Ratgeber: Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Und dann hat's "Bäng" gemacht
Eine unachtsame Sekunde genügt. Krach. Peng. Die Stoßstange zerbeult die des vorausfahrenden Autos. Was nun? Wen anrufen? Wir haben die Antworten.
Berlin - Wie konnte das passieren? Ist jemand verletzt? Was das wohl kostet? Nach einem Unfall ist der Kopf aller Beteiligten voller Fragen. Keiner weiß, wie er sich verhalten soll. Die Online-Plattform Finanzen.de hat jetzt einen umfangreichen Ratgeber zum Thema veröffentlicht. Hier gibt es Antworten auf alle Fragen rund um Unfälle und die Kfz-Versicherung - und zwar sowohl für den Unfallverursacher als auch für die Opfer.
Als kleinen Appetizer haben wir fünf der 35 Tipps für Euch aufgeschrieben. Die restlichen findet Ihr unter www.finanzen.de/kfz-Versicherung/Ratgeber.
Runter von der Straße
... und zwar so schnell wie möglich. Bei leichten Schäden am Auto muss die Straße für den Verkehr wieder freigemacht werden. Auch dann, wenn sich die beiden Fahrer noch über die Schuldfrage streiten.
Denn solange die Wagen an Ort und Stelle stehen, behindern sie nicht nur die anderen, sondern sind auch ein Risiko für einen weiteren Unfall. Aus diesem Grund droht die Straßenverkehrsordnung auch mit einer Geldstrafe, sollten sich die Fahrer wegen ein paar Kratzern im Lack mitten auf der Kreuzung an die Gurgel gehen.
Andere Länder, andere Unfall-Sitten
Wer mit einem Italiener zusammen kracht, wird vermutlich erst von einem Wortschwall übergossen und bekommt dann völlig unerwartet die Hand gereicht. Mit einem Engländer bespricht man das Geschehene eventuell im nächstgelegenen Pub.
Doch nicht immer lassen sich Unfälle mit ausländischen Autos so leicht aus der Welt schaffen. In diesen Fällen hilft das Deutsche Büro Grüne Karte weiter. Der Verein regelt die Korrespondenz mit der ausländischen Kfz-Versicherung des Unfallgegners. "Aber bringen Sie Geduld mit. In anderen Ländern dauert die Schadenregulierung meist viel länger als bei uns", sagt Rechtsexperte F. Roland A. Richter von der R+V Allgemeine Versicherung.Stopp, halt, hier geblieben
Nach einem Unfall darf keiner der Beteiligten so einfach davonrauschen. Schon gar nicht der Unfallverursacher. Das ist Unfallflucht und eine Straftat. Wer erwischt wird, muss bis zu drei Jahre hinter Gitter. Außerdem gibt es möglicherweise eine Geldstrafe und der Führerschein wird entzogen.
Diese Aussicht hält natürlich nicht alle davon ab, sich von dannen zu machen. Wer als Unfallopfer auf dem Schaden sitzen bleibt, kann sich an den Verein Verkehrsopferhilfe wenden. Vor allem bei Personenschäden springt der Verein ein und zahlt anstelle des Unfallverursachers.
Hilfe, Polizei!
Bei kleinen Unfällen von großen Leuten muss niemand die Polizei holen. Denn zwei vernünftige Menschen können kleine Schäden auch so aus der Welt räumen. Doch es gibt auch andere Beispiele: Hat es bei dem Unfall Verletzte gegeben? War Alkohol oder waren Drogen im Spiel? Dann hilft nur noch die 110. Das Gleiche gilt, wenn der Unfall offenbar vorgetäuscht wurde, wenn jemand von der Unfallstelle flüchtet oder wenn der Unfallgegner seine Daten nicht nennen will.
Bei einem Wildunfall kann der Fahrer wahlweise die Polizei oder den Förster rufen. Denn die Versicherung will auf jeden Fall eine Bestätigung sehen, auf der die unerfreuliche Begegnung mit dem wilden Tier dokumentiert ist.Im Schutz des Rechts
Nach einem Unfall kommt es oft zu Streitigkeiten, die am Ende vor dem Richter landen. Hier hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Doch Vorsicht. Diese darf nicht bei dem Anbieter abgeschlossen werden, bei dem man bereits andere Kfz-Versicherungen abgeschlossen hat. Sonst droht im Rechtsstreit ein Interessenkonflikt. Übrigens können sich auch Menschen ohne Auto absichern, falls sie als Fußgänger oder Radfahrer in einen Unfall mit rechtlichen Folgen verwickelt werden.
