Recht: Schadensersatz für Steinschlag am Auto
Steinschlag: Haftung nur bei nachweisbarem Verschulden
Fällt ein Stein von der Ladefläche des Vorausfahrenden und trifft das eigene Auto, kann der Fahrer Schadensersatz geltend machen. Dafür braucht er aber Beweise.
Buchen - Steinschlagschäden am Auto können verschiedene Ursachen haben. Ansprüche auf Schadensersatz lassen sich daraus nur selten ableiten. Schleudert etwa ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Stein auf, ist darin meist ein unabwendbares Ereignis zu sehen, für das der Verursacher nicht haften muss. Anders kann es laut dem ADAC aussehen, wenn ein Stein von der Ladefläche eines Lkw oder sonstiges Ladegut von einem Fahrzeug fällt. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass der Stein von der Ladefläche herunterfiel, wie das Amtsgericht Buchen entschieden hat (Az.: 1 C 3/14).
In dem verhandelten Fall verlangte ein Autofahrer Schadensersatz für Steinschlagschäden von einem vorausfahrenden Lkw-Fahrer. Weder durch Zeugenaussagen noch durch Sachverständigengutachten konnte geklärt werden, ob der Stein von der Ladefläche des Lkws hinabgefallen war oder hochkatapultiert wurde. Daher hafte der Lkw-Fahrer nicht, wie das Gericht ausführte. Dem Geschädigten blieb nur die Möglichkeit, den Schaden über eine Kaskoversicherung abzuwickeln.
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Wo ist da jetzt die Neuigkeit? Das war schon zu meinen aktiven Kieskutscherzeiten vor 20 Jahren Stand der Rechtsprechung...
Hat vielleicht die Saure-Gurken-Zeit schon begonnen?
Neu ist diese Regelung natürlich nicht, aber es gibt sicherlich noch Zeitgenossen, die mit ihrem Wissen diesbezüglich nicht auf dem Laufenden sind... 😉
So viele Pressemeldungen kann dpa gar nicht veröffentlichen, um dieses Manko signifikant zu verringern! 😉
Grüße vom Ostelch
Und was ist bei fehlendem Netz zur Abdeckung der Ladung?
Der Stein des Anstoßes is doch eh weg nach dem Einschlag.
Ob mit oder ohne, du musst als Geschädigter beweisen können, dass der Stein von dem vorausfahrenden Lkw gefallen ist. Eine fehlende Sicherung mag eine Ordnungswidrigkeit sein, aber die allein bringt im Zivilprozess nichts.
Grüße vom Ostelch
Okay..Danke.. Hätte es zwar irgendwie anders gehofft (für den Fall der Fälle),aber ist ja schlüssig