Streit um Mercedes 500 K
Sternfahrt zum Gericht
VON CONSTANTIN BERGANDER
Schon 1935 war er ein Vermögen wert: 15.000 Reichsmark kostete je einer der 29 gebauten Mercedes 500 K. Noch heute ist das Auto wertvoll, es sorgt sogar für einen Skandal.
Der stolberger Unternehmer Hans Friedrich Prym konnte sich dem Charme des 500 K nicht entziehen. Er kaufte für 15.000 Reichsmark (umgerechnet 100.000 Euro) das metallic-grüne Ausstellungsexemplar. Doch lang währte die Freude über das fahrende Schmuckstück nicht. Das Chaos des Zweiten Weltkrieges zwang Prym dazu, seinen Pracht-Roadster zu verstecken.
Spannend wird es jetzt: Denn nach dem Krieg war der grün-glänzende 500 K nicht mehr da, wo Prym ihn versteckt hatte. Er war weg, fort. Aber wohin?
Auktion in Pebble Beach
Wir wechseln Zeit und Ort. Pebble Beach, Kalifornien. Treffpunkt der schönen Reichen. Und denen, die es gerne wären.
Im Jahr 2011 wird hier ein Mercedes 500 K auf einer Oldtimer-Auktion versteigert. Neben dem Zustand ist bei einem Oldtimer die Geschichte von hoher Bedeutung. Und die lautet wie folgt: Dieser Mercedes wurde 1945 von einem deutschen Unternehmer namens Prym verkauft, dann verschwand er. Erst in den 1970er Jahren tauchte er in der Sammlung von Generalmajor William Lyon auf, erstaunlicherweise in einem bemerkenswert guten Zustand. Sogar der originale Lack war noch erhalten. Trotzdem wurde er umlackiert. Heute unterstreicht ein kräftiger Rot-Ton die eleganten Linien des Roadsters. Der holländische Sammler Frans van Haaren bot so viel, dass er den Zuschlag erhielt: Für knapp 3,8 Millionen Dollar wechselte der 500 K (rund 2,8 Millionen Euro) erneut den Besitzer.
Soweit die Geschichte, die Pryms Enkel Michael im Gespräch mit MOTOR-TALK korrigiert: Die US-Armee nutzte das Privathaus seines Großvaters Hans Prym als Hauptquartier. Der Wagen parkte mehrere Kilometer entfernt in einer Garage nahe dem Firmengelände. Prym fürchtete wie viele Industrielle die Enteignung. In den Wirren rund um das Kriegsende, also in den frühen Monaten des Jahres 1945, verschwand der Roadster plötzlich. Recherchen, das Schmuckstück wieder aufzufinden, verliefen ergebnislos. „Mein Großvater hat den Mercedes 500 K nicht verkauft. Im Gegenteil, er trauerte ihm mit viel Emotion nach“, erinnert sich Michael Prym.
Pryms Ehefrau, Andrea Prym-Bruck, ist verantwortlich für das Firmenarchiv. Über das Internet wurde sie auf die Auktion in Pebble Beach aufmerksam. Unerwartet tauchte der Mercedes dann auf der diesjährigen „Techno Classica“ zwischen dem 21. und 25. März in Essen auf. Anhand von Fahrgestell- und Motornummern konnte dieser zweifelsfrei als jener identifiziert werden, den Hans Prym 1935 erwarb. Michael Prym ließ ihn für die Erbengeneration am 24. März beschlagnahmen. Aus seiner Sicht handele es sich um "Beutekunst auf Rädern".
Urteil
Ein Hamburger Gericht folgte dieser Theorie und sprach den Mercedes jetzt den Prym-Erben zu – zunächst in erster Instanz. Der Sammler Van Haaren wird das wahrscheinlich nicht so hinnehmen und in Berufung gehen. Schließlich hat er das Fahrzeug rechtmäßig und teuer erworben. Die Rechtslage ist kompliziert, der mutmaßliche Diebstahl liegt 67 Jahre zurück.
Wie es weitergeht? Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Quelle: MOTOR-TALK
Pebble Beach-> öffentliche Auktion?
Gab es da nicht die Regelung das auch gestohlen Gegenstände bei einer Auktion rechtmäßig erworben werden können?
Oder gilt das nicht bei Beutekunst?
Ich habe Papiere eine Mercedes Benz Fahrzeugs zuhause das nach dem Krieg in den Osten gewandert ist,gehört die kiste jetzt mir wenn sie unwahrscheinlicherweise wieder auftaucht 😆
Gruß Tobias
Hier ein Artikel auf MVC darüber.
Stehen auch Artikel in diversen AutoClassic-Magazinen darüber, z.B: Motor-Klassik.
