Recht: Anschnallpflicht gilt seit 2014 auch für Taxifahrer
Unfälle sind wahrscheinlicher als Überfälle
Die Ausnahmeregelung, dass Taxifahrer sich nicht anschnallen müssen, wurde 2014 gekippt. Sie sollte vor Überfällen schützen, doch die sind nicht mehr die größte Gefahr.
Berlin - Wer öfter im Taxi unterwegs ist, hat das womöglich schon erlebt: Der Fahrer verzichtet auf das Anlegen des Anschnallgurts. Bis vor Kurzem hatte er dabei das Recht auf seiner Seite, wie Frederik Wilhelmsmeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands BZP, sagt. "Hinter der Regelung schwebte die Angst, dass man sich bei einem Überfall der Situation nicht entziehen kann, wenn man angeschnallt ist", erläutert er.
Die Regelung stammte aus der Mitte der 1970er-Jahre, als die Anschnallpflicht eingeführt wurde. "Damals war man ja auch noch der Auffassung, dass man sich bei einem Unfall festhalten kann", sagt Wilhelmsmeyer. Inzwischen herrsche aber Einigkeit darüber, dass die Gefahr von Verkehrsunfällen weitaus höher einzuschätzen ist als die von Überfällen. Daher wurde die Ausnahmeregelung Ende Oktober 2014 abgeschafft. Auch Taxifahrern droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro, wenn sie gegen die Anschnallpflicht verstoßen.
Wie Wilhelmsmeyer erklärt, sorgen auch moderne Rückhaltesysteme dafür, dass der Anschnallpflicht eine größere Bedeutung zukommt. "Die funktionieren nur dann richtig, wenn der Fahrer angeschnallt ist", sagt er. Tatsächlich könne beispielsweise der Airbag anderenfalls sogar selbst zu Verletzungen führen, wenn er sich bei einem Unfall explosionsartig entfaltet und der Fahrer nicht angeschnallt ist. Zudem hätten sich insbesondere angetrunkene Fahrgäste gelegentlich dazu animiert gefühlt, auf den Gurt zu verzichten, wenn das auch der Fahrer tat.
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Ist als Fahrgast halt auch blöd, wenn der Fahrer sich nicht anschnallt und einen dann bei einem Unfall zusätzlich gefährden kann !
Weiß ja nicht, wenn Taxifahrer hier präsent sind, wie die das sehen. Was ihnen die vermeintliche Freiheit vom Gurt an pot. Sicherheit/Fluchtmöglichkeit gibt ?!?
Ich halte es für ziemlich fiktiv/naiv, wie ein solcher Raubüberfall dahingehend exakt abläuft, dass man ohne Gurt bessere Chancen hat.
Ich bin als Taxifahrer unterwegs . Bei Unfällen ist durch die Ärbacsysteme noch keinem Kollegen was passiert.Durch Überfälle ist einer erstochen worden.
In der Zeitung liest man ja auch immer wieder von Übergriffen auf Taxifahrer
Was wollen wir hier eigentlich diskutieren? Ob sich Taxifahrer trotz Anschnallpflicht nicht anschnallen sollen/dürfen? Ob der Gesetzgeber mit der Anschnallpflicht für Taxifahrer diese in Lebensgefahr bringt? Das wäre eine sehr müßige Diskussion. 😉
Dass moderne Rückhaltesysteme, also Airbags und Gurte, nur in der Kombination beider die beste Sicherheit bieten können, dürfte außer Frage stehen. Denn ohne Rückhalt durch den Gurt biete der Airbag allein nicht ausreichend Schutz. Es kann sogar zu zusätzlichen Verletzungen kommen.
Grüße vom Ostelch
Ich bin kein Taxifahrer. Aber ich bin mal auf der Arbeit überfallen worden. Wenn du die Pistole an der Schläfe sitzen hast, dann rennst auch nicht mehr weg.
Ich weiss ja nicht, wie das bei Taxiunternehmen geregelt ist. Aber bei meinem Arbeitgeber war die Devise im Fall des Falles: Du gibst die Kohle ohne wenn und aber raus. Du spielst nicht den Helden.
Bei uns gab es es nicht nicht mal einen Alarmknopf und das war auch so gewollt.
Genau das habe ich getan, deswegen lebe ich.
jepp. ist nur bedrucktes papier.
Ich vermute mal, dass Taxifahrer vor allem wegen dem ständigen ein- und aussteigen die Gurtpflicht scheuen. Ich kann das auch verstehen, denn ich fahre beruflich dauernd Taxi und die Fahrer springen immer raus um dem Gast das Gepäck abzunehmen.
Und das, obwohl er nicht angeschnallt war? Oder weil er angeschnallt war?
Bestand in diesem Fall überhaupt ein Zusammenhang zwischen dem Mord und dem Anschnallgurt?
Das gehört so!
Wenn der Taxifahrer eine Vollbremsung machen muss (30km/h reichen aus) auf das Lenkrad knallt, oder oder zur Scheibe rausflieg, dann wird das Objekt im Verkehr an- bzw. überfahren, das Auto rollt ja weiter.
Falls "nur" eine Verletzung stattfindet, wird die Allgemeinheit belastet, weil ärztliche Versorgung notwendig ist. Etwas völlig vermeidbares. Genauso ist es auch mit der Helmpflicht.
Ein Misachten der Anschnallpflicht müsste deshalb mit 500 Euro gehandet werden, bei Wiederholung mit 1000 Euro. Beim dritten Mal Führerscheinentzug für 1-2 Monate. Fahrlässiges Handeln ist das.
Kannst du uns dazu mal ein paar Details verraten (besonders im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Thema)?