Bundeskabinett macht Weg frei für Carsharing-Sonderrechte

Städte sollen Anreize schaffen

MOTOR-TALK

verfasst am Wed Dec 21 13:47:15 CET 2016

Die Bundesregierung will die Verbreitung von Carsharing fördern. Städte dürfen nach einem aktuellen Beschluss schon bald Sonderrechte für geteilte Autos erlassen.

Carsharing-Autos der Bahn: Mit dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun ins Parlament
Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Carsharing soll für Autofahrer in deutschen Städten attraktiver werden. Dafür sollen die Länder zusätzliche Anreize wie Gratis-Parkplätze und spezielle Stellflächen schaffen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Umweltministerin Barbara Hendricks vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Die Vorrechte sollen sowohl für stationsgebundene Fahrzeuge möglich sein als auch für Wagen, die an beliebigen Stellen einer Stadt abgeholt und abgestellt werden können. Beim Carsharing nutzen Menschen Autos gemeinsam, entweder privat oder über gewerbliche Anbieter. Zu Jahresbeginn waren nach Branchenangaben bundesweit mehr als 1,2 Millionen Kunden registriert, die sich gut 16.000 Fahrzeuge teilten.

Die Branche begrüßte das Gesetz, das zum 1. September 2017 in Kraft treten soll. Den größten Schub erwartet der Bundesverband Carsharing, wenn Anbieter feste Stationen am Straßenrand einrichten können. Bisher stünden die Wagen zu mehr als 90 Prozent auf Privatflächen, in Hinterhöfen und Tiefgaragen. Bei der Vergabe solcher Sonderflächen soll unter anderem auch darauf geachtet werden, ob es eine Vernetzung mit Bussen und Bahnen gibt sowie auch Elektroautos angeboten werden.

Vorgesehen sind zudem eine Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen und ein neues Verkehrsschild für Carsharing-Parkplätze. Ob und wie die Länder von der künftigen Rechtsgrundlage Gebrauch machen, können sie selbst entscheiden. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: "Mit der neuen Regel ermöglichen wir den Kommunen, den Parkdruck zu verringern."

Der Branchenverband gibt an, dass ein Carsharing-Fahrzeug in citynahen Wohnquartieren zwischen sieben und 19 Parkplätzen freimachen könne.

Quelle: dpa

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