Auflage eines Fahrtenbuchs: Verlängerung für Motorradfahrer
Stilllegungs-Zeiten zählen nicht
Bei Motorradfahrern kann die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches unter Umständen verlängert werden. Denn meist sind die Maschinen während der Wintermonate stillgelegt.
München - Gerichte können Motorradfahrern das Führen eines Fahrtenbuchs zur Auflage machen. Weil die Nutzung typischerweise saisonal ist, darf die Auflage sogar länger ausfallen als bei Autofahrern. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Urteil, auf das der ADAC hinweist (Az.: 3 C 13.14).
In dem verhandelten Fall hatte ein Motorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Da der Halter des betroffenen Motorrads keine Angaben zum Fahrer machte und dieser nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren eingestellt.
Allerdings wurde gegen den Halter die Auflage erlassen, 15 Monate lang ein Fahrtenbuch zu führen - drei Monate länger als in vergleichbaren Fällen bei Autofahrern üblich. Das wurde damit begründet, dass ein Motorrad im Regelfall im Winter stillgelegt ist. Eine Argumentation, die das BVerwG in letzter Instanz bestätigte.
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Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann ich das nachvollziehen. Mein Cabrio z.B. hat eines, mein Motorrad aber nicht, wird auch im Winter gefahren. Kann sich ein Richter am Bundesverwaltungsgericht vermutlich nicht vorstellen, macht aber Spaß.
Und wenn man schon auf die Fahrleistungen abstellten möchte, warum dann nicht ein Fahrtenbuch auf Kilometer, statt auf Zeit?
Der Bericht liest sich so, als ob der Motorradfahrer nach dem Denkzettel, den er bekommen hat, auch noch ein Faß aufgemacht hat...😆
Verständlicherweise. Bei Autofahrern gibt es bei ihm 15 Monate Fahrtenbuchauflage. Warum? Weil Motorräder im Regelfall im Winter still gelegt sind? Unsinnige Argumentation, einseitig und diskriminierend! Bei keinem Autofahrer wird auf die Fahrleistung in den 12 Monaten abgestellt. Und wie kommt das Verwaltungsgericht auf diese Idee? Hat er ein Saisonkennzeichen, dann wäre es nachvollziehbar. Aber nur weil im "Regelfall"?
Liest sich für mich eher wie eine pauschale Schlechterstellung für Motorradfahrer, so als Ausgleich dafür, dass die schlechter zu ermitteln sind.
Eine wirkliche Diskriminierung kann ich hier nicht erkennen, weder beim finanziellen Aufwand zu Anschaffung von Kladde und Stift noch beim Zeitaufwand für eine Zeile Schreibarbeit pro Fahrt. Offenbar sieht dies auch das Bundesverwaltungsgericht so.
Das sehe ich genauso, wer als Fahrer zu feige ist, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27Kmh
einzugestehen (wie Hier ursächlich), muß halt damit Leben, das auch das Gericht zu Ärgern weiß.
Ganz klassisch, wie Du mir,so ich Dir. In Lederkluft mit dickem Helm drauf, kommt man halt nicht
immer durch.............
Von Diskiminierung ist auch nicht im Zusammenhang mit dem finanziellen Aufwand zu Anschaffung von Kladde und Stift noch beim Zeitaufwand für eine Zeile Schreibarbeit pro Fahrt die Rede, sondern allein deshalb, weil bei gleicher Handlung der Motorradfahrer 3 Monate Fahrtenbuch mehr "aufgebrummt" bekommt als der Autofahrer.
naja, doppelt dämlich.😆
sich einmal mit +27 erwischen zu lassen
und zweitens das mopped nicht gleich an oma(?) zu verkaufen.
fahrtenbücher sind fahrzeuggebunden, bei veräußerung erlischt die auflage......und wenn er selbst keins hat🙄
Na Du bist ja ganz Ausgeschlafen. Da wäre ich Dummer garnicht drauf
gekommen. (OMA) Meine Hochachtung,Gruß..........
Na ich wette der Werte Herr der das Fass aufgemacht hat wg 27 km/h hatte ein nettes Punktekonto das schon gut gefüllt war... Darum das ganze Theater...
