VW-Skandal: Bosch im Visier der Ermittler
Staatswanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen unbekannt
In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart könnte auch Bosch als Lieferant der Basis für die "Schummelsoftware" ins Visier der Justiz geraten.
Stuttgart - In der VW-Affäre um manipulierte Abgaswerte von Dieselautos gerät nun auch der Autozulieferer Bosch ins Visier deutscher Ermittler. Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart hat ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eröffnet, wie eine Sprecherin am Dienstag sagte. Einen konkreten Tatvorwurf nannte sie aber nicht.
Die Ermittler sind dem Vernehmen nach wegen Medienberichten um manipulierte Software für VW-Autos tätig geworden. In den USA ist der Stuttgarter Technikkonzern wegen angeblicher Komplizenschaft in dem Betrugsfall verklagt worden, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht.
Ein Bosch-Sprecher sagte, der Konzern arbeite grundsätzlich mit den Behörden zusammen, um Sachverhalte aufzuklären. Das Unternehmen äußert sich aber offiziell nicht zu dem Stuttgarter Verfahren, weil sich die Ermittlungen gegen unbekannt richten.
In einer Stellungnahme vom 24. September hatte Bosch eine Verantwortung zurückgewiesen. Die Stuttgarter hatten erklärt, als Zulieferer nur Komponenten nach speziellen Anforderungen der Kunden bereitzustellen. Was dann damit geschehe, liege in der Verantwortung der Autobauer.
Wie schon in mitlerweile unzähligen Artikeln vorher geschrieben, war diese
Software eine Auftragsarbeit für den Auftraggeber VW.
Bosch hat aber mit Übergabe des Ergebnisses, vor dem Einsatz dieser
Software gewarnt................
Die Reaktion von VW, dürfte bekannt sein...............
Tolle Argumentation von Dir. Stell Dir mal vor, Dir gibt einer Geld dafür, daß Du die Fensterscheibe des örtlichen Juweliers einwirfst und die Klunker für Deinen Auftraggeber da rausholst. Bist Du dann auch unschuldig, wenn Du Deinen Auftraggeber vorher gewarnt has?
Gruß Michael
Dieser Vergleich schreit tatsächlich nach einem Kopfschüttelsmile.
Das Einwerfen einer Scheibe und der Diebstahl von Juewelen ist eine Straftat aber das entwickeln einer Software nun mal nicht. Das der Kunde mit dieser Software eine Straftat begangen hat ist nicht die Schuld des Entwicklers.
Du stichst jemanden mit Deinem Taschenmesser ab...ist jetzt der Hersteller des Taschenmessers für Deine Tat verantwortlich?
@cng-Ipg,
Danke, netter Spass von Dir. @ G1ve hat Dir gerade den "Schiedunter"
erläutert. Habe mich gefragt, wie Du wohl drauf bist. Schlüsseln wir mal
auf: Du gibst mir den Auftrag, für Dich eine Software zu entwickeln
(Schreiben), mit der Du Autos für Tests sauberer erscheinen lassen kannst.
Könnte ich es, würde ich es gegen Bezahlung für Dich machen.
Ich übergebe Dir diese Software, weil ich mein Geld dafür haben möchte.
Gleichzeitig warne ich Dich aber, diese Software in Serie, in Autos zu verbauen.
Denn damit würdest Du Dich des Betruges strafbar machen.
Damit ist für mich das Geschäft erledigt, denn ich habe Deinen Auftrag
erfüllt. Außerdem habe ich Dich zusätzlich vor dem Einsatz dieser Software
gewarnt, weil Du Dich beim Einsatz Dieser strafbar machen würdest.
Damit ist mein Teil des Geschäfts sogar übererfüllt.
Was Du jetzt mit der Software machst, ist doch Deine Sache, ich bin da jetzt
total raus und nicht nachträglich strafbar zu machen.
Eine Software zu schreiben, auch wenn Sie, falsch eingesetzt, Betrug
darstellt, ist eine Sache, denn Du kannst Schreiben lassen, was Du
möchtest, nur Einsetzen darfst DU Sie nicht.
Mich nachträglich für den Auftrag haftbar machen zu wollen, wird Dir,
schon weil ich Dich gewarnt habe, Sie Einzusetzen, kaum gelingen.
