Bußgeldbescheid aus dem Ausland
Teure Grüße aus dem Urlaub (im EU-Ausland)
Berlin - Mit dem Ende der Urlaubszeit naht die Bußgeldzeit. Seit Oktober 2010 können Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Mit Glück bleiben die Sünder dennoch verschont.
Bußgelder aus EU-Staaten können seit dem 1. Oktober 2010 in Deutschland vollstreckt werden. Grundlage ist der Rahmenbeschluss vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen – das Geldsanktionsgesetz.Es werden alle ausländischen Erkenntnisse ab dem 28.10.2010 erfasst. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die verhängte Sanktion 70 Euro er-reicht, wobei sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten darin enthalten sind. Das Bundesamt für Justiz prüft, ob der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren in dessen Heimatsprache über seine Rechte belehrt wurde.
Der Fahrer muss ermittelt werden
Ergehen ausländische Verfügungen auf Grund der so genannten Halterhaftung – der verantwortliche Fahrzeugführer konnte nicht ermittelt werden, der Fahrzeughalter haftet deshalb – werden diese in Deutschland nicht anerkannt.
Weitere Voraussetzung für eine Vollstreckung ist, dass die Entscheidung strafgerichtlich überprüfbar ist. Im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist bestimmt, auf welche (ausländischen) Entscheidungen die Regelungen anzuwenden sind.
Forderungen können von Inkassobüros nicht vollstreckt werden
Erfasst werden im Wesentlichen Geldsanktionen, die im ersuchenden Mitgliedsstaat rechtskräftig wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit angeordnet worden sind. Wird eine Forderung zivilrechtlich z.B. durch ein Inkassobüro betrieben, ist eine Vollstreckung nicht möglich. Zivilrechtliche Forderungen unterliegen nicht dem Europäischen Geldsanktionsgesetz.
Der Autor ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main (www.lenhart-ra.de)
Quelle: MOTOR-TALK
Interessant und natürlich ne schöne Werbung für den RA Lenhart...
Und ich dachte immer Werbung müsste als solche gekennzeichnet werden. Na ja ist ja auf den BILD Webauftritten auch nicht anders. Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart sollte der neue Volksverkehrsrechtsanwalt werden 😆
http://...axelspringer-mediapilot.de/.../...-Volks-Produkt_728739.html
Klar, nicht zahlen und fertig! Nur irgendwann wird die Liste von Ländern, wo man noch hinfahren kann ganz schön eng. Ich hoffe, der RA weiss es und weist auch darauf hin, dass bei erneutem Befahren des Landes Polize an Ort und Stelle das Recht hat, abzukassieren.
Gibt es im Ausland etwa keine Verjährungsfrist? 😉
Kannst gerne mit Gendarmen oder Carabinieri in Landessparache ausdiskutieren 😆
Hmm..
warum fassen sich Anwaelte auf Werbeplakaten eigentlich staendig ans Kinn?
Soll das nun einen gewissen Grad von Intelligenz und Kompetenz verkoerpern oder ist es eher der fragende Blick und das innere Eingestehen, dass man eigentlich vom komplizierten Recht keine Ahnung hat??
Gruesse
The Moose
Diese € 70,- Vollstreckungsgrenze hat wohl insbesondere in Italien dazu geführt (und die leeren Staatskassen natürlich), dass die Bußgelder in absurde Höhen geschossen sind.
Beispiel:
Ein Freund fährt auf der kurvigen Landstrasse von Auer (Südtirol) nach Cavalese, kurz hinter dem Ortschild Cavalese ein Blitzer, er wird mit 55km/h statt der erlaubten 50km/h geblitzt. Einige Wochen später flattert ein Bussgeldbescheid ins Haus (Nähe München), Strafe € 150,- zzgl. Bearbeitungsgebühr.
Einspruch zwecklos (so wird freundlich schriftlich hingewiesen)...ja, in Südtirol weiß man, wie man mit Touristen umgeht.
Max
Ja die Südtiroler sind da äußerst kreativ auch bei angeblichen Parkverstössen. Da können in Cortina D'Ampezzo schnell mal 120 € aus so einem Parkticket werden.
Du weißt aber schon, dass das Bußgeld, wenn es von Deutschland eingezogen wird, nicht nach Italien überwiesen wird?
sehe ich das richtig, das dann eine sog. anonymverfügung von den Ösis nicht bearbeitet werden muss ?
@Fruchtzwerg
Cortina ist in der Provinz Belluno und somit im Veneto...
@Max
In Italien muß IMMER auf eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Schild hingewiesen werden. Und wer das Schild nicht beachtet, braucht sich dann auch nicht beschweren...
Auch die festen Blitzer dürfen nicht versteckt sein und müssen gekennzeichnet unnd angekündigt werden.
Man muß sich übrigens wundern, wieviele trotzdem da rein rauschen...😉
Nö, die Post kam direkt aus Südtirol mit entsprechender Zahlungsaufforderung (Überweisungsträger)- seit € kostet nix mehr extra, ins Ausland zu überweisen.
mmmh, "reinrauschen" ist relativ, die angesprochenen 5km/h "zu schnell" sind auf dem Tacho kaum zu erkennen. Und die Schilder stehen fast überall...und ich bin mir nicht sicher, ob alle mobilen Blitzer in Italien immer angekündigt werden.
Aber mir ging es mehr um das Verhältnis - Höhe Bussgeld - und - Schwere des Vergehens -
Max
Wenn sie nicht angekündigt sind, kann man Einspruch einlegen. Bei uns im Ort mussten sie kürzlich erst 2 Starenkästen stillegen, weil die Ankündigungsschilder nicht ordnungsgemäß aufgestellt waren und die Leute ihr Geld zurückverlangt haben.
Aber für die 5km/h kommt mir das auch viel vor, wenn direkt kassiert wird wären das ein paar € bzw wegdiskutierbar. Oder kostet das ins Ausland mehr?