Stiftung sucht VW-Anleger, die sich außergerichtlich einigen wollen
Stiftung: VW könnte mit Vergleich europaweite Prozesswelle eindämmen
Zahlreiche enttäuschte Anleger verklagen den VW-Konzern nach dem "Diesel-Gate" auf Schadenersatz. Eine Stiftung aus den Niederlanden wirbt auch beim Unternehmen für einen anderen Weg.
Frankfurt/Main - Die Stiftung "Volkswagen Investors Claim" hat den Autokonzern erneut zu einem Vergleich aufgefordert, mit dem der finanzielle Schaden aus dem Diesel-Skandal für Investoren ausgeglichen werden könnte. Ein gerichtlich bestätigter Vergleich nach niederländischem Recht könnte europaweit angewendet werden und die zu erwartende Prozesswelle eindämmen, sagte Rechtsanwalt Eric Breiteneder der Deutschen Presse-Agentur. Leider habe das Unternehmen seit Oktober 2015 nicht auf die Vorschläge reagiert und stattdessen bestritten, dass überhaupt ein aktienrechtliches Fehlverhalten stattgefunden hat.
VW sieht keinen Verstoß gegen Aktienrecht
Wie andere Anlegervertreter auch meint die Stiftung, dass die Volkswagen AG die Öffentlichkeit im September 2015 zu spät über die Manipulationen bei der Abgasreinigung und die damit verbundenen Milliardenrisiken informiert hat. VW weist diese Vorwürfe zurück.
Investoren beklagen aber, dass Besitzern von VW-Aktien, Anleihen oder anderen Finanzprodukten hohe Schäden entstanden seien, die nun von Volkswagen ersetzt werden müssten. Die Stiftung will darüber einen Vergleich schließen, während beim Landgericht Braunschweig bereits mehr als hundert Klagen eingegangen sind, die voraussichtlich in einem Musterverfahren gebündelt werden.
Noch nicht absehbarer Kapitalverlust durch Abgasaffäre
Die Stiftung vertritt nach eigenen Angaben Investoren aus 26 Ländern mit 13 Milliarden Euro investiertem Kapital. Zu 95 Prozent handele es sich um Eigner von Unternehmens-Anleihen und Finanzprodukten. Zur Höhe des aus ihrer Sicht entstandenen Kapitalschadens äußerte sich die Stiftung nicht.
"Volkswagen spielt auf Zeit", sagte Anwalt Breiteneder. Es sei aber kurzsichtig, allein auf die deutsche Verjährungsfrist zu schauen, die voraussichtlich am 18. September greift, dem Jahrestag der ersten VW-Veröffentlichung zum Thema. "Entscheidend ist der Handelsplatz der Wertpapiere. Beispielsweise verjähren die Ansprüche in Spanien erst nach 15 Jahren" Es sei daher über Jahre europaweit mit Prozessen um Schadenersatz zu rechnen.
VW spielt auf Zeit
Die Stiftung sucht derzeit intensiv nach Anlegern, die sich ihrem Vergleichsweg anschließen wollen. Im Erfolgsfall sollen 18 Prozent der Schadenssumme an die Stiftung fließen. Da bis dahin keine Kosten anfallen, hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Anlegern den Beitritt empfohlen.
Allerdings hemmt eine Mitgliedschaft in der Stiftung nicht die Verjährung. Spätestens im September müssten deutsche Anleger dafür Klage einreichen. Einem möglicherweise später von der Stiftung erreichten Vergleich könnten sie beitreten, wenn sie zuvor die Klage fallen ließen. Falls Volkswagen bereit sei, könne man innerhalb von sechs Monaten eine Einigung finden, erklärte der Stiftungsanwalt.
Aktien sind mit Risiken verbunden.
Sie koennen steigen und sie koennen fallen.
Da hast du recht!
Aber ein so starker Fall aufgrund betrügerischen Verhaltens ist völlig jenseits der üblichen Schwankungen des Kurswertes und kann auch von den besten Analytikern so nicht erwartet werden.
Ich bin mal gespannt darauf, wie die Juristen am Ende entscheiden.....
