Frankreich: Mautkriterien für Camping-Gespanne
Tourismus-Zentrale: Kategorien wurden nicht geändert
Frankreich hat die Mautregeln für Autos mit Anhänger geändert. Bisher wurde nur das Gewicht des Zugfahrzeugs klassifiziert, künftig zählt die Gesamtmasse des Gespanns.
Update/Richtigstellung vom 24.7.2015:
Die französische Zentrale für Tourismus widerspricht der Darstellung des ADAC. Es habe keine Änderung in der Mautklassifizierung von Fahrzeugen gegeben. Für die Einstufung der Mautklasse sei einzig das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs maßgebend.
Bei Gespannen (Zugfahrzeug plus Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs unter oder gleich 3,5 t gelte:
- Klasse 1 : Gesamthöhe des Gespannes weniger oder gleich 2m hoch
- Klasse 2: Gesamthöhe des Gespannes mehr als 2 m und unter 3 m,
- Klasse 4 : Gesamthöhe des Gespannes gleich 3 m oder höher.
München - Kurz vor dem Start der Reisesaison erhöht Frankreich für viele Camping-Gespanne die Mautgebühren. Der ADAC spricht von einer "drastischen Verteuerung". Bislang wurden Gespanne in Klasse 2 eingestuft, wenn das Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen schwer war und die Gesamthöhe zwischen zwei und drei Metern lag. Praktisch alle üblichen Camping-Gespanne fielen dem Autoclub zufolge in diese Kategorie. Nun landen nur noch Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen - also Zugfahrzeug plus Anhänger - in der Klasse 2. Wer schwerer ist, landet in Klasse 4, die am teuersten ist.
Der ADAC rechnet vor, was dies für Camping-Urlauber bedeutet: Wer zum Beispiel mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf der Strecke von Lyon nach Marseille unterwegs ist, zahlt nun 71,70 Euro für die einfache Strecke. Bislang waren es 38,50 Euro.
In Frankreich sind viele Mautstationen, an denen Urlauber die Gebühr bezahlen müssen, nicht mit Personal besetzt. Reisende müssen sich also selbst einstufen. Wer nun aus Gewohnheit die falsche Klasse auswählt, gelte bei einer Kontrolle als Mautpreller, sagt der Autoclub. Und das kann eine hohe Geldbuße bedeuten.
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Das ist schade. Ich war öfters mit der E-Klasse und einem 1700kg Fendt in Südfrankreich. Wir hatten da schon immer 90€ einfach Maut bezahlt, vom Übergang Mühlhausen bis nach Sete (ca. 730km).Da Camping sowieso schon Luxus Urlaub ist, im Gegensatz zu früher, denn heute zahlt man für den platz in der Hauptsaison 50-60€ für 4 Leute und WW. Dazu kommt der Diesel und die Maut. Außerdem muss ich den WW auch mitbringen. Da komme ich auf geschätze 1450€ nur für die Anreise und Stellplatz für 14Tage und 4 Personen.
Im Vergleich zu einem Hotel fehlen hier noch Essen und WW Abschreibung/ Anteilige Wartung.
Im Vergleich zu einer Fewo in Südfrankreich, bei dem ich keinen WW mitnehme, also in der Maut, Fahrzeit- und Spritverbrauch deutlich günstiger liege, wird Camping immer teurer.
Ob das so richtig ist, kein mautrechner rechnet dies so. udn außer hier ist davon nix zu finden!
Selbst einstufen? Mir war in Erinnerung, dass die Mautstation einfach selbst das Fahrzeug ausmisst. Mit Dachträger auf dem Kombi kommt auch jedes Mal das Ticket oben raus, weil die Lichtschranke unterbrochen wird und das System denkt, da kommt ein LKW.
Schade, aber wer legt fest in welcher klasse man zahlen "darf"?
Tja, die Maut-Spielchen von unserem Verkehrsminister lassen auch anderswo die Ideen zum Geldsammeln sprießen...
Für mich wäre es auch neu, daß ich da Mitspracherecht habe, in welche Klasse mein Fahrzeug paßt. Mein Ducato-basiertes Wohnmobil ist 3,05 m hoch. DH an mancher Matstation zahle ich Klasse 2 unter 3 Meter, und an einer anderen über 3 Meter - die verschiedenen Betreiber der frz. Autobahn verwenden unterschiedliche Meßsysteme.
Wie ist es denn nun wirklich mit dem Wohnwagengespann? Ist jemand kürzlich durch Frankreich gefahren und hat eine Änderung bemerkt?
Also laut internet auch der französischen BAB betreiber ist das schon richtig was der adac sagt, aber ich hab jetzt mit merheren geschrieben die im laufe der letzten woche zurück kamen, di enormal wie auch früher bezahlt haben. es sind ca 25% mehr kosten nach der neuen regelung. Habe grad mit dem ADAC Telefoniert, die können mir aber nur das sagen was auch online steht, werde montag mit der Rechtsabteilung für ausland beim ADAC anrufen und nachfragen
Also bei mir hatte ich da bisher auch kein mitspracherecht. Das macht das System selbst. Wobei ich soweiso ein mautpiepser hab und somit nicht anhalten muss.
also hab genauere infos, ab 07.15 fallen alle gespanne über 3,5t in klasse 4 macht für mich statt 90€ mal eben knappe 200, denn es wird dann pro achse bezahlt.
Wenn man den Diskussionen in einigen Camping-Foren dazu folgt, scheint das eher eine voreilige PM des ADAC gewesen sein. Gerade die vom ADAC genannte französische Version von autoroute.fr schreibt, dass bei Gespannen das zGG des Zugfahrzeugs maßgeblich ist. Ich würde da erstmal abwarten.
Also ich hab jetzt mit einem CP aus Frankreich wie auch einer bekannten gesprochen die Camping mach, diese wisssen beide da nix von.
also wohl nur heiße luft.
und das auf einigen Seiten der autobahnbetreiber in frankreich dieses ähnlich steht, scheint dann wohl an der übersetzung zu liegen.
also nochmal abwarten, ch werde es am 15.07 sehen