Ministerin: Kein Grund für strengere Promillegrenze für Radfahrer
Treffen der Justizminister
Im November treffen sich die Justizminister der Länder, um über strengere Promillegrenzen für Radfahrer zu beraten. Eine Verschärfung halten sie vermutlich nicht für notwendig.
Schwerin - Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Uta-Maria Kuder, sieht keinen Grund für eine strengere Promillegrenze für Radfahrer. Eine neue rechtsmedizinische Untersuchung habe ergeben, "dass die Rechtsprechung mit der angenommenen absoluten Grenze von 1,6 Promille richtig liegt", sagte die CDU-Ministerin aus Mecklenburg-Vorpommern.
Beim Herbsttreffen im November wollten sich die Ressortchefs mit der Studie befassen und sich eine abschließende Meinung bilden. Angesichts der vorliegenden Ergebnisse gehe sie davon aus, dass die geltende Rechtslage ausreiche und keine Verschärfung erforderlich sei, so Kuder.
Autofahrer gelten mit 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und werden strafrechtlich verfolgt, wenn sie erwischt werden. Schon ab einem Promillewert von 0,5 drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Radfahrer hingegen bleiben bis zu einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei, vorausgesetzt, sie fallen weder mit unsicherer Fahrweise auf noch bauen sie einen Unfall.
Als Reaktion auf Unfälle mit betrunkenen Radfahrern hatten die Innenminister im Vorjahr eine Senkung der Promillegrenze angemahnt. Die Verkehrsminister baten daraufhin das Bundesverkehrsministerium und die Justizminister der Länder, die geltenden Gesetze zu überprüfen.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Ohne Kenntnis des Inhaltes der neuen rechtsmedizinischen Untersuchung kann man kaum beurteilen, inwieweit die Ablehnung strengerer Promille-Grenzwerte für Radfahrer überhaupt stimmig ist.
Respekt vor der Person, die mit bis zu 1,6 Promille noch ohne Ausfallerscheinungen radeln kann!
(Achtung Ironie!)
Wer das schafft, ist bereits ein Gewohnheitstrinker und da ist Fahrradfahren das geringste Problem, was er hat.
Was man sich bei den absurd hohen Werten denkt (?), richtet "nur" sich selbst im Falle...?
Offensichtlich glauben einige "Offizielle", daß man in landwirtschaftlich geprägten Flächenländern mit diesen Promille-Werten immer noch heil am Ziel ankommen kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...😆
Da fehlen noch ein paar Infos:
Eine neue rechtsmedizinische Untersuchung des deutschen Brauereiverbandes habe ergeben, "dass die Rechtsprechung mit der angenommenen absoluten Grenze von 1,6 Promille richtig liegt", sagte die CU-Ministerin aus Mecklenburg-Vorpommern.
Na dann prost!
Wenn das keine Lobbyarbeit ist. und alle schimpfen über die nicht vorhandene Tabaklobby.
Naj, 1,1 oder 1,6 Promille Alk im Blut, wer eine Fahrerlaubniss hat ist die u. U. so oder so los. Wer einen Unfall verschuldet oder in einen Unfall involviert wird haftet dafür, evtl. nicht ganz aber zu einem hohen Prozentsatz.
Also genug der Strafen, die Gefängnisse sind doch eh schon zu voll oder will der Staat sich hier über Geldstrafen eine weitere "Einkommensquelle" eröffnen?
Was soll diese depperte Neuregelungswut, dazu noch auf Landes-Ministerebene. Wieviel Promille Alkohol haben die intus um so unsere Steuergelder zu verschleudern?
Die hohe Grenze dürfte der Befürchtung geschuldet sein, daß sich der Trinker dann gleich sein Auto statt das Fahrrad schnappt. Unter dem Motto: oh, über 0,5 Promille sind es wohl, aber die Grenzen für Auto und Rad sind gleich, dann nehm ich doch das Auto.
Na klasse,.............😆😆😆😆😆😆
In der Diskussion wird leider übersehen, dass die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit weder von der Politik noch vom Brauerbund festgelegt wird sondern von der Rechtsprechung gestützt auf wissenschaftliche medizinische Gutachten. Ab 1,6 Promille BA mache ich mich strafbar wenn ich radfahre, weil bislang davon ausgegangen werden muss, dass ab dieser Grenze niemand mehr ein Fahrrad gefahrlos beherrschen kann. Für Autofahrer liegt die vom BGH, nicht von der Politik, gezogene Grenze bei 1,1 Promille BAK. Was von der Politik eingeführt werden könnte, ist eine Grenze, ab der auch für Radfahrer ein Bußgeld fällig wird. Das gibt es im Unterschied zum Autofahrer nämlich für Radfahrer nicht. Davon ist in dem Beitrag nicht die Rede. Der Rest ist deshalb heiße Luft.
Grüße vom Ostelch
Ich sehe auch keinen Grund für eine Verschärfung. Ein schöner Luxus, dass man sich keine Gedanken machen muss, wie man nachts nach Hause kommt. Man setzt sich auf das Rad und gut.
Dafür sehe ich neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit noch einen wirtschaftlichen Grund. Jeder Besoffene, der sich auf's Rad setzt, ist ein Kunde weniger für die darbende Taxi-Branche (und natürlich für den ÖPNV allgemein).
Der ÖPNV ist zu den Uhrzeiten doch schon lange nicht mehr unterwegs 😆.
Und wenn jemand schon plant das Rad zu nehmen statt zu laufen ist Taxi eh zu teuer.
... oder man fällt gleich wieder um und geht zu Fuß. Falls einen nicht die Rennleitung zur Atemprobe bittet. 😆
Aber ein wenig inkonsequent ist es schon. Wenn ich nüchtern fahradfahrend mit dem Handy in der Hand telefoniere wird ein 25 € Bußgeld fällig. Mit 1,5 Promille BAK darf ich (solange nichts passiert!) fahren. Dabei ist ab 1 Promille BAK mit folgendem zu rechnen: beginnender Rauschzustand, Verwirrtheit, Sprach- und Orientierungsstörungen, Selbstüberschätzung durch eingeschränkte Kritikfähigkeit. Ob dieser Zustand weniger gefährdend ist als das Telefonieren? Kann jetzt jeder selbst entscheiden.
Grüße vom Ostelch