Recht: Erbrechen entschuldigt keine Raserei
Taxifahrer dürfen nicht rasen, wenn ein Fahrgast brechen muss
Weil sich ein Fahrgast zu erbrechen drohte, gab ein Taxifahrer Vollgas und raste zur nächsten Ausfahrt. Diese Ausrede ließen die Richter allerdings nicht gelten.
Bamberg - Die meisten Taxi-Fahrer kennen das Gefühl: Der Fahrgast auf der Rückbank hält sich die Hände vor den Mund und wird vermutlich nicht mehr lange durchhalten. Angesichts der drohenden Sauerei hat ein Taxifahrer auf der Autobahn Vollgas gegeben und ist mit 64 km/h mehr als erlaubt zur nächsten Ausfahrt gerast.
Dafür kassierte er ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Da er selbst das jedoch als Notfall empfand, zog er vor Gericht. Das zuständige Amtsgericht akzeptierte seine Erklärung.
Laut den Experten der ARAG sahen das die Richter der nächsten Instanz jedoch anders. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg müsse das Interesse des Taxifahrers an einem sauberen Taxi hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung der Verkehrsregeln zurücktreten. (Az.: 3 Ss OWi1130/13)
Wäre es nicht schlauer anzuhalten, damit der Fahrgast aus dem Taxi raus kotzen kann anstatt den Brechreiz durch waghalsige Fahrweise zu fördern?
Nein, denn hier hat jemand eindeutig zu viel "Taxi" geschaut 😆
Das ist ja voll zum Kotzen....😆🙄
Die Gebühren für ein vollgekotztes Taxi sind jetzt nicht so gering, dass man stattdessen ein 2 monatiges Fahrverbot riskieren muss...
Hat er es denn wenigstens geschafft?😉
Wieso anhalten? 😕
Der Fahrgast braucht doch nur das Seitenfenster zu öffnen und sich nach draußen zu erleichtern. Anschließend fährt der Taxifahrer mit dem Fahrzeug einmal durch die Waschanlage und die Sache ist erledigt.
Der Taxifahrer, um den es hier im Bericht geht, war entweder ein absoluter Neuling im Geschäft oder aus irgendwelchen (anderen) Gründen voll neben der Spur.
Unzulässiges Parken auf der Autobahn > 70 EUR, 1 Punkt.
aber kein Fahrverbot 😆
Die Lösung ist die Kombination aus beidem: Taxi etwas beschleunigen, Fenster runter und schon fliegt die Kotze aufgrund des Zugwindes am Fahrzeug vorbei nach hinten - wer dahinter fährt, hat Pech gehabt 😆
Wenn das Fenster ganz offen ist, kann die Brühe aber auch wieder reingeweht werden.
Interessantes Urteil.
Wenn ein Passagier einen Herzinfarkt erleidet, muss ich ihn also sterben lassen.
Die Einhaltung der Befehle von oben (Tempolimit) hat ja Vorrang.
Endlich mal ein Gericht, hier das Oberlandesgericht, das auch intuitiv Gerechtigkeit spricht. Es wäre fatal, wenn 64 km/h mehr, also z.B. 94 in der 30er Zone durch "der musste brechen" begründet werden würden.
Nach dem Debakel über den Lkw-Fahrer, der die Entfernung nicht richtig einschätzen können muss. Was taugen denn unserer Verkehrsregeln noch, wenn jeder die nach Gutdünken interpretiert und seine eigene Unfähigkeit als Ausrede nähme? Und damit auch noch durchkommt!
Ich hoffe bei Gott, dass du - mit dem unqualifizierten Spruch - keinen Personenbeförderungsschein hast.
Moin,
Ich hab zu meiner Studienzeit auch Taxi gefahren...
Bei drohendem Erbrechen des Fahrgastes bin ich eigentlich eher rechts ran und hab den Fahrgast nachdem ich die Beifahrertür geöffnet habe, leicht nach draussen geschubst, da konnte er dann in den Rinnstein kotzen....
Das drohende Erbrechen hab ich übrigens fast immer an den ersten Rülpsern erkannt....
Gruss aus Kassel
Wo habt ihr denn immer die ganzen Kotzer her? Ich hatte bisher gerade mal einen. Da hält man halt an, lässt den aussteigen und gut is. Dafür kann man auch den Standstreifen benutzen, warum denn nicht?
MFG Sven
Von Parken kann wohl keine Rede sein. Mal die Definition zum Parken GENAU lesen.😉