Elektro-Dienstwagen steuerfrei aufladen
Steuerentlastungen für dienstlich genutzte E-Autos
Der Bund will Anreize für den Umstieg auf die E-Mobilität schaffen. Unter anderem durch Steuerentlastungen an der Ladesäule für Dienstwagenfahrer.
Berlin - Arbeitnehmer, die einen Elektro-Dienstwagen fahren und diesen auch privat nutzen dürfen, können sich ihre Ladekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. "Bisher mussten Arbeitnehmer die Höhe der erstattungsfähigen Stromkosten nachweisen", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das war in der Praxis häufig sehr aufwändig.
Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums kann der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten nun aber pauschal erstatten. Für Elektrofahrzeuge ist eine Monatspauschale von 20 Euro möglich, 10 Euro sind es für Hybridelektrofahrzeuge, wenn der Arbeitgeber über eine Ladestation verfügt. Hat der Arbeitgeber keine Ladevorrichtung, so erhöhen sich die Pauschalen im Monat auf 50 Euro für Elektrofahrzeuge und 25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge.
Wichtig zu beachten: Werden die vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten nicht erstattet, kann der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens entsprechend gemindert werden. "Diese Regeln gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020", ergänzt Klocke.
Wer morgens mit dem Elektro-Dienstwagen zur Arbeit fährt, dort das Auto an die Ladevorrichtung des Arbeitgebers aufladen darf und abends mit dem aufgeladenen Wagen wieder nach Hause fährt, muss dafür ebenfalls keine Lohnsteuern zahlen.
Quelle: dpa
Es ist richtig, dass da mal angesetzt wird. Sonst sind E-Autos gerade für Selbstständige uninteressant, die nicht von irgendwelchen Vorgaben abhängig sind oder im Jahr 40TKM schrubben müssen. Der BLP ist höher als beim Verbrenner, dazu ist der Kraftstoff einfacher abzusetzen, weil man einfach die Quittung von der Tanke nehmen kann und sich keinen separaten Stromzähler zu Hause hinsetzen muss.
Das verstehe ich nicht. Man muss also bei einem privat nutzbaren Dientwagen zwar 1% vom BLP, nicht aber 0,01% pro km Entfernung als geldwerten Vorteil versteuern?
Interessant ist, dass diesmal wohl Fahrräder berücksichtigt werden sollen.
Hier geht es eher um die Kosten des Ladens.
Das Laden des Autos an der Firmensteckdose muss nicht als Geldwerter Vorteil versteuert werden.
Egal ob es ein Firmenwagen oder der Privatwagen ist.
Die 0.01 % kommen auf das 1% pro Monat oben drauf
Zum Vergleich: Tankgutscheine bis 44EUR/Monat vom AG sind auch steuerfrei (übrigens auch wenn man die in das Privatauto "kippt"[1]). Sprich IMHO hätte man nur diese Regelung entspr. für (PH)EV anpassen müssen.
Sowas habe ich aber bisher nur bei einem AG bekommen und das auch nur wenige Male (spätere AG hatten dafür andere viel angenehmere Features).
Aber selbst 50EUR/Monat sind sofort mal nur für die Akkuabnutzung weg ohne dass man aufgeladen hat, obwohl das Auto selbst ohne deutl. teurer ist (Zoe beginnt mit 59EUR/Monat für 22kWh und 7,5Mm/Jahr).
BTW: Aber was ist nun, wenn man irgendwie "Frei-kWh" vom entspr. Anbieter bekommt? Muss man die sich auf jeden Fall anrechnen lassen egal ob man sie nutzt/nutzen kann oder wie?
notting
[1] Nur leider eben Gutschein, d.h. Anbieterbindung, der weniger Tankstellen haben kann und/oder eher teurer sein kann als andere, was den effektiven Wert reduziert.
Wo holt sich der Staat nur dann in Zukunft seine Steuerneinnahmen her, die noch aktuell aus Energiesteuern an der Zapfsäule und aus CO2- bzw. Hubraumsteuern anfallen??
Maut, Stromsteuern?
Da geht es um etwas anderes.
Hier geht es um einen Dienstwagen vom Arbeitgeber. Wer den in der heimischen Garage lud musste bislang die Kosten dafür nachweisen, Benötigt als eigenen Stromzähler usw.
Jetzt können dafür pauschal die 50€ in Anspruch genommen werden. Die gehen also beim Dienstwagennutzer nur für den Strom drauf.
Da wäre die Frage in welcher Form diese Leistungen gewährt werden. In dem Beispiel hier geht es ja um die Ladung beim Arbeitnehmer.
Wenn ich den Artikel richtig verstehe dürfte dein Beispiel ohne Anrechnung erfolgen. Denn die Ladekosten darf der Arbeitgeber ja steuerfrei erstatten.
Maut.
Das ist der Plan. Es glaubt doch niemand wirklich, dass das wegen ein paar ausländischen PKWs eingeführt wird oder? Ist sie erstmal da, wird sie peu a peu entsprechend ausgebaut.
Was viele nicht wissen: Bei überwiegend betrieblicher Nutzung kann man aktuell 8.000€ vom Listenpreis abziehen, wenn man ein Elektroauto fährt. 2018 sind es immerhin noch € 7.500.
Wenn das Elektroauto also 50.000€ LP kostet, werden 2017 nur 42.000 € für die 1%-Regelung angesetzt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html §6 (1) Nr. 4