Radfahrer sterbend zurückgelassen - Flüchtiger Fahrer stellt sich
Täter stellt sich nach Fahrerflucht
Ein Autofahrer rammt in dunkler Nacht einen Radfahrer und lässt das Opfer sterbend zurück. Nach einem Fahndungsaufruf stellt sich der 31-Jährige der Polizei.
Luckau – Ein Autofahrer, der einen Radfahrer auf einer Landstraße bei Luckau sterbend zurückgelassen haben soll, hat sich der Polizei gestellt. Der 31-Jährige habe sich am Samstagabend auf dem Polizeirevier in Lübben gemeldet und die Tat zugegeben, sagte ein Sprecher des Lagezentrums im Polizeipräsidium am Sonntag. Der Mann werde derzeit vernommen. Weitere Einzelheiten zu dem Unfall seien noch nicht bekannt.
Ein Zeuge hatte den 55-jährigen Radfahrer in der Nacht zum Samstag auf der Kreisstraße leblos aufgefunden. Ein herbeigerufener Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Aufgrund von Spuren wie Fahrzeugteilen am Unfallort suchte die Polizei mit einem öffentlichen Fahndungsaufruf nach dem Fahrer eines silbernen Kleintransporters, der nach dem Unfall geflüchtet war, ohne sich um den verletzten Radler zu kümmern.
Die Polizei hatte als möglichen Zeitpunkt für den Unfall auf den späten Freitagabend zwischen 22:15 Uhr und 23:10 Uhr genannt. „Wir können diesen Zeitraum so eingrenzen, weil der Mann nach Zeugenaussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer Feier aufgebrochen war und nach Hause wollte“, hatte ein Sprecher des Lagezentrums am Samstag erklärt.
Demnach könnte der 55-Jährige nach dem Unfall fast eine Stunde lang hilflos auf der Straße gelegen haben. „Möglicherweise könnte der Radfahrer noch leben, wenn er sofort Hilfe bekommen hätte.“
Quelle: dpa
https://dejure.org/gesetze/StGB/221.html
§ 221
Aussetzung
(1) Wer einen Menschen
1. in eine hilflose Lage versetzt oder
2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,
und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Hat er zugegeben!
Der "Rest" wird noch zu klären sein...
Gibt Bewährung, 1 Jahr auf Bewährung schätze ich. Radfahrer kann man ruhig totfahren, passiert jeden Tag und wird als Kavaliersdelikt behandelt.
Und sicherlich Führerscheinentzug. Wie lange, wird wohl noch zu klären sein. Ausserdem könnte er unter Alkohol gefahren sein. Hier wirds aber schwierig, das nachzuweisen, wenn er nicht gerade Restalkohol hat.
Als Kavaliersdelikt geht sowas aber ganz sicher nicht durch.
Eigentlich ist es an sich schon ein Selbstmordakt sich in Deutschland auf der Straße zu begeben mit einem Motorrad. Mit dem Fahrrad nachts auf eine Landstraße unterwegs zu sein gleicht buchstäblich „dem einen Bein im Grab“.
Wenn der Unfall nachts passiert ist, könne man sich viele Unfallursachen zusammenreimen. Blöd ist es es allemal.
Bei uns gibt's an den Landstr. fast überall mind. Wirtschaftswege. Die bevorzuge ich auch. Allerdings sehe ich generell sehr viele Radfahrer, denen Reflektoren (gerade da wo's das aktive Licht nicht gut zu sehen bzw. nicht vorhanden ist) bzw. Licht bei Dämmerung/Dunkelheit/Nebel/Regen/etc. scheißegal ist :-(
Sind wohl zu doof zu verstehen welche Situationen es gibt, wo man sie auch trotz Straßenbeleuchtung schlecht sieht (insb. wenn sie in einer dunklen Lücke zwischen Laternen sind und das Auge sich halt auf das Laternenlicht eingestellt hat...).
Leider steht sowas wichtiges auch in solchen Meldungen so gut wie nie, obwohl sie ja viel schneller als Fußgänger sind, die dann eher auch noch neben der Straße im grünen laufen...
Hab am Rad immer Licht an, weil's auch tagsüber immer wieder Situationen gibt, wo man dadurch besser gesehen wird (z. B. sehr hell, man fährt aber irgendwo im Schatten unter Bäumen z. B. auf einem Radweg und irgendwann kreuzen sich die Wege...).
Bzw. hab das billigste Rad genommen, was der Händler hatte. Trotz Dynamo merke ich keinen Unterschied zwischen Licht an/aus. Kann man ja mit Akku auch recht leicht nachrüsten.
notting
Provokanter Schwachsinn mit sehr leicht zu durchschauender Absicht.
Tatsache.
Wie kommst du zu der Information, dass der Unfall etwas mit unzureichender Beleuchtung zu tun hatte? Liegen dir Informationen vor, die die Polizei nicht hat? Wie könnte dies nach deiner Ansicht eine Unfallflucht rechtfertigen?
Und:
nein. Karte gucken, dann blubbern.
Kein Wirtschaftsweg.
Oben steht ganz klar, dass es um generelle Erfahrungen geht und in dem Satz den du hier gerade so nicht zitiert hast fragte ich ja gerade nach einer entspr. Info. Bzw. in o.g. Zitat sprach ich eben nicht von dem Teil mit der Unfallflucht. Oder wolltest du mich einfach nur sinnentstellend zitieren um so einen Quatsch absondern zu können? 🙄
Bzw. ohne Unfall gibt's keine Unfallflucht.
notting
Ähm, der Tä/ö/ter ist der Autofahrer, der den Sterbenden einfach hat liegenlassen.
Der getötete Radfahrer ist das Opfer.
So herum!
🙄
Falls er kein Licht an hatte, ist es in so einer Situation auf jeden Fall ein Akt nahe an einem Selbstmord. Und Radfahrer ohne Licht bei Dunkelheit & Co. sehe ich leider sehr häufig (und bei div. anderen grob däml. Aktionen, wo sie oft auch andere Radfahrer wie z. B. mich gefährden). Und ohne Unfall kann's auch keine Unfallflucht geben.
notting
Und auch der Radfahrer, der davor auf einer Feier war, könnte unter Alkohol im Zickzack und ohne Licht und Reflektoren und dunkel gekleidet auf der Landstraße gefahren sein. Die Fahrerflucht könnte eine Panikreaktion sein. Könnte könnte könnte. Man sollte nicht zu schnell urteilen.
Würde, könnte, hätte...Damenfahrradkette...😊 Was soll das denn? Der ist tot! Wollt ihr dem jetzt noch ne Mitschuld reindrücken? Auf Kosten des Steuerzahlers?
Es geht um Taten/Unterlassungen NACH dem "Unfall".
Im Paragraphen 221 StGB zum Beispiel kommt das Wort "Unfall" garnicht vor...
Auch wenn der Tathergang noch ungeklärt sein mag, wegen einer Sache wird er garantiert nicht verknackt, und zwar dieser. (Und wie kommt man auf das schräge Brett, wenn man schon keine Ahnung hat und googlen muß, den Paragraph zur Aussetzung auszusuchen?)