Abgasskandal: Gericht spricht Autofahrer neuen Alhambra zu
Tausche Skandal-Diesel gegen fabrikneuen Alhambra
Update: Das Landgericht Regensburg spricht dem Fahrer eines vom Dieselskandal betroffenen Seat ein brandneues Modell zu. Für Volkswagen ein "rechtsfehlerhaftes" Urteil.
Regensburg - Das Landgericht Regensburg hat ein ungewöhnliches Urteil im VW-Abgasskandal gefällt. Dem Fahrer eines Seat Alhambra, der mit dem Skandal-Diesel EA189 unterwegs war, sprach es einen brandneuen Alhambra aus der laufenden Produktion zu. Zudem muss der Kläger für die Nutzung des alten Seat keine Nutzungsentschädigung zahlen. Das teilt die Rechtsanwaltskanzlei Stoll & Sauer mit, die sich seit geraumer Zeit intensiv um Betroffene des Abgasskandals als Klienten bemüht. Nach eigenen Angaben reichte die Kanzlei Ende 2016 die 1.000. Klage im Abgasskandal ein.
Laut der Kanzlei hatte der Seat-Fahrer seinen Alhambra im März 2015 gekauft. Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals klagte er gegen den Verkäufer. Anders als in den bisher bekannt gewordenen Fällen wollte er den Kaufvertrag aber nicht rückgängig machen. Stattdessen klagte er auf "Nacherfüllung". Er wollte also den alten Alhambra zurückgeben und verlangte einen neuen mit "sauberem" Diesel.
Kein Nutzungsentgelt bei Nachlieferung des Alhambra
In einem solchen Fall muss der Käufer keine Entschädigung für die Nutzung des Autos zahlen, wenn er es als Privatmann von einem Unternehmer gekauft hat. Wird der Kaufvertrag hingegen rückgängig gemacht, kann der Käufer das Auto zwar zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet, aber nur abzüglich einer Nutzungsgebühr.
Üblicherweise kann der Verkäufer allerdings statt der Nachlieferung zunächst versuchen, nachzubessern. Und zwar dann, wenn die Nachbesserung erheblich kostengünstiger sei als die Lieferung eines komplett neuen Gegenstands.
Das dürfte hier zwar der Fall sein, das LG Regensburg entschied aber anders. Der Händler konnte sich laut der Kanzlei nicht darauf berufen, dass die Nachbesserung erheblich kostengünstiger sei als die Lieferung eines neuen Fahrzeuges. Sie sei mit zu großen Nachteilen für den Kläger verbunden. Schließlich sei noch unklar, ob das Update nachteilige Folgen haben würde oder wie der Wiederverkaufswert des Autos beeinträchtigt würde. Ob das Urteil Bestand haben wird, muss sich zeigen. Noch ist es nicht rechtskräftig.
Update: VW erachtet Urteil als rechtsfehlerhaft
Volkswagen hat sich inzwischen zu dem Regensburger Urteil geäußert und erachtet es als "rechtsfehlerhaft". Es stehe im Gegensatz zur "ganz überwiegenden Rechtsprechung", erklärt der Konzern in einer Stellungnahme:
Zitat:
Das Urteil steht in Widerspruch zu sämtlichen in vergleichbaren Nachlieferungsfällen bislang ergangenen Urteilen. So haben beispielsweise die Landgerichte Bayreuth (Urteil vom 20. Dezember 2016, Az. 21 O 34/16), Münster (Urteil vom 4. Oktober 2016, Az. 02 O 1/16), Hagen (Urteil vom 7. Oktober 2016, Az. 9 O 58/16), Bamberg (Urteil vom 24. Oktober 2016, Az. 2 O 21/16) und Dortmund (Urteil vom 31. Oktober 2016, Az. 7 O 349/15) in Parallelverfahren Klagen gerichtet auf Nachlieferung eines Fahrzeugs abgewiesen.
In den genannten Fällen hätten die Gerichte jeweils den Anspruch auf Nachlieferung eines Autos aus der aktuellen Produktion verneint, so Volkswagen. Zumindest aber hätten sie die Lieferung eines neuen Autos als unverhältnismäßig im Vergleich zum Update eingestuft. VW geht davon aus, dass das Urteil in der Berufungsinstanz korrigiert wird.
Die Gerechtigkeit wird siegen. Wünsche dem Geschädigten alles Gute und hoffe dass das Urteil möglichst schnell rechtskräftig wird.
Zitat:"Ein Nutzungsentgeld muss er nicht zahlen."
Das heißt "Entgelt".
Das ist grausam. Lasst doch wenigstens mal noch die Rechtschreibprüfung drüberlaufen.
Gruß
electroman
Es heißt Entgelt, mit "t". 😊
Die Nachteile für den Kunden sehe ich zwar nicht, aber mir kommt´s langsam so vor als wären Autos eine Geldanlage.
