MyTaxi startet erneut Rabatt-Aktion
Taxifahren zum halben Preis
Gerade erst entschied das Landgericht Hamburg zum Leidwesen des Taxi- und Mietwagenverbands BZP, dass Fahr-Rabatte von MyTaxi zulässig sind. Prompt kündigt die Taxi-App die nächste Rabattaktion an.
Berlin - Nach einem Erfolg vor Gericht lässt die Taxi-App MyTaxi die Muskeln spielen. Von Montag an bis zum 4. Oktober bietet die Tochter der Daimler AG wieder Taxifahrten zum halben Preis an. Voraussetzung ist, dass die Kunden mit dem Smartphone über die App bezahlen. In über 40 Städten solle das Angebot gelten, teilte das Unternehmen mit. Mit Ausnahme von Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt aufgrund einer einstweiligen Verfügung.
Das Landgericht Hamburg hatte erst vor wenigen Tagen entschieden, dass MyTaxi in Deutschland weiterhin rabattierte Fahrten anbieten darf. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP wollte die Aktion verbieten lassen. Aus Sicht der Taxibranche sind Rabatte unlauterer Wettbewerb, da Taxifahrer offiziell an festgelegte Tarife gebunden sind. In Stuttgart hatte der Verband vor dem Landgericht erfolgreich einen Stopp der Aktionen erwirkt.
Hat etwa jemand erwartet, daß MyTaxi seinen Sieg vor Gericht anschließend nicht nutzen würde? 😕
Das Landgericht Stuttgart hat in der Sache genau gegenteilig entschieden, die Rabattaktion als Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Personenbeförderungsgesetz angesehen und untersagt. Wir werden wohl auch in dieser Sache die Entscheidung des BGH abwarten müssen, damit wieder Klarheit herrscht. Wenn ich mir die BGH-Entscheidung zur Gutscheinaktion von Amazon, mit der die Buchpreisbindung faktisch unterlaufen werden sollte, ansehe, bestehen gute Chancen, dass der BGH auch diese Rabattaktion untersagt. Denn mithilfe von MyTaxi unterläuft auch der Taxiunternehmer faktisch die Preisbindung, in dem dem Kunden von einem Dritten auf den Fahrpreis, den ich als Kunde ja an MyTaxi zahle, ein geringerer Peis berechnet wird, als es der Taxifahrer bei Direktabrechnung dürfte. Wer von den Kontrahenten zuletzt lacht, muss sich erst noch herausstellen.
Es hat allerdings schon einen merkwürdigen Beigeschmack, dass eine Tochtergesellschaft der Daimler AG, die jahrzehntelang ihren Ruf auch über die anscheinend unverwüstlichen Mercedes-Taxis aufgebaut hat, einem Teil ihrer Kunden jetzt derart aggressiv in den Markt fährt. Derzeit ist ein Taxiunternehmer dem Druck von MyTaxi wehrlos ausgeliefert. Schließt er sich der App nicht an, drohen ihm wegen der "Rabatte" Kunden verloren zu gehen, ohne dass er selbst mit Preisreduktionen reagieren kann. Sollte der BGH diese Rabattpraxis zulassen, muss das Personenbeförderungsgesetz unverzüglich geändert werden, weil sonst finanzkräftige Unternehmen wie MyTaxi oder Uber den Markt zu Lasten der lokalen Taxiunternehmen beherrschen könnten. Derzeit ist klar, dass diese Rabattaktionen nur aus dem Werbeetat von MyTaxi finanziert werden, weil der Taxifahrer derzeit den vollen Fahrpreis bekommt. Das kann aber keine Dauerlösung sein, weil jede "rabattierte" Fahrt ein Zuschußgeschäft für MyTaxi ist. Der Taxiunternehmer zahlt derzeit 7% des Umsatzes als Provision an MyTaxi. Die restlichen 43% legt MyTaxi aus eigener Kasse oben drauf. Auf Dauer ist das nicht finanzierbar. Es sei denn, wenn die Marktmacht groß genug ist, werden die Provisionen kräftig erhöht.
Grüße vom Ostelch
Interessant wären ja mal die Urteilsbegründungen der beiden gegenläufigen Entscheidungen, die ich allerdings bisher nirgendwo finden konnte.
Immer dasselbe Geschäftsmodell in den letzten Jahren.
Für Altbekanntes wird eben mal ne App gestrickt, da die Jugend scheinbar nur noch in Apps, auf facebock oder im Internet erreichbar ist, den Jugendlichen kommt es so vor, als ob jemand das Rad neu erfunden hat.
Dann gibts paar Gutscheine in der Einführungsphase, bis die Konkurrenten platt sind und alle versklavt als Scheinselbständige. Dann geht es an die Börse und wird als super Gründer und top Firma mehr wert, als gestandene Firmen die etliche Jahre alt sind und wo reale Werte dahinter stehen, obwohl es nur eine Software ist.
Im vorliegenden Fall steht immerhin die Daimler AG dahinter. Da dürfte ohne Zweifel ein realer Wert dahinterstehen. 😉
Das Stuttgarter Urteil ist veröffentlicht, die Hamburger Entscheidung noch nicht. Auch in Stuttgart ging es "nur um einer einstweilige Verfügung. Bleibt abzuwarten, wie in beiden Fällen im Hauptsacheverfahren entschieden wird.
Grüße vom Ostelch
Es sind schon so viele Unternehmen durch die Wiedervereinigung und das Internet in den Ruin gegangen, warum also auch nicht das Taxigewerbe?
Es herrscht Kapitalismus, warum sollte man durch Gesetze die unrentablen Geschäfte stützen oder subventionieren?
Wiedervereinigung, Internet und Kapitalismus. Die drei Reiter der Apokalypse! 🙄
Es geht hier nicht um die Subventionierung unrentabler Geschäfte, sondern um die Einhaltung des Wettbewerbsrechts und die gesetzliche Preisbindung für Taxen.
Grüße vom Ostelch