Auch an leeren Taxiständen gilt absolutes Halteverbot
Taxi-Stellplatz: Wer hier parkt, wird abgeschleppt
Das absolute Halteverbot an Taxiständen gilt auch dann, wenn keine Taxen behindert werden. Das haben die Richter des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf entschieden.
Düsseldorf - Wer mit seinem Auto auf einem Taxistellplatz parkt, darf sich nicht wundern, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird. Auch wenn das Auto keinen Taxifahrer behindert hat, muss der Fahrzeugbesitzer die vollen Kosten tragen. Das hat nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einmal bekräftigt.
Bei dem verhandelten Fall geht es um einen Autofahrer, der seinen Pkw auf einem leeren Taxistand abgestellt hat – trotz des gut sichtbaren Halteverbot-Schilds. Rund zehn Minuten später rückte der Abschleppdienst an und nahm das Fahrzeug an den Haken. Die entstandenen Kosten in Höhe von 143 Euro sowie das Bußgeld von 64 Euro wurden dem Falschparker in Rechnung gestellt. Dieser verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, es seien keine Taxen behindert worden, da er sich alleine auf dem Taxistand befunden habe.
Die Richter sahen das anders. Das Fahrzeug sei eindeutig ordnungswidrig auf dem Taxistand abgestellt worden, weswegen Bußgeld und Abschleppmaßnahme nicht zu beanstanden seien. Auch wenn noch genug Platz für Taxen vorhanden sei, dürfe der Autofahrer das absolute Halteverbot nicht einfach ignorieren, erklärte die Deutsche Anwaltshotline (Az.: 14 K 3550/13).
Was sind DAS für Richter?
Naja, in der BRD-GmbH wundert mich langsam gar nichts mehr...
Klar ist ein Halteverbot ein Halteverbot - aber wenn ich dabei niemanden behindere? Da sollte doch eigentlich der (menschliche) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten! Oder wie war das mit dem "Ermessensspielraum" von Polizeibeamten?
Ich war oft genug am Flughafen (München-Riem damals noch), allerdings mit dem LKW - und stand oft auf den Taxi-Plätzen, allein schon deshalb, um die 600-Kg-Gitterboxen (defekte Monitore, Elektronikschrott) mit dem Hubwagen nicht kilometerweit von der Ankunfthalle zum Frachtterminal ziehen zu müssen.
Hat sich NIE ein Taxler, auch keine Polizeistreife jemals darüber aufgeregt. Obwohl wegen mir schon manch ein Taxler dann in 2. Reihe stehen musste.
LG, Mani (der jetzt gottseidank in Pension ist😆)
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde hier 100%ig gewahrt. Wären in der Zeit, in welcher der Privatwagen dort eindeutig im Halteverbot stand, einige Taxen gekommen, wäre es zu einer Behinderung gekommen.
Somit ist auch das Urteil nicht zu beanstanden.
Huch ? Was hat denn die Dienstleistungsgesellschaft "Finanzagentur BRD GmbH", die für die Staatsanleihen und den Bundeshaushalt zuständig ist, mit einem Taxistand zu tun ? Bist du auch einer von denen, die sich der Bedeutung des Wortes "Personalien" nicht im Klaren sind und daher immer behaupten, sie wären "Personal" der "BRD GmbH", da sie ja einen "Personalausweis" mit sich tragen müssten 😆 ?
Du bist mir vielleicht ein lustiger Vogel. Demnächst brechen die Leute dann in die Supermärkte ein und beschweren sich hinterher, weil sie - obwohl sie nichts passendes gefunden haben - trotzdem für den Einbruch bestraft werden 😆.
Kleiner Tipp:
Die Fracht übernimmt man sinnvollerweise am Frachtterminal und läßt sie sich auch dort zur Übernahme bereitstellen. Dann kommt man auch nicht in die Verlegenheit, einen Taxistand mit dem LKW blockieren zu müssen.
Und was war an der Entscheidung falsch? Nichts, absolut in Ordnung. Aber die heutigen Park- und Halteverbotsregeln sind ja nur Empfehlungen für mich und Vorschriften für die anderen, oder wie hat sich das der gute Mann vorgestellt? Immer nach dem Motto "bin nur eben". Solche Typen stehen dann im absoluten Halteverbot, mit Verkehrsbehinderung, auf dem Bürgersteig, dem Fahrradweg und alle anderen sollen gefälligst auf ihn Rücksicht nehmen. Dumm gelaufen, Gott sei Dank, vielleicht lernt er etwas daraus.
Gruß
Peter
Ja, grundsätzlich immer.
Schließlich war das ein absolutes Halteverbot und kein eingeschränktes Halteverbot.
Egal, ob Taxe behindert oder nicht, einige Städte räumen seit Jahrzenten, ohne mit der Wimper zu zucken, Falschparker aus Taxiständen mit Abschleppwagen ab..
Dafür bedart es keines Urteils, sondern, lediglich, ein unberechtigt parkendes Fahrzeug auf dem Taxistand.
Das der abgeschleppt wurde ist okay.. Aber trotzdem, absolutes Halteverbot? Wenn ich jemanden nur 5 Sekunden rausspringen lassen möchte, ist es mir dann verboten, auf dem Taxi-Stellplatz zu halten? Vorausgesetzt, ich behindere in den 5 Sekunden niemanden. In Berlin sind solche Taxi-Stellplätze oder Bushaltestellen (die oft auch mit absolutem Halteverbot gekennzeichnet sind) manchmal die einzige Möglichkeit, jemanden aussteigen zu lassen.. Ich würde nur nicht 15 Minuten Döner futtern gehen und mich dann wundern, wo mein Auto ist.
Ich hoffe dass die Kommunen bald die ganzen Gehwegparker abkassieren werden. Wer schon zu bloed ist sein Auto richtig zu parken ....
Eigentlich ja, aber wo kein Kläger, da kein Richter ;-)
Wieso eigentlich so ein hohes Bussgeld?
peso
Allein schon der Artikel ist überflüssig wie ein Kropf. Ich sehe hier weder eine wichtige Information noch einen echten Sinn dahinter. Für mich versteht es sich von selbst, nicht an einem Taxistand zu parken. Ich bin doch kein Taxi!
Ich habe mal gelernt, dass es kein absolutes Halteverbot gibt.
Es gibt eine Halteverbot (und das IST per Definition ohnehin absolut) und es gibt ein eingeschränktes Halteverbot (vor vielen Jahrzehnten auch mal als Parkverbot benannt).
Zumindest von einem Richter erwarte ich, dass er das weiß
Es gibt ja auch keine Steigerung von "Einziger", oder toter als tot.
Es gibt auch kein HaltEverbot.
Es gibt ein Haltverbot.
Wenn wir schon beim Korinthenkacken sind. 😉
Das Urteil im Volltext - was MT mal wieder nicht leisten kann/will. Auf eine fruchtbare bzw. furchtbare Zusammenarbeit mit den Newsdiensten.
http://www.justiz.nrw.de/.../14_K_3550_13_Urteil_20131126.html
Denn wenn man das liest wird klar, daß zwar der Absteller gesagt hat es wird niemand behindert. Das Ordnungsamt und die Taxler haben das wohl anders in Erinnerung.
Also waren die Überlegungen von motzendorfer und Drahke für die Katz - da die News...
Für sowas braucht man den Volltext... Sollte Pflicht sein. Oder deutlich bessere News.