Mein Geld, Dein Geld
Nach einem Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung darauf aus, so wenig wie möglich zu zahlen. Deshalb darf man auf keinen Fall auf schnelle Angebote eingehen. Kommt es zu Streitigkeiten mit der Versicherung oder zahlt die Versicherung nicht, hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter. Eine Beschwerde kann kostenlos per Brief, Fax oder Mail eingereicht werden.
Das kann ich für mich selbst nicht ganz bestätigen.
Ich hatte vor nicht allzu ferner Zeit meinen ersten Rempler (Spiegel eines stehenden Transportes abgefahren). Natürlich bin ich in die nächste Parklücke und habe den Besitzer ausfindig gemacht. Die Daten wurden ausgetauscht, nur leider hatte ich in der Hetze vergessen Fotos zu machen und somit keinerlei Nachweis das nur der Spiegel kaputt war. So saß ich nun über nen Monat auf heißen Kohlen, da ich nicht wusste was das Gegenüber mir nun endgültig in Rechnung stellt.
Ende vom Lied waren 167€ und geschätzte 10 Liter Schweiß, den ich mir mit einem Anruf der Polizei hätte sparen können. Für mich selbst steht seitdem fest, dass ich die Polizei rufe, egal wie klein der Schaden ist.
Ich werde in Zukunft auch immer die Polizei rufen. Bei einem kleinen Zusammenstoß mit einem Motorrad war der Unfallgegner vor Ort super nett. Im Nachhinein hat er aber alles Mögliche noch als Schaden angegeben und sogar den Unfallort verlegt, damit es für ihn besser aussieht. Nun stand Aussage gegen Aussage und meiner Versicherung war es egal. Sie hat ihm alles gezahlt und ich wurde deutlich hochgestuft.
Seit dem gilt für mich: egal wie harmlos es vor Ort aussieht, die Polizei zur Beweissicherung holen!
Kann mich auch nur anschließen: IMMER die Polizei rufen ! Denn selbst wenn euch der Unfallbeteiligte nicht veräppeln will, dann macht es die Versicherung.
Meiner Freundin ist ein alter Mann (87) hinten reingefahren. Er hat an der Ampel einfach verpennt, hat er direkt zugegeben und auch seiner Versicherung (nein, kein kleiner Direktversicherer sondern eine ganz große die wir alle kennen) so mitgeteilt.
Die Versicherung fand jedoch ein gefundenes Fressen daran das die Polizei nicht gerufen wurde, darum musste meine Freundin das Geld vor Gericht einklagen was ca 1,5 Jahre dauerte.
Deswegen hab ich nun eine Russencam im Auto die immer mitläuft. Keine Ausreden mehr möglich.
Eine polizeiliche Unfallfaufnahme erspart den (Versicherungs-)Ärger der zivilrechtlichen Schadensregulierung kaum, da werden 2 Aussagen aufgenommen, die Polizei war nicht Zeuge und es gibt Post von der Bußgeldstelle.
Oder glaub einer da wird großes CSI gemacht wenn auf'm Parkplatz sich 2 andatschen (?), geschweige dass dafür sofort einer da sein kann...
"RUNTER VON DER STRASS",
DAS Kapitel (o.a.) sollten sich auch mal einige beherzigen, denn außer Handy-raus-Polizei-rufen geht da scheinbar nix mehr: Schock/Unfähigkeit....wo zuvor noch voll geschäftstüchtigen Alters.....
Das kommt auf den Fall selber an und kann daher nicht verallgemeinert werden.
Nichts desto trotz besteht die Grundidee/gedanke darin, "erfundenen Schäden" vorzubeugen. Ich denke jeder kennt die Situation, wenn man aufgeregt, ja z.T. sogar überfordert mit der Situation ist und das Gegenüber dies erkennt und einen im schlimmsten Fall dadurch ausspielen kann. Genau das kann ein Anruf bei der Polizei vorbeugen. Die sind als dritte Partei unabhängig, distanziert und "perfekt" auf die Unfallaufnahme vorbereitet
Den Quatsch mit CSI etc. hab ich mal überlesen...
