Recht: Fahren auf dem Seitenstreifen ist kein Rechtsüberholen
Standstreifen zählt nicht zur Fahrbahn
Wer regelwidrig ein Auto auf der Standspur überholt und dafür einen Strafe kassiert, sollte diese überprüfen. Der Verstoß kann nicht als Rechtsüberholen ausgelegt werden.
Stuttgart - Im Stau auf dem Seitenstreifen ausweichen, ist verboten. Wer erwischt wird, dem drohen 75 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg. Wird Autofahrern aber vorgeworfen, auf dem Seitenstreifen verbotswidrig rechts überholt zu haben, sollten sie dagegen Einspruch einlegen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.
Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört der Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn. Überholen könne man laut StVO jedoch nur auf demselben Straßenteil. Das gilt auch für das verbotene Rechtsüberholen, erläutert der Club in der Zeitschrift "ACE Lenkrad" (Heft 9/2015). Beim Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt.
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Seitenstreifen ausweichen was ist verboten, _Hmm mir ist mal so der
Gaszug vom Vergaser abgerissen und dann leuft die Kiste nur noch 25
.../ da ist es mir doch noch erlaubt das ich das Geraet noch bis zum
Parkplatz bewegen darf, weil es noch so gerade rollfaehig ist
Solche Notsituationen sind dann aber auch belegbar.
Solange er nicht alle Autos überholt......
Ich dachte die Benutzung des Standstreifens zum schnelleren Vorankommen (was hier IMHO auch zutrifft) ist auch illegal? Sprich wenn man Einspruch einlegt kriegt man dann wahrscheinlich einen neuen Bescheid mit dieser Begründung?
notting
@notting
Das ist korrekt.
Kostet aber nur 75 € + 1 Punkt anstatt 100 € + 1 Punkt.
Nein, auf dem Seitenstreifen darfst du nicht fahren (sind da mal abschleppenderweise auf ein Polizeiauto aufgelaufen, daß gerade jemanden kontrolliert hat), da wurden wir zurück auf die Fahrbahn geschickt.
Würde ich aber in dem Fall auch so machen, kann da mitfühlen mir hat sich mal am Commo das Gasgestänge kurz vor 'nem Tunnel verabschiedet (vorher keine Standspur mehr), also mit Standgas im höchsten Gang durch'n Tunnel. Naja, zumindest lief der V6 im höchsten Gang auf Standgas zumindest 40 Sachen (war aber 'nen 3-4km langer Tunnel).
Gruß Metalhead
Genau, lieber mit 60 auf der Autobahn unterwegs statt mitdenken (wie ihr es gemacht habt) und den Seitenstreifen nutzen. Hauptsache ans Gesetz halten, denken liegt manch uniformierten halt einfach nicht so 😉
Denken liegt auch so manchem Schreiber hier nicht so. Er regt sich lieber auf. Die StVO hat es nun mal so geregelt, dass auf dem Seiten- oder Standstreifen nicht gefahren werden darf. Ob das nun dem einen oder anderen nicht gefällt, ist für das Handeln der Polizei nicht von Belang. Die ist an Recht und Gesetz gebunden. Wenn mir das Fahren mit meinem Auto wegen eines Defektes nicht mehr oder nur noch mit verkehrsgefährdender Schleichfahrt möglich ist, muss ich eben auf dem Seitenstreifen halten, Hilfe rufen und mich Abschleppen lassen oder, wenn auch das nicht gefahrlos möglich ist, das Auto vom Pannendienst aufladen und abtransportieren lassen. Das mag teurer, zeitaufwendiger, unbequemer sein, aber diese persönlichen Aspekte spielen hier keine Rolle.
Grüße vom Ostelch
Hallo,
ja genau lieber mit 60 auf ein auf dem Standstreifen stehendes Pannenfahrzeug auffahren als legaler weise mit 60 auf dem rechten Fahrstreifen zu fahren.
Das sagt doch schon der Begriff aus: Standspur, aus welchem Grund ist eine Rettungsgasse zu bilden wenn doch die Einsatzfahrzeuge auf dem Standstreifen fahren könnten.
Also echt mal, das hat nix mit mitdenken zu tun.
In diesem Sinne.
Den Begriff "Standspur" gibt es im Behördendeutsch garnicht... 😉
Stimmt. Es ist ein Seitenstreifen auf dem nicht gefahren werden darf. 😉
Grüße vom Ostelch
Genau. Und wenn bei Schneefall das Atmen untersagt wird, halten wir uns auch dran! Ist ja Gesetz.
Mit 60 auf ein stehendes Fahrzeug donnern - auf der Autobahn.... Hab gut gelacht, danke!
Wie lang ist der Bremsweg bei 60 nochmal? 😆
Lauter Paragraphenreiter hier... Lustig.
Köstlicher Scherz! Diese sinnlose Debatte, wer sich wann und unter welchen Umständen seine Privat-StVO basteln darf, hatten wir schon. Aber ich sehe wenig Chancen, dass die Polizei sie als Entscheidungsgrundlage akzeptieren wird. Mach was du willst, lass dich nicht erwischen und alles wird gut!
Grüße vom Ostelch