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TÜV-Plakette: Rückdatierung vor dem Aus
Zwölf Jahre nach ihrer Einführung steht die Regel zur Rückdatierung von TÜV-Plaketten vor ihrer Abschaffung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will jene, die den Hauptuntersuchungstermin überziehen, dafür auf andere Weise bestrafen, meldet der ADAC.
Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, wird oft so gestellt, als hätte er die Frist nicht überzogen, damit diese Vorgehensweise, die möglicherweise Sicherheitsrisiken birgt, keine Vorteile verspricht. Wer also sein im Mai 2011 fälliges Auto erst im Oktober bei einer Prüforganisation vorführt, bekommt keine Plakette bis Oktober 2013, sondern bis Mai 2013.Diese Rückdatierung entbehrt aber natürlich jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung.
Dies könnte nun zum 1. April 2012 oder früher der Fall sein, da der Gesetzgeber nach Angaben des Clubs plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen. Um das Ziel des Nichtlohnens einer Fristüberziehung gleichzeitig beizubehalten, sieht der Gesetzesentwurf laut ADAC bei Überziehung um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Bisher wird das Überziehen um bis zu zwei Monate gar nicht, um bis zu vier Monate nur mit 15 und um vier bis acht Monate nur mit 25 Euro sanktioniert. Warum diese Sätze auf Falschparker-Niveau nicht einfach erhöht wurden, bleibt ein Geheimnis der Politik.
Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer wie Hessen und das Saarland generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind.
Der ADAC appellierte in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, bereits ab sofort auf die in der StVZO festgeschriebene Rückdatierung zu verzichten. "Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer", hieß es.
Quelle: Autokiste
Na und was mach ich mit Sessionfahrzeugen? Bei meinem Läuft der Tüv aus, wenn das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf.
Daher ist die erste Fahrt im neuen Jahr dann zum Tüv.
Muss ich dann auch blechen wegen so einem Scheiss?
Ich meine: gut das wäre nur einmal, weil dann der Zeitraum ja zum glück sich ändert, aber trotzdem alles bescheuerte Regeln.
Das kann dir doch nur 1x geschehen da von da an alle 2 Jahre und nicht 1,5?
Ehrlich gesagt finde ich das jetzt auch net so toll, habe 4 Fahrzeuge und 4 Anhänger + 2Anhänger in Pflege privat im Betrieb, manchmal verliere ich da selbst den Überblick so das ich dies Jahr 2mal 2-3Monate drüber war und mit einem nicht ganz ein Monat.
Natürlich bin ich eher ne Aussnahme und man will eher Rostlauben rausfischen, aber evtl. würde man man auch eher Leute bewegen wenn es günstiger wäre, man ist mitunter ja jetzt schon bei manchen über 100€ bin ich dann durchgefallen hab ich kurz Zeit und muß dann nochmal Nachcheck zahlen.
1) Meintest du "Saison"-Fahrzeuge?
2) Dann fahr den Hobel doch vor der Winterpause zur HU, wenn dir die Mehrkosten für die Überziehung so viel erscheinen. Dann hast du halt einmal zu früh HU gemacht. Oder du schluckst die Gebühren einmal und machst dann immer im ersten Monat der Saison HU.
Der HU Bericht sagt mit Erteilung der Plakette lediglich aus, das sich das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt der HU in ordnungsgemässem Zustand befand, dafür ist es völlig egal, wie lange der Termin überzogen wurde.
Ob das Fahrzeug noch bis zum nächstem Termin fahrtauglich ist, ist mit bestandener HU nicht gesagt.
Nicht nur Altfahrzeuge können in erheblichen Wartungs- und Reparaturrückstand geraten.
Auch viele recht neue Fahrzeuge des Mittelstands müssen schon nach wenigen Jahren mehr als einmal zur Kontrollstelle, um die Plakette zu bekommen.