Kommt darauf an, ob diese Juristen auch Aktien an VW halten.😆
Naja, so "jenseits von üblichen Schwankungen" ist die Performance der Aktie in den letzten 12 Monaten auch nicht:
VW ca. -40%
FCA ca. -33%
Daimler -30%
BMW -28%
Toyota Motor - 25%
--sollen 18 Prozent der Schadenssumme an die Stiftung fließen--
keine schlechte idee der erfindung einer gelddruckmaschine.
man lese "was" da steht . die bekommen 18% der "schadenssumme" wenn die also nur wenig aushandeln, und das kann denen ja völlig egal sein "wieviel" da ausgehandelt wird. "denn" sie bekommen "immer" 18% der "schadenssumme", wenns also wenig ist kann es passieren daß die geschädigten mehr bezahlen müssen als sie bekommen, also nochmal abgezockt werden.
Diese Stiftung hat anscheinend das Ziel, möglichst selbst viel Geld von VW abzupressen im Auftrag der vermeintlich geschädigten Aktienbesitzer.
Solche Geschäftsgebahren sind zwar möglich, aber auch irgendwie suspekt. Veständlich, dass VW nicht auf diese fragwürdigen Forderungen eingeht. Jeder Aktienbesitzer trägt selbst ein Risiko, das bis zum Totalverlust gehen kann, das ist nun wirklich nichts Neues.
Streitbar ist nur die Frage, ob die Gewinnwarnung rechtzeitig erfolgt ist oder nicht. Hier scheint aber VW rechtzeitig reagiert zu haben.
man beachte das perfide an dieser "stiftung" egal was sie von vw erstreiten - selbst wenn es 10€ pro 10000€
verlust ist. dann bekommt jemand mit zb 100000€ schadensumme 100€ von vw, und die "stiftung" 18000€ vom geschädigten. daher völlig egal was sie erstreiten ab 1€ von vw gewinnen sie von den geschädigten 18%.
Ja und? Die Geschädigten bekommen aber auch was .... ohne diese Stiftung nichts.
Also ich verstehe das Gejammere hier nicht, das die Stiftung hier Profit machen will ist doch jedem Klar.
Dennoch bekommen am Ende die Geschädigten Geld, den ohne solsche Stiftungen würden die meisten von denen eh nicht einzeln Klagen und würden keinen Müden Cent von VW sehen.
Es spielt keine Rolle, WARUM eine Aktie steigt oder faellt, sondern nur DASS sie steigt oder faellt.
Ein vernuenftiger Investor / Trader hat Sicherungsmassnahmen installiert, damit der Verlust nicht so gross wird.
WARUM eine Aktie steigt oder faellt ist fuer "Analysten" und "Experten" von Interesse, weil sie damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
Heute glauben die meisten ja auch, dass die "News" den Markt machen.
Tatsaechlich ist es aber so, dass "Experten" eine Nachricht zu einem Marktgeschehen fabrizieren und krampfhaft versuchen, mit windigen Argumenten eine Marktbewegung zu erklaeren.
Nochmal.....der Markt macht was er will, egal was "Experten" und "Analysten" sagen.
Uebrigens kann man auch Geld mit fallenden Kursen machen, wenn man die Nerven und den Mut dazu hat.
Aber es ist natuerlich einfacher, fuer die eigene Ignoranz und evtl. Unfaehigkeit wieder einmal andere verantwortlich zu machen.
Is ja nichts Neues😉
Es gibt einen Unterschied zwischen Schadenssumme und Schadensersatzzahlung.
Wenn man 10.000 Euro als Schadensumme beziffert, 18% der Schadenssumme als "Stiftungsgebühr" bezahlen muss und VW 100 Euro pro Geschädigten bezahlt, oder auch nichts, weil es mit einer dann gerichtlichen Durchsetzbarkeit nicht ganz so einfach ist, dann hat man den eingesprungenen Bauchklatscher ins Klo gemacht.
Besonders fatal ist auch noch die notwendige Klageverzichtserklärung gegenüber VW um bei der Stiftung mit machen zu können. Bekommen "reguläre" Kläger irgend wann mal etwas gerichtlich zugesprochen und lässt VW die Stiftung auflaufen, dann kann man auch keine "normale" Einzel-Forderung mehr führen, weil man ja vorher Klageverzicht erklärt hat und eine dann sogar berechtigte Forderung nicht per Klage durchsetzen kann.