Neulich wollte schon jemand erzählen, dass man für einen 5 Jahre alten Golf GTD mit 100.000 km früher über 60 % vom Listenpreis bekommen hätte. 😆
Wenn ich ein Auto 10 Jahre fahren will, ist das mit Risiken verbunden, der Restwert liegt bei 10 bis 20 %, es kann auch ein Totalausfall sein. Wenn nach 6 Jahren der Motor oder das Getriebe kaputtgeht... Pech gehabt, da gibt´s weder Garantie noch Gewährleistung. Kulanz, vielleicht, wenn man ein Auto beim selben Händler kauft, kommt der einem "gerne" entgegen.
Früher waren Autos nach 3 Jahren durchgerostet. Ok, ist schon etwas (sehr viel) länger her.
Wenn ich ein Auto nur 5 Jahre fahren will, am besten Leasing, ist es doch auch relativ egal, die 5 Jahre habe ich Garantie, wenn ich die verlängere, dann gebe ich das Ding zurück und bekomme ein "neues".
Also ich verstehe es nicht. Plötzlich ist an diesen Autos ALLES schlecht, bloß weg damit, nur um dann wieder dieselbe Marke zu kaufen. Ausbeuter sind das und hoffen doch nur auf den nächsten Skandal, wieder 2 Jahre kostenlos fahren.
Wenn´s für die Kiste nicht reicht, erst gestern wurde hier der Dokker vorgestellt. "Sauberer" Benziner für knapp 9.000 €. 😊
PS:
Tatsächlich kostet ein Mitsubishi Spacestar mit Automatik heute 2.000 € mehr als vor 2 Jahren. Da hätte man mal zugreifen sollen. 🙁
Ja, die hat er bei der hier gefundenen Lösung natürlich nicht - bei einer Nachbesserung hätte er sie aber durchaus realisieren müssen.
Nachteil?
Auto muss für die Nachbesserung (wird doch von VW angeboten für diese Motoren!) einen Tag (?) in die Werkstatt. Leihwagen gibt´s umsonst, der Händler bringt diesen vorbei und holt ihn wieder ab. Hätte den Händler 60 € gekostet (20 € Bringservice, 40 € Leihwagen für einen Tag), den Fahrzeughalter selbst - nichts.
Wertverlust, Haltbarkeit, wie beschrieben, auf Autos ist eine Garantie, mehr gibt es nunmal nicht, alles andere ist Spekulation und nicht bewiesen und dass man allein auf Verdacht schon einen Schadensersatz bekommt? Hui, ja, also...
Was bekomme ich denn vom Nachbar, weil er *irgendwelchen möglichen Blödsinn einsetzen*
Also jetzt nicht weil mein Nachbar mich mit *irgendwelchen möglichen Blödsinn einsetzen* geschädigt hat, sondern weil es sein könnte, dass mir durch *irgendwelchen möglichen Blödsinn einsetzen* ein Schaden entsteht.
Irgendwas passt da nicht. Aber vor Gericht und auf hoher See... 😕
Welche wären das genau gewesen?
Auf die hier angesprochene Nachbesserung aber nicht und der Hersteller hat logischerweise seine Gründe, warum er die nicht gewährt...
Ja, das sehe ich auch so. Da wird ein Händler von einem gierigen und maßlosen Abzocker über den Tisch gezogen, nur weil der Hersteller/Importeur des Fahrzeugs beschissen hat. Dafür kann aber der geschädigte Händler nichts.
Moment - eben warst Du doch noch auf der Seite des Geschädigten?!? Wenn das Urteil scnell rechtskräftig wird, hat der Geschädigte den Nachteil und der widerliche Schmarotzer triumphiert! Das kann es doch nicht sein, oder?
Gruß Michael
Ist schon erstaunlich, wie viele Menschen ihr Auto nur aus Umweltschutzgründen gekauft haben. Warum fahren die eigentlich nicht Bus und Bahn???
Bin mal gespannt, ob das Urteil vom OLG kassiert wird. Aber zwei Gewinner gibt es da immer. Bei dem satten Gegenstandswert lohnt sich das für jede Anwaltskanzlei. Klagen wird ohnehin nur der, der eine Kostenzusage von seiner RS-Versicherung erhalten hat.
Der Händler hat in solchen Fällen einen Schadenersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller.
Benenne diese doch mal klar?
Ich sehe sie nicht.
Dafür sehe ich hier, sofern es kein Nutzungsentgelt gibt, eindeutige Vorteile und ist das etwas gerecht?
Unter anderem verkürzte Lebensdauer von AGR und DPF. Dazu gibt es aber auch schon etliche Beiträge hier bei MT (und natürlich auch anderswo im Internet).
Nichts von Substanz habe ich dazu je gelesen.
Warum ein AGR, welches immer im Einsatz ist, nun kürzer leben sollte, erklärt sich mir nicht. Warum ein DPF mehr Asche (das Lebenszeitkriterium ohne Sekundärdefekt) abbekommen sollte, das erklärt sich mir nicht ... vielleicht kannst du es?
Lies dich dazu einfach mal in das entsprechende Thema ein. Sollte in 2-3 Tagen machbar sein.