Die angesetzte Hatz auf Altwagenbesitzer, trifft zum Glück alle Schichten gleichermassen.
quatsch. das war seit eh und je so, dass automatisch der erste monat bei beginn der saison der 'neue' tüvtermin war.
tüv nord
da ich selbst 4 saisoner am laufen habe, bin ich mir absolut sicher, dass es so gehandhabt wird 😉
beispiel:
4/10 saisonkennzeichen, der tüv ist im november, also 11 und damit ausserhalb der saison.
du fährst im märzen hin und bekommst eine neue plakette für volle 2 jahre, von nun an auf märz statt november datiert.
4/10 saisonkennzeichen, der tüv ist im september.
du mußt nach wie vor im september zum tüv, an der frist ändert sich nichts.
bisher so, dass dann beim überziehen ein halbes jahr zurückdatiert wurde.
Finde ich großartig, dass die Rückdatierung wegfällt. Mein guter alter SLK hatte EZ im Mai 2000. Den zweiten TÜV im Jahre 2005 musste ich aus Terminnot auf den April vorverlegen. Seither bin ich den April nie mehr losgeworden. Jetzt kann ich den TÜV-Termin endlich wieder "glattziehen". 😊
MfG
Hans
Genau so ist das 😊
Ergänzend: 4/10 Saisonkennzeichen, TÜV 11 fällig, HU aber erst im Mai gemacht -> Nächstes Mal auch im Mai. Die StVZO sagt klar wenn der TÜV im Abmeldezeitraum fällig war gibt es keine Rückdatierung. D.h. spätestens nach der 1. HU ist der TÜV-Termin immer im Anmeldezeitraum.
Das schlimmste an der bisherigen Rückdatierung war dass es jedes Bundesland anders gemacht hat. Da sich die Länder nicht einigen konnten/wollten ist das jetzt endlich vom Bund einheitlich festgelegt geworden.
...auf die eigentliche Grundproblematik seit Ihr noch gar nicht weiter eingegangen!
Fakt ist, dass sich die verschiedenen Prüforganisationen mit dieser Masche eine erhebliche Umsatzsteigerung verschafft haben. Im Extremfall, also 2 Jahre HU überzogen, wurde für exakt die gleiche Leistung somit 100 % Aufschlag genommen. Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer begraben! Private Unternehmen verdienen enormes zusätzliches Geld an der bisherigen Regelung.
Das kann wohl nicht im Interesse des Erfinders sein! Richtig wäre es, wenn die Ordnungsgelder bei entsprechenden Verstößen angepasst werden und die Allgemeinheit von diesen Zusatzeinnahmen profitiert. Ähnlich wie auch bei den Parkverstößen in den Kommunen.
Gruß, Filou
Wurde mit meinem Cabrio das als Saison Fahrzeug lief genauso gehandhabt wie @sukkubus schrieb.
Na toll, habe meinen Leichtkraftradroller letztes Jahr vergessen TÜV zu machen. Und jetzt steht er bis nächstes Jahr weil ich keine Lust auf Rückdatierung habe. Wenn das wegfiele wäre spitze da ich immer im Oktober TÜV hatte, und mir es ehrlich gesagt schon zu kalt zum rollern war.
gruß pagra
Bei unserem A-Agila wurde am 21.Okt die "Sept-11" gegen eine "Okt-13" Plakette getauscht. Manche TÜV-Stationen regeln wohl auch in Eigenregie 😉.
Grüße!
Kommt drauf an, wo du wohnst... manche Bundesländer sehen das nicht so eng, Hessen und Saarland haben bei der Rückdatierung z.B. noch nie mitgemacht 😉
Die GTÜ handhabt das bei uns in einem solchen Fall so, das die HU vordatiert wird auf den ersten Monat ab dem man mit dem Kennzeichen fahren darf.
So gings mir auch, hatte im Jan. 2011 Termin, bin aber aus Terminnot im Dez. 2010 hin gefahren......