Versicherung darf bei Unfallflucht nicht immer Regress verlangen
Unfallflucht schützt die Versicherung nicht immer
Wer Unfallflucht begeht, muss den verursachten Schaden meist selbst tragen. Die Kfz-Haftpflicht darf den Verursacher in Regress nehmen. Doch das gilt nicht in jedem Fall.
Emmendingen - Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, kann von der Kfz-Haftpflicht in Regress genommen werden. Das gilt aber nicht in jedem Fall. Wenn der Fahrer nicht arglistig agiert und kurz danach von der Polizei gestellt wird, muss die Versicherung womöglich trotzdem für den Schaden aufkommen. Das jedenfalls entnimmt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aus einem Urteil des Amtsgerichts Emmendingen.
In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der nach einem Unfall mit einem kleinen Schaden einfach davongefahren war. Die Polizei stellte den Mann kurz danach. Seine Haftpflichtversicherung kam für den Schaden von circa 2.400 Euro auf, verlangte das Geld aber von dem Versicherten zurück.
Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Der Mann habe nicht bewusst und gewollt die Pflicht gegenüber seiner Versicherung verletzt. Zum einen sei er nur von einem sehr geringen Schaden ausgegangen, zum anderen dachte er, dass der Unfallgegner schuld sei. Die Polizei konnte außerdem kurz danach die Personalien des fahrtüchtigen Mannes aufnehmen. Die Versicherung habe so keinen Schaden erlitten. Denn hätte er auf die Polizei gewartet, wäre es zu derselben Unfallregulierung gekommen.
Quelle: dpa
.... und darum fährt man einfach davon? .... Idiot.
Zeit ist Geld 😉
Deswegen bleibt es trotzdem Unfallflucht und wird bestraft.
Aber die Begründung für den fehlenden Grund zum Haftungsausschluss ist schon abenteuerlich.
Und hätte die Polizei ihn nicht geschnappt, wär wieder ein Dummer auf seinen Kosten sitzen geblieben.
Wahnsinn, dass solche Vollpfosten in diesem Land mit irgendwelchen Grundsatzurteilen noch immer ermutigt werden.
Welches Grundsatzurteil meinst du?
Vergiss es, Scrambler.
Deshalb immer schön melden, wenn Ihr Unfälle seht und nicht gleich weiter fahren.
Dieses Jahr schon 2x Zeuge von Parkremplern gewesen und beide Male der einzige, der die Polizei angerufen hat.
Also doch kein Grundsatzurteil? Zumindest kann ich keines finden.
Ist auch fraglich, welche Märchen er zu Protokoll gegeben hat.
Na dann geh mal auf die Suche 😉
Du kannst ja behilflich sein und das Grundsatzurteil hier benennen. Würde dieser Diskussion gut tun.
Warum? Du diskutierst doch soooo gern und lange?!
Die Diskussion wäre kurz und wir hätten alle was davon, wenn du dieses Grundsatzurteil nennen würdest anstatt die Diskussion unnötig in die Länge zu ziehen.
Steht doch schon am Anfang des Artikels. "Das gilt aber nicht in jedem Fall"
Also kein Grundsatzurteil. Punkt.