Schneller als Richtgeschwindigkeit: Beim Unfall Mithaftung möglich
Teilschuld bei zu hoher Geschwindigkeit
Vorsicht bei freigegebenen Autobahnabschnitten: Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, riskiert bei einem Unfall, dass er für einen Teil des Schadens aufkommen muss.
Quelle: dpa/picture alliance
Düsseldorf/Berlin - Wenn sich Autofahrer auf deutschen Autobahnen nicht an die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde halten, riskieren sie bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen zu bekommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-1 U 44/17), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.
In dem Fall war ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von deutlich mehr als 130 Kilometer pro Stunde auf das Auto einer Frau aufgefahren, die zum Überholen in seine Autobahn-Fahrspur wechselte. Die Richter sahen die Hauptschuld zwar bei der Fahrerin, die den Spurwechsel nicht mit der nötigen Vorsicht eingeleitet hatte. Der auffahrende Autofahrer muss zu 30 Prozent mithaften.
Als Grund wird im Urteil die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit genannt. Wer schneller als 130 Kilometer pro Stunde fährt, vergrößere die Gefahr, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellen kann und die Geschwindigkeit unterschätzt.
Quelle: dpa
Gleich geht es los.... 😜
Naja, mal wieder das Übliche: Der Verfasser des Artikels verwechselt Schuld und Haftung.
Dazu ein Zitat aus dem Urteil:
Quelle
Urteile wie diese kann es geben, muss es aber nicht. Neulich hat ein anderes Gericht anders entschieden. Es kommt wohl immer darauf an, ob der Unfall ursächlich damit zu tun hatte, dass der Fahrer schneller als 130 gefahren ist und ob er nicht passiert wäre, wenn er nur 130 gefahren wäre.
Stimmt. Wobei die Beweislast aber beim Schnellfahrenden liegt - wer schneller als 130 fährt, muss nachweisen, dass der Unfall auch bei 130 passiert wäre, sonst gibt es Teilhaftung.
Das dürfte bei Tempo 150 in den meisten Fällen noch leicht fallen, bei Tempo 250 hingegen so gut wie nie.
Ich frag mich immer wieder, wieso ausgerechnet 130?
Warum nicht 120 oder 140?
Wenn man nicht will, dass schneller als 130 gefahren wird, muss man ein Tempolimit einführen.
Aber man kann doch nicht sagen "Ende aller Streckenverbote", fahr so schnell du willst, aber dann jemandem Mitschuld geben, wenn er das tut und dann quasi unverschuldet in einen Unfall gerät, weil jemand anderes zu blöd zum Gucken ist.
Und was ist "deutlich" zu schnell? 150? 180? 200?
Was wollen die eigentlich...
Das ist doch nur Mithaftung aufgrund des erhöhten Betriebsrisikos. Das ist doch nicht neu, das hat mir schon mein Fahrlehrer erzählt und das ist 20 Jahre her.
Diesen einfachen Sachverhalt scheint man aber weder bei dpa noch hier bei MT zu verstehen. Und dann gibt es genügend Leser, die das immer und immer wieder nachplappern. Und es bleibt immer und immer wieder falsch.
Genau so sehe ich das auch!
Ist denke ich jedem von uns schon passiert. Man ist auf der linken Spur, vor einem ein LKW mit Auto dahinter. Man geht schon vom Gas und nähert sich und wenn man fast da ist, zieht das lahme Auto urplötzlich raus um dann mit 81 km/h am 80 km/h fahrenden LKW vorbei zu tuckern.
Wer so deppert ist, sollte auch die Verwantwortung dafür tragen müssen.
Kleiner Tipp: Erstmal das Urteil (oben von mir verlinkt) lesen und verstehen. Danach den eigenen Beitrag nochmal intensivst überdenken...
die zwei Themen Betriebsrisiko und Richtgeschwindigkeit fand ich immer schon brisant und irgendwie nicht zu Ende gedacht...
Als ob bei so ein Verkehrsurteil bisher immer 100% einer Schuld hätte. Bisher wurde immer die Schuld verteilt. Schließlich soll man jederzeit das Fahrzeug unter Kontrolle haben und Rechtzeitig Bremsen können. Also viel Wind um nichts.
wenn ich auf der AB links fahre und 10 m vor mir zieht einer einfach raus, kann ich unter keinen Umständen mehr bremsen... auch nicht wenn ich nur 100 fahre.