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Tiefensee: Führerschein-Sonderregelung für Feuerwehren
Mit einer Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen will Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) das Problem der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland lösen, dass zu wenig junge Ehrenamtliche einen Führerschein für die Einsatzfahrzeuge besitzen. Doch die geplante Gewichtsgrenze klingt nicht praktikabel.
"Sich bei der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren, ist und bleibt für junge Leute attraktiv," so Minister Tiefensee beim 4. "Berliner Abend" des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) am Mittwoch dieser Woche (4.3.) in der Regierungsfeuerwache in Berlin.
Die Gesellschaft sei auf das Engagement der vielen Hunderttausend Ehrenamtlichen angewiesen. Um dies nicht zu gefährden, müsse der Staat dort helfen, wo seine Hilfe benötigt wird. Man werde deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Feuerwehrler zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Dadurch sollen laut Tiefensee die Kosten auf ein Drittel reduziert werden - gemeint ist ein Drittel des echten Lkw-Führerscheins C1, den das Ministerium auf 3.000 Euro taxiert, der aber mit der angestrebten Sonderregelung sonst nichts zu tun hat.
Hintergrund der Probleme bei der Rekrutierung von Nachwuchsfahrern bei der Feuerwehr ist, dass nach den bereits vor rund zehn Jahren in Kraft getretenen neuen EU-einheitlichen Führerscheinklassen mit der Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B) nicht mehr wie früher (Klasse 3, erworben vor dem 01.01.1999) alle Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), sondern nur noch bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Die Kommunen sind oftmals nicht gewillt oder in der Lage, den C1-Schein zu finanzieren, und die Zahl junger Männer, die ihn bei der Bundeswehr erwerben, sinkt.
Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einem zGG bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen. Das reicht allerdings selbst für viele bei kleineren Feuerwehren verbreitete Fahrzeuge, etwa vom Typ LF8 (Löschgruppenfahrzeug) nach wie vor nicht aus. Im wesentlichen profitieren nur Feuerwehren mit Tragkraftspritzen-Fahrzeugen (TSF) auf Transporter-Basis - viel Bürokratie und hohe Kosten für einen Minimal-Fortschritt.
Quelle: Autokiste
Ist mal weder ein typisches Beispiel aus der Politik. Ferm jeglicher realität und voll am Leben vorbei😤
Viele "Dorffeuerwehren" (ohne Wertung) besitzen ein TSF, also ein auf Sprinter o.ä. basiertes Kleinfahrzeug. Das würde in die 4,25t Klasse passen. Die meisten grösseren Orte haben Löschgruppenfahrzeuge (früher hiessen die LF8 od. LF8/6, heute aufgrund anderer Prüfnormen LF10/6) Aufgebaut auf einen leichten LKW-Chassis wiegen die 7,5t (zulGG) oder bei Allrad auch 9t.
Die restlichen Großfahrzeuge haben 12 bis 14t zulGG.
Die breite Masse der Fahrzeuge im ländlicheren Bereich wiegt also 7,5t, basierend auf der jahrelang geltenden Maximalauslastung bei FS Kl.3
Die Großfahrzeuge sind meist nur in den größeren Feuerwachen zu finden.
Eine Lösung, wie die Einsatzfahrzeuge bewegt werden sollen haben unsere Politiker bei der Einführung der neuen FS-Klassen schön verschlafen. Jetzt eine halbherzige Variante bis 4,25t, ohne Ahnung aus der Praxis ist mal wieder typisch für unsere realitätsfremden Politiker.
😕😕
tja...solange es genug feuerwehrgeile deppen gibt, die freiwiliig auf eigene kosten den c/c1 führerschein machen um ihn dann fast ausschließlich nur für die feuerwehr zu nutzen, wird sich daran wohl auch nix ändern......
Besser währe es, wenn man eine regelung finden würde, die bei feuerwehrmännern / frauen, bei der ausbildung zum feuerwehrmann / frau, eine ausbildung im fahren dieser fahrzeuge mit beinhaltet. Somit also die Führerscheinklasse C bzw. C1. um "alle Fahrzeuge" der Feuerwehr fahren zu dürfen.