Es wäre mittlerweile zweckmäßiger, wenn schon Versicherungen hinterher so übel am Rad drehen/verzögern etc.,
dann sollten sie mal mit ihren Außendienstmitarbeitern rauskommen und aufnehmen !
Denn außer dem Argument laut solcher Papier-Wischs bei Miet-/Leasingwagen, wonach polizeilich aufzunehmen wäre, ist weiteres Denken bei Unfallbeteiligten nicht mehr möglich/den Versicherungen nur Recht+BILLIG !
Den "Quatsch mit CSI" scheinen aber wirklich welche zu glauben, wenn bei klarem Blechschaden ganze Hauptverkehrsstraßen/Kreuzungen blockiert werden. Um hier die totale Beweisaufnahme zu erwarten.
Statt rechts ranzufahren und womöglich mal mit dem Gegenüber schon mal Papier/Stift i.d. Hand, Personalien auszutauschen.
seit wann besteht ein recht auf eine "unfallaufnahme"?!
es ist vollkommen ausreichend, wenn die vorbeikommen - fragen ob die personalien getauscht wurden, um dann wieder zu fahren...dazu brauchen die noch nichtmal aus ihrem auto aus zu steigen!
eben.
aber es wird einem ja mit den medien vorgelebt - 110 sorgt für alles - ....
Ich sehe den Punkt "Unfallort räumen" etwas anders.
Ein Kumpel wollte nach links in eine Seitenstraße abbiegen und wurde dabei von einer forschen Dame überholt/abgeräumt, die auf den Linksabbiegerstreifen der 50m später folgenden Kreuzung fahren wollte. Um den Ort des Geschehens passierbar zu machen fuhr er in die Nebenstraße und stellte das Auto dort ab.
Ende vom Lied: Das Abstellen des Autos in der Seitenstraße wurde als halbe Unfallflucht umgedichtet. Er hätte den Unfallort verlassen, um das Geschehen zu verschleiern etc. Das Gerichtsverfahren dauert nun schon über zwei Jahre und es sieht ziemlich schlecht für ihn aus. Dass die Mutter der Unfallgegnerin Staatsanwältin ist ...
Grüße
Ich kann den Ruf nach "immer Polizei" irgendwie nicht so ganz nachvollziehen.
Bisher war ich (direkt und indirekt) an 8 Unfällen beteiligt. Von diesen 8 war nur einer mit Personenschaden - hier kam selbstverständlich die Polizei. Die anderen 7 habe ich alle per Handschlag geregelt, und es gab nie ein Problem.
Ich jedenfalls habe noch nicht den Glauben an die Menschheit verloren 😉
Das seh ich genauso! Ob und wie schnell die Versicherungen zahlen, hängt auch sehr davon ab, wie exakt die Unfallaufnahme durch die Beteiligten erfolgt. Ich war in meinen nun 37 Jahren als Autofahrer zwar "nur" an 5 Unfällen beteiligt (2 x als Unfallverursacher, 3 x als "Opfer"), da aber zum Glück immer ohne Verletzte konnten alle Fälle problemlos ohne Polizei geregelt werden.
Früher machte man noch auf der Unfallstelle eine genaue Skizze der Situation, heute wird diese idealerweise mit Fotos ergänzt (Fotohandy hat heute ja jeder bei sich). Selbstredend wird die Unfallstelle erst geräumt, nachdem man sich mit der Gegenpartei verständigt hat und der Unfallhergang dokumentiert ist.
Oh ja ! Ausdrucksweise in Wort und Schrift*, geschweige auch mal eine brauchbare Skizze beisteuern.
DARAN scheitert's denn allzu oft, da wundert's kaum wenn eine Versicherung allzu gern Akteneinsicht durch eine polizeiliche Aufnahme ersehnt...
*)kleiner Tipp, bevor man so einen Anhörbogen zurücksendet, erstmal durch Anderen/Unwissenden durchlesen lassen. ob dieser das geschilderte denn nachvollziehen kann.