Dies war sehr langatmig, aber soll Dir verdeutlichen, das Basteln
und Verkaufen doch zweierlei ist. Gruss
Eventuell. Es käme Beihilfe in Betracht, wenn ich mir das Taschenmesser ausdrücklich mit der Begründung bei ihm kaufe, es dringend zu brauchen, um jemanden abzustechen und der Hersteller es deshalb noch mit einer etwas größeren und schärferen Klinge versieht als normal. Vielleicht sogar Mittäterschaft, wenn er es gut finde, dass der Kunde das Opfer absticht, weil er es eigentlich auch möchte und das Messer noch besonders sorgfältig vorbereitet.
Grüße vom Ostelch
Das Einwerfen einer Scheibe und die Herausnahme der Juwelen aus einem Schaufenster ist nicht automatisch eine Straftat. Wenn es ein Tester als Sicherheitstest im Auftrag des Juweiliers macht, ganz sicher nicht.
Wenn Bosch völlig ahnungslos war, was VW mit der Software vorhat, ist das Prorammieren sicher nicht strafbar gewesen. Wusste man es, war es wohl schon mindestens Beihilfe (vorausgesetzt, das Handeln von VW war auch strafbar).
Grüße vom Ostelch
Schön, daß wenigstens einer nicht nur bis zur Nasenspitze denkt. Es ist halt nicht alles so simpel, wie sich das so mancher an seinem Stammtisch vorstellt.
Man kann und darf unterstellen, daß BOSCH zu jeder Zeit wußte, daß die Software zu keinem legalen Zweck zu gebrauchen ist. Daß das bekannt war belegen ja die angemeldeten Zweifel.
Nee Leute, Ihr macht Euch das ein bißchen arg einfach!
Gruß Michael
Wußte und wußte ist der Unterschied. Im Software Bereich ist aktive Beratung und Anpassung an die Diagnosetäuschung schon grenzwertig. Sich dann hinzustellen und zu sagen: "Besser wäre es das ganze nicht so zu machen wie wir es entwickelt und ausgearbeitet haben für Euch da wir dann Probleme bekommen würden" ist zumindest in den USA nicht gern gesehen.
Hallo,
Alles erscheint möglich zu sein, darum möchte ich mich für Eure Sicht der
Dinge bedanken, vor Allem weil es bisher so friedlich abgelaufen ist.
Ein Beispiel aus der Autowelt möchte ich noch zur Diskussion stellen.
Das Navi ist bekannt, so auch den möglichen Blitzerwarner dazu.
Meine Ansicht geltenden Rechts:
Ich darf mir den Warner Kaufen, ich darf den Warner auch Installieren,
lediglich die Nutzung Desselben ist strafbar.
Bin der Meinung, dieses Beispiel passt haargenau auf den aktuellen Fall.
Der Anbieter darf die Software herstellen und vertreiben, ich darf Sie auch
kaufen und sogar installieren, lediglich einschalten und benutzen ist Strafbar.
Wie seht Ihr Das? Gruss aus B............
Warten wir doch einfach die Ermittlungsergebnisse ab. Dass wir hier jetzt schlauer sein wollen als die die die Fakten ermitteln und dann auf ihre Strafbarkeit prüfen, grenzt schon fast an Größenwahn. 😉
Die BlitzerApp ist in der Tat grenzwertig. Das liegt aber auch an der Rechtslage. Der Beifahrer darf sie ja nutzen und den Fahrer informieren. Es gibt zumindest eine Möglichkeit, die App rechtstreu zu verwenden. Ähnlich war es mit den Blitzerwarngeräten. die durfte man ja besitzen, nur nicht verwenden. Darauf haben die Verkäufer in der regel sogar ausdrücklich hingewiesen. Es gibt ja auch im Tuningsektor viele Teile, die nach der StVZO unzulässig sind. Da ich auf Privatgelände so etwas verwenden darf, ist es auch erlaubt, die Teile zu verkaufen. Letzlich ist der Käufer dafür verantwortlich, sie nicht rechtswidrig zu nutzen. Das kann auch bei einer Software so sein. Deshalb kommt es darauf an, mit welcher Intention Bosch hier gearbeitet hat. Darüber können wir hier lange mutmaßen, feststellen müssen das die Ermittlungsbehörden.
Grüße vom Ostelch
Aha, man ermittelt gegen unbekannt. Das kann also nicht Bosch sein, denn Bosch ist ja nicht unbekannt 😆
Gegen "Bosch" kann man nicht ermitteln, sondern nur gegen "natürliche Personen", sprich: Menschen. Solange man nicht weiß, wer da bei Bosch für die Entwicklung der Software verantwortlich war, muss man eben gegen "Unbekannt" ermitteln.
Grüße vom Ostelch