der Gesetzgeber die Konstruktion, die Ausnahme an eine Bedingung zu knüpfen gespart und die Mittelspur generell frei gegeben. Hat er aber nicht.
Allerdings ist die an die Umgangssprache angelehnte, recht saloppe Formulierung ein Indiz dafür, daß diese Bedingung auch nicht zu früh und zu oft greifen soll. Die Gerichte haben in einigen Urteilen entschieden, daß jedenfalls kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorliegt, wenn man nicht mindestens 20 Sekunden mit unveränderter Geschwindigkeit auf der rechten Spur weiterfahren könnte, ohne zum Bremsen oder zum erneuten Spurwechsel gezwungen zu sein. Das heißt im Umkehrschluß aber auch, das irgendwo jenseits der 20 Sekunden ungestört möglicher Fahrt auf der rechten Spur der Punkt erreicht sein wird, an dem man als Mittelspurfahrer die Mittelspur wieder zu räumen hat.
Im Großen und Ganzen läuft es also auf das hinaus, was dem verständigen Autofahrer auch ohnehin einsichtig gewesen wäre: Sind rechts Autos, die mich nach dem Wiedereinscheren zum Bremsen oder sofortigen erneuten Spurwechsel nötigen würden bleibe ich draußen, ist rechts niemand mehr und kann ich dort für einige Zeit ungestört weiterfahren fahre ich eben rüber. Eigentlich keine große Sache...
Der Paragraph 7 (3c) hebt aber das Rechtsfahrgebot nicht komplett auf, er verlängert nur den Zeitraum bis man wieder rechts rüber muss. Bei zweispurigen Autobahnen sind das so ca. 20-30 Sekunden, zwischen den einzelnen Überholvorgängen.
Bei dreispurigen Autobahnen wird es bezüglich der Mittelspur großzügiger bemessen. Da kann man eben längere Abstände zwischen den Überholvorgängen haben. Ist aber rechts gar kein Fahrzeug auf der Fahrspur oder dieses noch minutenlang entfernt, ist auch auf dreispurigen Autobahnen die rechte Spur zu benutzen.
Edit: war ich etwas zu langsam
Einfach die rechte Spur neu als "linke Spur" umbenennen und das Problem ist gelöst. Dann die linke als rechte und schon ist sie kilometerweit frei.
Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II
Hab heute erst so einen Typen vor mir gehabt, der _nur_ bei max. Behinderung/Gefährdung die Spur wechselt (2 Spuren/Fahrtrichtung):
1. Überholt mich mit ziemlichem Geschwindigkeitsüberschuss legal, als im unlimitierten Bereich die Fahrzeuge vor mir plötzlich deutlich schneller als meine 130km/h waren (bin deswegen als die nächste brauchbare Lücke zwischen den LKW kam nach rechts). Er hat einen große Lücke zwischen sich und mir aufgebaut.
2. Der Verkehr vor mir wurde wieder langsamer. Da hinter mir nichts auf der linken Spur war, bin ich etwas frühzeitig (immernoch 130km/h) auf die linke Spur, auch um den nächsten LKW zu überholen. Er ist (auf der rechten Spur fahrend) plötzlich langsamer geworden.
3. Was macht der Depp? Er hat genau in dem Moment mit Blinken angefangen bzw. ist praktisch sofort rübergezogen, sodass zwischen mit und ihm nur noch ca. 2m "Sicherheitsabstand" waren, obwohl er eben mehr als ausreichend viel Zeit hatte, noch deutlich vor wieder nach links zu wechseln 😤
4. Später ähnliches Spiel, nur dass er überhaupt nicht geblinkt hat.
5. Nochmals später hat er mit ziemlichem Geschwindigkeitsüberschuss illegal mehrere mit ca. 100km/h fahrende Fahrzeuge rechts überholt (der Kopf der Schlange war irgendwo am "Horizont") und ist dann wieder nach links gezogen.
notting
Interessanter Ansatz.😆
Hallo,
und wer überwacht diesen ganzen Kram?
Genau, keine Sau, man vertraut das wir uns schon irgendwie einig werden, quasi jeder fährt wie er mag oder es für richtig hält, fertig.
Gute Fahrt, ich fahre nur noch 103 km/h mit Tempomat und lasse mich am ...... ...
Full ACK, hab selber schon mehr als einmal einen Streifenwalden mit 2 Polizisten vorne drin abfahrbereit z. B. auf einem AB Parkplatz gesehen - aber für den Rechtsüberholer/Wiedereinscherer haben sie sich nicht interressiert...
notting
Beratungsresistente Mittelspurfahrer gehört den Führerschein abgenommen. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind oft die gleichen die mit 100-120 km/h auf der ganz linken Bahn die überholende LKW's schlafend vorbeikriechen statt mal kurz eindeutig zu überholen...so provoziert man richtig Unfälle.
Wegen der Autobahnauffahrten:
ihr könntet in DE auch mal Vernünftige Autobahnauffahrten "bauen"..
in Österreich ist inzwischen (meistens) erstmal ein paar 100m eine durchgezogenen Linien, wo man NOCH NICHT auf die Autobahn wechseln darf, und dann ein langer Bereich zum einfädeln
also genug Zeit damit auch der Schwachbrüstige Oldi (und vor allem LKW) auf Geschwindigkeit kommt
in Deutschland ist nach gefühlt 50m schon schluss mit lustig..
Und selbst die nutzt kaum jemand aus...
Noch schlimmer als der Mittelspurschleich ist nur der Sofortzubeginndesbeschleunigungsstreifensnachlinkszieher. Vor Allem, wenn der, wie üblich, mit 30 durch die Kurze zuckelt und dann mit knapp über Schrittgeschwindigkeit rauszieht....
Ich weiß, das Autobahnauffahrten manchmal etwas kurz sind. Ich hatte mal einen 200d. 60 PS auf grob 2 Tonnen. Aber wenn ich das selbst damit hinbekommen habe, am Ende des Beschleunigungsstreifens zumindest grob Lkw-Tempo zu erreichen, dann sollte das für eine modernes Auto doch erst recht kein Problem sein? Das erfordert aber zwei Dinge: schneller als Schrittgeschwindigkeit in der Auffahrt, und zu Beginn oderkurz vor Beginn des Beschleunigungsstreifens das Gas voll durchlatschen. (Also, bei modernen Autos. Beim 200d fuhr man davo eigentlich nur dauerhaft Vollgas, aber das ist ja heutzutage nicht mehr nötig...)