Falscher Name im Kfz-Brief: Autokäuferin bekommt gut 3000 Euro
Teurer Fehler im Autohaus
Eigentlich ganz einfach: Steht ein Vorbesitzer im Fahrzeugbrief, handelt es sich nicht mehr um einen Neuwagen. Ein Autohaus muss deshalb 3.000 Euro Entschädigung zahlen.
München - Ein bayerisches Autohaus machte einen teuren Fehler: Es hatte den Neuwagen einer Frau nicht auf sie, sondern versehentlich auf eine andere Person zugelassen. Das Münchner Amtsgericht sprach der Autokäuferin nun gut 3.000 Euro Schadenersatz zu. Mit dem zusätzlichen Namen im Kfz-Brief sei der Wagen nicht fabrikneu und verliere an Wert, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 242 C 17305/14).
Die Frau aus Schwabhausen vereinbarte bei dem Autohaus im Juni 2011 für ein neues Auto einen Preis von knapp 14.000 Euro und fuhr es als Leasingwagen, um es nach drei Jahren für gut 8.700 Euro zu kaufen.
Dabei kam heraus, dass das Fahrzeug seinerzeit nicht auf die Frau, sondern auf einen anderen Namen erstzugelassen worden war. Bei der Übergabe des Wagens hatte die Frau einen Fahrzeugschein mit ihrem Namen erhalten, der Kfz-Brief war beim Autohaus geblieben.
Das Autohaus räumte ein, es habe sich um einen internen Fehler gehandelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, das Fahrzeug sei mangelhaft im Sinn des Gesetzes, da es sich nicht wie vereinbart um ein fabrikneues Fahrzeug gehandelt habe. Den Wertverlust durch die Eintragung auf eine andere Person ließ das Gericht von einem Sachverständigen ermitteln: Er kam auf 3.145,80 Euro.
War das Autohaus nicht in der Lage, dies mit der Kundin außergerichtlich zu regeln? 😱
Sie waren nicht einmal in der Lage (oder gewillt), der Kundein diesen Fehler bei Übergabe des Fahrzeuges einzugestehen. Und oft genug läuft es doch nach dem Motto „versuchen wir es halt“.
Die fehlerhafte Erstzulassung hätte man sofort mit der Zulassungsstelle klären, stornieren bzw. beheben lassen sollen - wenn das überhaupt möglich ist...
Aber: Wie kann man bei einer Erstzulassung die Namen vertauschen??????
Ich frage mich eher, wie man unterschiedliche Namen in Schein und Brief hinbekommt?
Easy. Gib dem Azubi einen Stapel Papiere und Personendaten und schick ihm aufs Amt. Einmal fallenlassen und durcheinanderbringen später, stimmt halt was nicht mehr... dann schickt man ihn nochmal, Fehler ausbügeln.
Hat man doch gar nicht. Erster Eintrag im Brief = 1. Schein. Dann nochmal hin, zweiter Eintrag im Brief = 2. Schein, erster wird vernichtet. Stimmt überein. Und solange du den Brief nicht in der Hand hast, siehst du nicht, dass da schon ein zweiter Name drinsteht.
Was dann Betrug wäre.
War das ein VW? 😆
Über 3000€ Verlust durch einen zweiten Haltereintrag bei einem Fahrzeit im Wert von rund 9000€... das hieße ja, das Ding wäre entweder 12.000 wert wenn der zweite Eintrag nicht wäre (oder ein Gebrauchtkäufer würde deswegen nur rund 6000€ zahlen wollen).
Oder sollte das andersrum heißen, dass das Auto am Tag der Übergabe schon nur noch 11.000€ hätte kosten dürfen?
Egal wie - noch jemand hier, dem das ein bisschen übertrieben vorkommt?
Yip, 3000 Euro Schaden (=Wertminderung) durch eine Tageszulassung ohne Kilometer (wenn ich das richtig verstanden habe) bei einem damaligen Neupreis von 14000 Euro und vor allem bei einem aktuellen Zeitwert vom 8700 Euro sind für mich auch Schwachsinn!
Wieso? Wenn die Käuferin einen Vertrag über ein Neufahrzeug abgeschlossen hat, und vom Autohaus eine Tageszulassung (was nichts anderes ist, als ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug) bekommt, dann ist als Schaden anzusetzen, was die wertmäßige Differenz zum Zeitpunkt des Kaufes war. Dass die Frau davon erst 3 Jahre nach Kaufabschluss davon Kenntniss erlangt hat, ist irrelevant.
Dass das Autohaus dies 3 Jahre verschwiegen hat und die Käuferin vorsätzlich in Unkenntnis darüber gelassen hat, spricht nicht gerade für die Seriösität des Autohauses - weshalb der Kundin dann wohl auch nur der Gang zum Gericht blieb.
Nachdem bei Leasern oft der BLP angesetzt wird und im Gegensatz dazu eine TZL mit hohen Abschlägen auf den BLP in den Handel kommt, ist einen Abschlag von 20 - 25% absolut angemessen, da brauchts eigentlich auch kein großes Gutachten dafür.
Die Dame hat ja eine zu hohe Leasingrate gezahlt, weil sie ja einen Neuwagen geleast hat. Aber nur einen Gebrauchtwagen(Tageszulassung) bekommen hat. Da man es er ihr nicht verraten hat konnte sie ja gar nicht verhandeln um die Leasingrate zu drücken. Und das ein Auto mit Zulassung ~30% vom Listenpreis verliert ist normal. Wenn der Sachverständige das so berechnet hat wird das schon so hinhauen. Hätten sie mit offen Karten gespielt wäres es günstiger gekommen. sie hätte bestimmt auch weniger Geld zugestimmt und die Kosten für Anwalt und Sachverständiger wäre auch nicht auf sie zugekommen.
Zum Einen ist in dem Betrag die Verzinsung für drei Jahre mit drin und zum Anderen darf man die Höhe des entstandenen Schadens nicht einfach mit einer Wertminderung gleichsetzen.
Nicht zu vergessen der erlittene seelische Schaden (auch noch unwissentlich) 3 Jahre lang ein gebrauchtes Fahrzeug bewegt zu haben 😱
Vielerorts ein absolutes no-go 😎
Ach? Was kommt denn da noch dazu?
Verzinsung (ha ha) und Verfahrenskosten (habe in der Summe hier nichts zu suchen) allein erklären das lange nicht.
Letzteres kann ich leider bestätigen.
Ich find 3000 Euro gewinnbringend angelegt macht schon nen Unterschied, ob es verzinst ist oder nicht.
Die Frage ist halt, wie das mit dem Kauf nach 3 Jahren festgehalten wurde. Stand es explizit im Vertrag oder war es nur eine lose Vereinbarung, ob der reinen Möglichkeit es nach dem Leasing zu erwerben? Da es zu der recht hohen Strafe kam, wohl eher ersteres. Bei einer Leasingsumme von 5300 € wären 3000 € Nachlass wegen einem vorherigen Halter nämlich etwas arg übertrieben.