Tauentzien-Raser wegen Mordes verurteilt
Tödliches Autorennen in Berlin
Im Berliner Prozess um ein illegales Rennen von zwei jungen Sportwagenfahrern fiel ein Urteil: Mord. Die Verurteilten hatten einen Unbeteiligten zu Tode gefahren.
Berlin - Im Prozess um ein illegales Autorennen in Berlin, bei dem ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer zu Tode gefahren wurde, sind beide Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten am Montag im Landgericht lebenslange Gefängnisstrafen. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang ist nach jetzigem Kenntnisstand bislang einmalig. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.
Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde "bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen". Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.
Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der Fahrt hatten die beiden jungen Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Bei Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 km/h schnell.
Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.
Verteidigung kündigt Revision an
Ein Anwalt des 28-Jährigen Verurteilten sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir werden Rechtsmittel einlegen." In diesem Fall wäre als nächste Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Die Bundesrichter müssten dann überprüfen, ob das Urteil rechtlich korrekt erging und ob die Zumessung des Strafmaßes fehlerfrei ist.
Der Verteidigung dürfte es darum gehen, die Einstufung als Mord und die darauf beruhenden Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe anzufechten. Die Anwälte der beiden Raser hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gefordert. Sie argumentierten, die Männer hätten das Risiko nicht erkannt, sondern seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.
Hintergrund: Strengere Strafen für illegale Autorennen gefordert
Quelle: dpa
Ein Hoffnungsschimmer am Horizont, ein Zeichen für Rechtssprechung. Hoffentlich wird daraus in der Berufung nicht doch noch etwas in Richtung "zwei Jahre auf Bewährung".
Wer einen Menschen tötet gehört ins Gefängnis.
Wer solche Rennen anfängt, muß sich darüber im klaren sein, daß es ein tödliches Ende geben kann. Wer es dann trotzdem macht, der handelt vorsätzlich. Das Urteil darf nicht geändert werden.
MfG aus Bremen
Das wurde auch Zeit, das Urteil ist mehr als gerecht. Nur durch solche Harten Strafen wird sich etwas ändern.
Es sind genauso Schwerverbrecher wie Bankräuber. Lange wegsperren und nie mehr am Straßenverkehr teilnehmen lassen.
So pauschal kann man das aber nun auch nicht sagen.
Ein Polizist der jemanden erschiesst um schlimmeres zu verhindern, ein Soldat der gegen einen Hitler kämpft jemand der Notwehr begeht gehört doch nicht ins Gefängnis auch wenn das Ergebnis ein Toter ist. Mörder gehören ins Gefängnis - und das ist eben nur ein Teil der Menschen die töten.
Jedenfalls eine denke ich hier gute Entscheidung des Gerichts und auch noch eigentlich angemessen - lebenslänglich sind ja im Normalfall "nur" 15 Jahre, die Verurteilten haben also immer noch dann genug Restlebenszeit in Freiheit, wenn die Strafe verbüsst ist.
Allerdings muss man natürlich die Rechtskräftigkeit hier noch abwarten.
Wie gut, dass derjenige, der sich bei der Unfallaufnahme in Köln um die Felgen besorgt gezeigt hat, demgegenüber auf freiem Fuß ist 😤
http://www.spiegel.de/.../...egen-fahrlaessiger-toetung-a-1087240.html
Das war mal nötig. Alleine schon zur Abschreckung. Schließlich ist der Schaden gleich groß, ob nun geplanter Raubmord oder waghalsiges Autorenne in der Stadt.
Und wer mit 160 durch die Stadt rast und über mehrere rote Ampeln brettert, kann sich nicht damit raus reden, dass alles nur ein tragischer Unfall gewesen sei.
Wenn du dich hinters Steuer setzt, ganz ohne Rennen, kann das auch tödlich enden. Ist das auch Vorsatz?
Ich tue mich da etwas schwer den Vorsatz zu erkennen bzw. frage mich, wann ist der nicht mehr gegeben?
Ich finde es gut, dass so ein hartes Urteil gesprochen wurde.
Nur schade, dass das Urteil vermutlich keinen Bestand haben wird.
Das die Typen verurteilt werden alles richtig und gut. Sogar lange ins Gefängnis. Aber wohin soll das führen? Rote Ampel überfahren = versuchter Mord?
Wenn man in der Stadt (50km/h) mit 160 km/h unterwegs ist und rote Ampeln ignoriert tue ich mich schwer, nicht von Vorsatz auszugehen. Mit Fahrlässigkeit kann man so ein Verhalten nicht erklären.
Die haben auf Regeln und Gesetze ge...... und bekommen nun die Quittung dafür.
Selbst wenn der Mordvorwurf in der Berufungsverhandlung keinen Bestand haben sollte hoffe ich doch, dass diese zwei Wahnsinnigen nie wieder das Recht bekommen, ein Fahrzeug zu führen, egal wie lang die Haftstrafe letztlich ausfallen wird.
Es geht nur um bedingten Vorsatz. Die Begründung dazu steht im Artikel. Die beiden sind nicht mit dem Ziel gestartet, andere Menschen zu töten. Sie haben sich aber so verhalten (und das vorsätzlich), dass die Tötung eines Menschen sehr wahrscheinlich wurde.
Wenn man mit 160 oder mehr über rote Ampeln fährt, nimmt man einen Unfall in Kauf. Somit ist dies Vorsatz.
Darauf muss man auch erst mal kommen. 😕
Darauf MUSS man als Verteidiger kommen. Was im Kopf der Angeklagten vorging, ist bei der Entscheidung zwischen Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz alles entscheidend.
Das Gericht war halt anderer Meinung als die Verteidiger: wer mit 160 über eine rote Ampel fährt, zeigt allein schon dadurch, dass er einen Unfall bewusst in Kauf nimmt (oder so ähnlich). Und an diesem Argument kann ich zunächst keinen Fehler erkennen.
Aber mal sehen, was die nächste Instanz sagt.