Mfg
Andi
Nach unserem Recht kann man kein Eigentum an Diebesgut erwerben, auch nicht im guten Glauben, was ich absolut nachvollziehbar finde. Wie ist das denn in den USA? Im Krieg gestohlene Bilder und Kunstgegenstände wurden ja auch nach und nach zurückgegeben, sofern auffindbar. Das müßte doch genauso für derart seltene Oldtimer gelten.
Schönes Auto. Die Geschichte ansich kann ja noch spannend werden.
Anstelle des holländischen Käufers würde ich mich in den Arsch beissen, sollte der Wagen in letzter Instanz wirklich der ehemaligen Eigentümerfamilie zugesprochen werden. 😉
In Deutschland kann es u.U. so sein. BGBG §935
Meinem Laienverständnis nach, dürfte das aber irrelevant sein was das deutsche BGB sagt da die Auktion in den USA stattgefunden hat. Was das US-Recht dazu sagt weiß ich leider nicht.
Ist genauso bescheuert, wie wenn man heute Urenkeln irgendwelche polnische Bauernhöfe zurück gibt, weil sie ihren Urgroßeltern Ende der 40er Jahre enteignet wurden. Was kann die heutige Besitzerfamilie dafür, die die Höfe rechtmäßig vom Start erwarb?
Merkwürdige Geschichte.
Kein Wunder, dass um dieses Auto so ein großes Theater gemacht wird. Einfach nur zum Hinknien (wobei ein 540 K schon besser wäre... 😆).
Hallo,
ich halte es für späte Gerechtigkeit,wenn der Wagen seinem rechtmässigen Besitzer bzw.dessen Erben wieder zugesprochen wird,auch wenn das erst nach 67 Jahren geschieht.Der Wagen wurde gestohlen und nach dem Gesetz ist ein solches Auto auch dem rechtmässigen Besitzer auszuhändigen,ohne Rücksicht auf denjenigen zunehmen,der das Fahrzeug erworben hat.
Das der gute Mann rund 3,8 Millionen US-Dollar bezahlt hat,ist eben sein Pech,hätte dieser Mal besser die Eigentumsfrage geklärt,wären Ihm der Fehleinkauf erspart geblieben.
Es ist auch bei einem Oltimer ein gewisse Risiko dabei,das es sich hierbei um Diebesgut handeln könnte,für mich ist das keine Kriegsbeute die man einfach mal so mitnehmen kann.
Mir tut zwar derjenige leid der wohl jetzt auf einen Haufen Geld verzichten muss,aber so ist nun mal unser Rechtssystem,ein jemand der eine gestohlene Ware erwirbt,lebt mit dem Risiko,den Gegenstand und sein Geld zu verlieren.
Ich finde das die Gerechtigkeit gesiegt hat auf jedenfall und der"bestohlene Käufer",kann ja das Geld bei den Erben des Diebes einklagen,ohne weiteres,obwohl das wohl in Amerika schwieriger sein dürfte,da es sich ja um einen Kriegshelden handeln,mit hoher Wahrscheinlichkeit.
gruss Uwe
nein, der Diebstahl fand auf deutschem Boden statt. Weil man kein Eigentum an gestohlenem Gut erwerben kann ist auch der Vertrag der durch die Auktion zu Stande kam nichtig. Das heisst der Holländer darf sein Geld zurück fordern.
Bloß sehe ich da bei den amerikanischen Gerichten schwarz, da haben Ausländer generell immer unrecht.
lg
Peter
Der Verkauf fand aber in den USA statt, damit nach US-Recht. So einfach ist das nicht!
Du hast ein seltsames Rechtverständnis. Wenn jemand Dein Auto stielt und in gutem Glauben es ein anderer kauft, verzichtest Du dann auch, weil der neue Käufer es ja erworben hat? Bei den Bauerhhöfen damals war übrigens jedem klar, daß es zu Unrecht enteignetes Diebesgut war.
Der Holländer hier konnte das sicher nicht wissen. Trotzdem hätte auch hier das Auktionshaus die Geschichte prüfen können, was ja offensichtlich nicht schwer gewesen wäre.
Gruß Eike
Wenn ich der Holländer wäre , würde ich das Auktionshaus auf Schadenersatz verklagen aber der Wagen gehört definitiv den Erben!
EikeSt, gut, dann werde ich mal nach Polen fahren und mir den Hof von meinem verstorbenen Großvater zurückholen, oder noch besser auf Ausbezahlung des Wertes pochen. Bin ja gespannt, was dann die Leute sagen, die ihre Höfe damals zum polnischen Recht erhielten.