Hier sollte sehr genau überprüft werden, auf was sich diese 18% Gebühr tatsächlich bezieht, und wie groß die tatsächliche Chance auf eine gerichtliche Durchsetzbarkeit bei Verweigerung einer Einigung seitens VW, dann mit einer "indirekten Sammelklage" für ein derartiges Konstrukt ist.
Die Frage ist nicht, wie weit der Kurs eingebrochen ist oder nicht, und dass er vielleicht mit einer früheren Gewinnwarnung weniger eingebrochen wäre, sondern einzig und allein, ob diese Gewinnwarnung hätte früher abgegeben werden müssen.
Dass immerwährende "Problem", dass man aus einem rechtswidrigem Verhalten keine Rechtsansprüche ableiten kann.
Sollte festgestellt werden, dass die Pflichtmitteilung zu spät gekommen ist, dann ist VW in der Beweislast, dass der Gewinneinbruch mit rechtzeitiger Mitteilung auch nicht geringer ausgefallen wäre und der Kläger einen ebenso hohen Vermögensverlust erlitten hätte.
Gibt es hier ein Fehlverhalten von VW, müssten sie den vollständigen Kursknick als Schadensersatz übernehmen, weil es ihnen nicht möglich sein wird, einen geringeren Schaden zu beziffern.
Hat schon seinen Hintergrund, warum börsennotierte Aktiengesellschaften seit einigen Jahren mit Pflichtmitteilungen um sich werfen, wo allein schon die Überschrift "Gewinnwarnung" Panikreaktionen und einen höheren Kursknick verursacht, als es die Zahlen in der Meldung jemals machen würden.
Soweit so richtig. Ob der Kläger einen ebenso hohen oder geringeren Vermögensverlust erlitten hätte ist glaub ich eher zweitrangig, weil mit einer rechtzeitigen Gewinnwarnung eben auch jeder die Möglichkeit gehabt hätte, seine Anteiel rechtzeitig abzustoßen und somit seinen Verlust zu verringern - dafür sind so Gewinnwarnungen schließlich da. Wieviel da jetzt jeder im einzelnen verliert, oder eben auch nicht, hängt schlicht davon ab, wie schnell er ggfs. reagiert.
Ebenso wichtig dürfte die Frage der Gewinnwarnung für diejenigen sein, die zwischen dem kursrelevanten Ereignis und dessen Veröffentlichung gerade noch Aktien gekauft haben - und dies bei einer rechtzeitigen Gewinnwarnung eben nicht getan hätten.
Das sind alles nur juristische Feinheiten der Argumentation.
Der eigentliche Hintergrund ist deutlich einfacher: Ob Anleger überlegt und angemessen oder panisch und amokartig (über)reagieren, ist allein Sache des Anlegers, aber nicht die des Unternehmens, und was Sache des Unternehmens ist, ist gesetzlich definiert.
Die Einlassung von VW, dass man keine unnötig verfrühte Warnung herausgegeben hat, um den Anleger vor Panikreaktionen und ungerechtfertigten Kurs- und damit Vermögensverlusten zu schützen, ist schon toll.
Es widerspricht genau dem, was der Gesetzgeber durch Verschärfung des Aktienrechts im Rahmen der Bankengeschichte vor einigen Jahren umgesetzt hat: Eine Vermeidung von Möglichkeiten des Unternehmens, über die Steuerung von Mitteilungen seinen eigenen Aktienkurs auf ein höheres Niveau zu heben, als der sich über den freien Markt bestimmen würde.
Wenn man es weiß, dann muss man es gleich machen und nicht erst vorher alle Kumpels anrufen, ihre Anteile sofort abzusetzen, oder schnell Geld zusammen zu kratzen, weil man in drei Wochen für kleines Geld seinen Anteil deutlich aufstocken kann.
Interessant in dem Zusammenhang die tagesaktuelle Meldung des Handelsblatt, dass VW mit Wiko in Verhandlungen über Schadensersatzzahlungen wegen Pflichtverletzungen/Organverschulden steht.