Diese sollte nicht so aufwändig sein, wie eine normale LKW-Führerscheinprüfung. Ein par Praxisstunden auf einem Feuerwehr-LKW würden meiner meinung nach reichen. Nur eben mit den spezifischen anforderungen, die so ein fahrzeug hat, wie z.B. eine Geländefahrt mit Allrad, wenn vorhanden, richtiges stellen des Fahrzeuges mit Drehleiter, etc.
Bei erfolgreicher Prüfung bekommt dann der oder diejenige einfach einen Zusatz in den Führerschein, das dieser berechtig ist, ein Feuerwehreinsatzfahrzeug zu führen. Dies aber nur dort und keinen privaten oder gewerblichen Speditions 7.5 /12 /14 tonner.
Ähnlich wie eine Klausel im Führerschein, die besagt, das man zum beispiel eine Brille während dem fahren tragen muss.
Sprich so ähnlich der bestehenden regelung (wenn diese noch gültig ist), das eine Person auch ohne Führerschein ein motorisiertes Fahrzeug bewegen darf, wenn diese aus einem Notfall heraus handelt. Sprich Gefahr im Vollzug.
wer soll für die kosten wie tüv, fs umschreiben usw. aufkommen?
Käme billiger als eine flächendeckende Variante unserer "Insellösung"
Seit zwei Jahren bezahlt unsere Stadt die Mindeststundenzahl für Klasse C plus Prüfgebühren plus Arztrechnungen. Unser Wehrführer hat der Stadt damals die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder ALLE in der Stadt tätigen (Beamten, Angestellte, etc.) die Klasse C haben, bekommen einen Alarmempfänger, damit Sie die Fahrzeuge für uns bewegen; ODER wir melden uns tagsüber nicht mehr einsatzbereit, wenn zwenig Fahrer da sind. Ging natürlich beiden nicht. Also: Stadt muß Brandschutz sicherstellen -> Finanzierung einer Anzahl Klasse C pro Jahr.
Unterm Strich wäre die Variante: Schulung zum Fahrzeugführer mit Eintrag im FS nur für Feuerwehr. eine sinnvollere Variante.
Es gibt Landesfeuerwehrschulen, wo Sonderlehrgänge, wie Drehleitermaschinist, Technische Hilfe, Gefahrgut, usw. als Wochenlehrgänge gehalten werden. Eine Ausbildung zum Fahrzeugführer, 5 Tage à 8Stunden = 40 Stunden mit Theorie und Praxis sollten für eine ausreichenden Grundstock ausreichen.
Die Gebühren für FS plus Umschreiben übernimmt die Stadt.
Aber das wär ja mal eine rundum tolle Lösung und damit in der Politik nie realisierbar😤
aha....also neben den sowieso schon recht hohen einsatz-/übungsstundenanzahlen die man in der freizeit aufbringt noch ne woche vom jahresurlaub oder gar unbezahlten urlaub (wer kommt für den verdienstausfall auf) opfern, für etwas was man NUR dann im fw-bereich nutzen kann? wie siehts mit den entsprechenden untersuchungen (die alle 5 bzw. jedes jahr gemacht werden müssen) aus? wer zahlt die?
OK, ganz so einfach isses dann doch nicht...😕
Wie wäre Dein Vorschlag??
man kann sichs einfach machen...klar wäre es einfach zu sagen "fahrt ne woche zur lfks und macht dort eure zusatzausbildung"....
wir haben bei uns in der verbandsgemeinde jedes jahr 25-30 leute die die grundausbildung durchlaufen......"meine" lfks ist für rd. 24 landkreise zuständig die jeweils nochmal 4-10 einzelne verbandsgemeinden haben....
wieviele jedes jahr nun die grundausbildung im zuständigkeitsbereich ableisten lässt sich nur schwer ausrechnen, dürfte aber irgendwo zwischen 4000-7000 personen liegen.....
wenn du auch nur 1/3 davon ne ganze woche auf die lfks schickst stell dir einfach mal folgende fragen:
1. wie kommen die dahin? -> privat pkw?
2. lange an-/abreisewege? -> hotel?
3. überhaupt ausreichend schulräume für soviele personen?
4. ausreichend fahrzeuge?
