Fahrrad-Club will sich gegen Helm-Urteil wehren
Umfrage: Mitschuld ohne schuld zu sein?
UPDATE: Wer ohne Helm radelt und bei einem Unfall am Kopf verletzt wird, trägt eine Mitschuld. Ein Fahrradclub will das OLG-Urteil nun anfechten. Was sagt Ihr dazu?
Quelle: dpa/Picture Alliance
Schleswig - Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) will das Urteil zur indirekten Helmpflicht für Radfahrer zu Fall bringen. "Das ist nicht in Ordnung und darf auch nicht so stehen bleiben", sagte der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig hat ein Radfahrer ohne Helm eine Mitschuld, wenn er bei einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verletzt wird. Das gilt zumindest dann, wenn das Tragen eines Helms die Kopfverletzungen vermieden oder gemindert hätte (Az. 7 U 11/12), auch wenn der andere Verkehrsteilnehmer am Unfall schuld ist.
20 Prozent Mitschuld
Im konkreten Fall hatte sich die Klägerin eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zugezogen, als sie wegen einer plötzlich geöffneten Autotür stürzte. Die Richter sahen einen Mitverschuldensanteil von 20 Prozent, weil sie keinen Helm getragen hatte. Es könne "grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird", hieß es.
Dann seien 90 Prozent der Radfahrer keine verständigen Menschen, sagte Syberg der "Rheinischen Post". Der ADFC will die Klägerin nun dabei unterstützen, die Entscheidung per Revision beim Bundesgerichtshof aufheben zu lassen, wie der Vorsitzende ankündigte.
Keine Helmpflicht durch die Hintertür
Mit dem OLG-Urteil werde eine Teilschuld auf eine schwächere Verkehrsteilnehmerin abgewälzt, obwohl diese sich nicht falsch verhalten habe, kritisierte Syberg. Der ADFC wehre sich gegen die Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür. Studien aus anderen Ländern belegten, dass eine Helmpflicht viele Menschen vom Radfahren abbringe und es für die verbliebenen Radler noch gefährlicher werde. Das Bundesverkehrsministerium bleibt laut "Rheinischer Post" bei der Linie, ausschließlich auf ein freiwilliges Helmtragen zu setzen.
Quelle: mit Material von dpa
Die deutsche Justiz muss man nicht verstehen, das wäre zu viel verlangt.
Die versteht sich ja nicht mal selbst...reine Willkür, "Tagesform oder Launen" von Richtwern..?, " eine unangreifbare "Kaste"..so sehe ich das..
Bei einer unbegrenzten Autobahn gibt es doch auch keine Pflicht, langsamer als 250 km/h zu fahren. Trotzdem hat man in jedem Fall eine Teilschuld wenn etwas passiert, ganz einfach weil man davon ausgeht, dass das schnelle Fahren ein generell vermeidbares Risiko darstellt. Nennt sich Gefährdungshaftung und wird allgemein akzeptiert. Das Beispiel mit dem Helm ist doch nichts anderes.
Ich finde es auch nicht verkehrt wen es zur Pflicht wird.Keine Ahnung wieso so ein Helm so verpöhnt ist .Ich meine unseren Kindern erzählen wir tragt eure Fahrradhelme aber die älteren brauchen keinen.
Ich halte die Entscheidung für falsch.
Beim Auto schneller als 130 gibt es ein einheitliches Gesetz.
Die Entscheidung mit dem Helm kann heute so und morgen so ausfallen.
Radler bricht sich das Handgelenk - Mitschuld, hätte ja Handschutz tragen können
...bricht sich Ellenbogen - Mitschuld, kein Ellenbogenschutz
...bricht sich Knie - sowieso selbst schuld, keine Knieschoner
...bricht sich Rücken - Hauptschuld, da kein Rückenprotektor an...
...hat Fahrrad - potentieller Versicherungsbetrüger - vorbeugende 10 Jahre Haft ohne Bewährung mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Das ist die Einführung der Helmpflicht durch die Hintertür.
Weil sich die Politik nicht traut, das gesetzlich zu regeln, spielen sich Richter auf, den Gesetzgeber zu ersetzen.
1. Punkt: Sicher sollte es schnellstens Gesetz werden, dass Radler Helme tragen (aber das ist nicht der Punkt - eben weil es KEIN entspr. Gesetz gibt!)
2. Punkt: welche Versicherung zahlt denn irgendwas ohne einen riesigen Tamtam zu veranstalten? Von Mitschuld könnte man nur sprechen, wenn der Radler die Autotür mitöffnet! Dass er Obacht zu geben hat, ist im § 1 der StVO geregelt - hat aber mit Schuld nix zu tun!
3. Punkt: Von Gefährdungshaftung zu sprechen (bei einem Radler, der mit 20 km/h unterwegs ist) halte ich für verkehrt. Sonst müsste ja jeder Fussgänger 'nen Helm tragen, weil er ja damit rechnen muss, dass Autofahrer "pennen".
4. Punkt: Weniger Staatsfinanzen verbummeln und den Kommunen zukommen lassen, damit die mehr Radweg bauen können!!
Und die Urteilsbegründung:
Aha! Weil der "säumige" Autofahrer nicht nach hinten schaute (was man nach heutigem Erkenntnisstand erwarten kann!!) hat er nur Teilschuld, weil er erwarten kann, dass der Radfahrer einen Helm trägt? Wie bekloppt ist das denn??