Dabei sollte man dann fairerweise auch bedenken, daß der Motorradfahrer bei gleicher Handlung einen Vollvisierhelm trug (womöglich noch mit Sturmhaube darunter) und nicht über ein vorderes Fahrzeugkennzeichen verfügte.
Es drängt sich hierbei der Verdacht auf, daß dies ignoriert wurde, denn andernfalls wäre der Verdacht einer Diskriminierung des Motorradfahrers wohl garnicht erst entstanden.
Davon abgesehen, muß der Motorradfahrer während der Stilllegungszeiten auch kein Fahrtenbuch führen, ganz einfach aus dem Grund, weil er in dieser Zeit keine Fahrten mit dem Fahrzeug unternimmt.
Und genau hier setzt die Diskriminierung ein:
Ein Autofahrer, welcher sein Auto per Saisonkennzeichen angemeldet hat, muss während dieser Zeit ebenfalls kein Fahrtenbuch führen.
Allerdings kann diesem Autofahrer (laut Artikel) keine Verlängerung der Auflage drohen.
Dass Motorräder nur ein Kennzeichen haben ist ja gut und schön.
Das sind gesetzliche Regelungen, die bestehen.
Es steht aber nirgends geschrieben, dass aufgrund dessen für Motorradfahrer andere Strafsätze gelten als für Autofahrer.
Also ist hier entweder der Bericht zum entsprechenden Urteil sehr "fadenscheinig" formuliert, oder es liegt tatsächlich eine Diskriminierung vor.
Und dazu hätte ich bereits oben geschrieben, dass das wohl eine zusätzliche "Strafen" dafür ist, dass Biker schlechter zu ermitteln sind.
Es gibt doch einen gewaltigen Unterschied zwischen Motorrad und
Auto: vorn kein Nummernschild und durch Helm und Kopfschutz
kein erkennbarer Fahrer.
Darauf fußt doch auch die ganze Geschichte.
Der Motorradfahrer wurde geblitzt, hat aber die Fahrernennung abgelehnt.
Geblitzt wird Hier von vorne. Darum die Auflage des Fahrtenbuchs.
(Die einzige Möglichkeit des Gerichts, den Fahrer zu kriegen)
Das hat das Gericht getan, jetzt jammert Ihr von Diskriminierung.
Eigentlich müßten sich alle Autofahrer über die Bevorteilung des
Motorrades diskriminiert fühlen. Wir haben vorn ein Nummernschild,
wir sind durch die Windschutzscheibe erkennbar, so das ein Abstreiten,
gefahren zu sein, schwer fällt. Das ist viel unfairer meine ich.
Der Mann ist genau richtig behandelt worden, als ausgleichende
Gerechtigkeit. Gruß aus B...............
Motorrad habe ich jahrelang gefahren, bis ich so kaputt war, das ich
Autofahren vorzog.Gruß aus B..........
Hätte ihm nichts genützt, da laut Urteil das Fahrtenbuch NICHT an ein Fahrzeug gebunden war, sondern an den Fahrer.
Wer das Urteil einmal nachlesen möchte: Klick mich.
Dafür gibt es aber schlichtweg keine rechtliche Grundlage.
Denn laut StVO und sonstigen Gesetzen gibt es keine unterschiedlichen Strafmaße für Autos oder Motorräder.
Wer sich jetzt einmal die Mühe macht, das Urteil durchzulesen, der wird auf folgenden Absatz stoßen:
"Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht meint ebenfalls, dass die für die Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern angeführte Erwägung, Motorräder würden in der Regel nicht ganzjährig genutzt, auch auf andere Fahrzeuge zutreffe, etwa auf alle Fahrzeuge - gleich welcher Fahrzeugklasse - mit Saison- oder mit Oldtimerkennzeichen. Daher erscheine es nicht gerechtfertigt, den Umstand, dass ein Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt werde, als Besonderheit bei Motorrädern einzustufen."
Insofern alles in Butter, alle Aufregung umsonst, denn auch für Autos kann es verlängerte Zeiträume zur Führung der Fahrtenbücher geben.