5. ausreichend ausbilder?
von dem umstand mit der verdienstausfall wenn man sich ne woche unbezahlten urlaub nehmen müsste man ganau abgesehen.....
wir haben letztes jahr ein mzf1 auf basis eines vw-crafter angeschafft, der hat zwar nen großen aufbau, aber viel passt nicht rein aufgr. überladung......imho wäre es da "günstigste" feuerwehrfahrzeuge bis 7,49t nach einweisung (was ja sowieso erfolgen sollte!) durch den örtlichen wehrführer einfach durch besitzer des b-führerscheines fahren zu lassen....
Also quasi die "altbewährte Methode"😊 Warum nicht, hat ja bisher auch Jahrzehnte gut funktioniert...
😆😆
Zum Thema wie dahin, und Anzahl FAhrzeuge usw.:
Ich weiß nicht, wie das bei Euch aussieht. In Niedersachsen gibt es die LAndesfeuerwehrschule (in Celle und kleine Abteilung in Loy). Auf der LFS stehen mehrere LF 16, TLF, ein RW, eine DLK, WLF, GW-G2, einige LF8, LF8/6, ein paar TSF, GW A-S, SW usw zur Ausbildung zur Verfügung. Die ganzen weiterführenden Lehrgänge werden hier als Wochenlehrgänge angeboten. An-/Abreise erfolgt meist im privaten KFZ mit Kostenerstattung, oder im MZF/MTW, wenn mehr als ein Kamerad aus der gleichen Gegend Fahrgemeinschaften bilden.
Die, die in der Nähe wohnen, können zu Hause schlafen, ansonnsten gibt es 2 Bett - Zimmer und Vollverpflegung.
Hier in Schleswig-Holstein auf der Landesfeuerwehrschule sieht das genauso aus. Problem wäre bei so einer Lösung wohl weniger die Unterkunft, oder die Fahrzeuge, sondern eher die Kapazitäten für die Lehrgänge, da die Schulen mit den normalen Lehrgängen auch schon ziemlich ausgelastet sind.
genau das meine ich ja....
die schulen sind jetzt schon an ihrer kapazitätsgrenze .....wenn dann noch soen "fahrschulkurs" dazukommt andem jedes jahr zig-hunderte bis tausende feuerwehrler teilnehmen, reichen die vorhandenen fahrzeuge auch nichtmehr aus (was übernachtungsmöglichleiten angeht kanns dann auch eng werden!)...
Hast wahrscheinlich Recht. Aber die alte Lösung darf ja nicht mehr sein, die hat ja schließlich funktioniert.
Was ist eigentlich mit "Kruemeldriver" los??
Haben wir Ihn verschreckt?? 😱
Damit wäre aber der Masse der kleineren Ortsfeuerwehren mit <20 Einsätzen pro Jahr schon einmal geholfen.
Ansonsten bin ich strikt gegen eine Ausnahmeregelung. Welche Logik steckt dahinter, dass man den Führerscheininhabern nicht mehr zutraut, mal einen 7,5 - Tonner für den Umzug bei Interrent zu leihen, das Bewegen eines gleich schweren Fahrzeuges unter extrem erschwerten Bedingungen (Sonderrechte, Stress etc.) soll aber möglich sein ?
Die Stadt / Gemeinde ist für die Ausbildung der Einsatzkräfte verantwortlich, da gehört eben der Führerschein (für einen gewissen Prozentsatz) dazu, wie jeder andere Lehrgang auch. Die aktuellem Klassen gelten ausserdem bereits seit 1999, die Kommunen hatten also 10 Jahre Zeit, sich einzustellen.
Gruß,
Hannes (der seinen BCE vor knapp 20 Jahren noch beim Bund machen durfte...)
in diesen 10jahren hat sich aber keiner wirklich gedanken darum gemacht weil es nunmal noch ausreichend fahrer gab.....diese sind aber nun deutlich älter und durch berufliche-/familiäre verpflichtungen auch nicht immer dabei....und langsam fällt halteben auf, das zwar genug nachwuchs da ist, aber dieser nicht die fahrzeuge fahren kann....
Sowas nennt man dann Organisationsverschulden... Erst die Augen vor dem verschließen, was unausweichlich kommen wird, und dann überrascht tun und nach Sonderregeln schreien. Dieses Vorgehen wird aber nicht nur bei diesem Thema angewandt (Stichworte: Lehrermangel, Pflegenotstand etc.).