Hier geht es wohl um eine zivilrechtliche Forderung. Es geht also nicht um eine Mitschuld am Unfall, "nur" um eine Mitschuld an den Verletzungen. Und da ist nichts direkt gesetzlich geregelt.
Trotzdem ist es absurd. Der Radhelm gehört alles andere als zur Norm. Als nächstes kommen dann Rückenprotektoren für Motorradfahrer (wie wird das bei fehlender Lederkombi gehandhabt?), Sitzposition bei Autofahrern (man weiss ja, dass Gurt und Co. nur in Normhaltung optimal schützen) und und und. Hier sitzt der Richter nicht auf dem Stuhl des Gesetzgebers, sondern handelt mehr im vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Versicherungen.
Abgesehen davon - ich dachte, das Thema sei nicht Motor-relevant:
Warum ist es dann ein guter Ansatz die Diskussion hier wieder zu starten?
Amen
Helmpflicht?!
Vielleicht sollte ich in der Bahn auch einen Helm tragen, falls sie unerwartet stark bremst. Sollte ich mich in diesem Fall verletzen, kriege ich ohne Helm auch Teilschuld oder was...
Wer ohne Helm irgendwo gegenknallt ist selbst schuld. Ganz einfach. 50:50 ist hier angemessen. Ich fahre selbst immer ohne Helm wenn ich mal Rad fahre, ich besitze nicht mal einen. Als Kind hatte ich mal einen, den habe ich aber gehasst. Wenn dann mal was passiert ist das eben so, Radfahren ist nunmal gefährlich. Da man sich aber ohnehin immer übel was einfängt wenns kracht macht der Helm den kohl auch nicht mehr fett.
Kumpel von mir fuhr mal mit dem Rad ohne Helm, wurde angefahren und ist voll mit dem Kopf aufgeschlagen, der hat geblutet wie ein Schwein. Die Wunden mit etlichen Stichen genäht und bleibende Narben. 10cm weiter und sein Kopf wäre auf den Bordstein geknallt und das wärs mit ihm wohl gewesen. Das ist schon bestimmt 5 Jahre her. Soweit ich weiss fährt er aber immer noch ohne Helm. Der Autofahrer bekam damals übrigens auch nur eine Teilschuld, war so ein Kulturbereicherer der sich nur rausgeredet hat.
Beim Training trage ich immer ein Helm, weil als Rennradfahrer fährt man oft auf der Strasse und nicht auf dem Radweg.
Sonst soll meiner Meinung nach Jeder selbständig entscheiden, ob er das Risiko auf sich nimmt.
Teilschuld ist man dann imho auf jeden Fall.
Immer Helm tragen, bei Sturm kann einem alles mögliche gegen den Kopf fliegen, an der Baustelle kann ein Sack Zement von oben kommen oder vom Balkon stürzt ein Blumentopf durch Missgeschick.
Wenn der Radfahrer einen Radlerhelm getragen hätte und sich durch den Sturz das Nasenbein gebrochen hätte, gäbe es nach nach dieser Logik auch kein Schmerzensgeld, denn mit Integralhelm wäre die Nase nicht beschädigt worden.
Deshalb empfehle ich Integralhelmpflicht im Freien.
Es gibt keinerlei belastbare Studie, dass Helmpflicht für Radfahrer zu irgendwelchen positiven Effekten hinsichtlich Verletzungen bei Radfahrern geführt hat.
Es gibt sogar wissenschaftliche Thesen, dass das Einführen der Helmpflicht in der Bevölkerung im Saldo zu negativen gesundheitlichen Effekten führt, da dann signifikante Mengen an Radfahrern nicht mehr mit dem Rad fahren, weil sie Helme grundsätzlich ablehnen und dadurch vermehrt Krankheiten aus Bewegungsmangel auftreten.
Nach dieser Richterlogik müssten auch alle Autofahrer und Beifahrer einen Helm tragen.
Auch sie können am Kopf verletzt werden, wenn z. B. ein parkender LKW-Fahrer ohne nach hinten zu schauen, seine hoch liegende LKW-Tür öffnet.
Manche Richter scheinen völlig losgelöst von dieser Erde im im Nirgendwo bzw. auf der Seite der Versicherungen zu schweben.
Bei einer Schadensersatz-Klage wollte mir ein Richter einreden, dass ich keinen Anspruch auf Wegekosten zu meinem Arzt habe, den ich wegen des von mir unverschuldeten Unfalles konsultieren musste. Durch meine Beinverletzung musste ich dabei täglich von meiner Frau zum Arzt gefahren werden.
Der Richter argumentierte, ich bzw. meine Frau könne ja andere Besorgungen mit dem Arztbesuch verbinden.
Ich informierte den Richter, dass in Richtung unseres Arztes nur noch der Besuch meines Frisörs als Verbundfahrt für uns infrage kommt. Meine weitere Bemerkung, dass ich nicht gewillt sei, wegen Einsparungen bei der Schadensregulierung mir täglich die Haare schneiden zu lassen, führte zu einem johlenden Publikum und zur kompletten Streichung der Wegekosten durch den sichtlich frustrierten Richter.
Eine Klage vor höherer Instanz war wegen der Klagehöhe leider nicht möglich.
Merke: auf See und vor Gericht bist Du deinem Schicksal völlig hilflos ausgeliefert.