Autofahren im Ausland: Bei Delikten drohen hohe Bußgelder

Teure Knöllchen aus dem Ausland

verfasst am Fri Jun 19 07:07:45 CEST 2015

Im Ausland können Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln schnell ein Loch in die Reisekasse reißen. Denn in den Urlaubsländern drohen deutlich höhere Strafen.

Seit 2010 können Bußgelder aus den europäischen Mitgliedstaaten auch in Deutschland vollstreckt werden
Quelle: picture alliance / dpa

Stuttgart - Wenn deutsche Autofahrer im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen, kann es teuer werden. In Großbritannien beispielsweise werden bis zu 7.010 Euro fällig, wenn Autofahrer betrunken am Steuer erwischt werden. Das berichtet die Zeitschrift "Auto Straßenverkehr" (Heft 14/2015) unter Berufung auf Daten des ADAC. In Deutschland müssen Autofahrer mit einer Strafe von 500 bis 3.000 Euro rechnen, wenn sie alkoholisiert fahren.

Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen hohe Bußgelder. So müssen Autofahrer, die in Norwegen das vorgeschriebene Tempo um mehr als 50 km/h überschreiten, mindestens 940 Euro zahlen. In Deutschland startet das Bußgeld für ein derartiges Delikt bei 240 Euro, in Kroatien bei 660 Euro, in Spanien bei 600 Euro.

Wer in Portugal mit dem Handy am Steuer gestoppt wird, zahlt ab 120 Euro, in den Niederlanden mindestens 230 Euro. In Deutschland müssen Autofahrer lediglich mit 60 Euro Strafe rechnen, wenn sie das Handy ohne Freisprechanlage nutzen. Auch wenn es mehrere Monate dauern kann, bis ein Strafzettel aus dem Ausland ankommt, müssen Bußgelder aus EU-Mitgliedsländern beglichen werden, sofern sie mindestens 70 Euro betragen.

Strafzettel aus Griechenland, Irland und Italien können bislang in Deutschland kaum vollstreckt werden. Diese Staaten haben das sogenannte Geldsanktionsgesetz nicht umgesetzt, das die Vollstreckbarkeit von Bußgeldern aus dem Ausland regelt. Laut der Zeitschrift "Auto Straßenverkehr" müssen Autofahrer in der Regel nicht um ihren Führerschein bangen, wenn sie im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen. Den Führerschein entziehen können nur deutsche Behörden.

Weiter Informationen zum Fahren im Ausland findet Ihr in unserer Serie "Ratgeber Urlaub":

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