Urteil: Reparaturkosten dürfen 130-Prozent-Regelung übersteigen
Unfallreparatur darf teurer als Gutachten sein
Bei den Reparaturkosten für verunfallte Autos gilt die 130-Prozent-Regel. Eine geringfügige Abweichung zu den Schätzkosten des Sachverständigen ist aber vertretbar.
Frankfurt/Main - Ein Unfallopfer kann sein Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. Außerdem dürfen die tatsächlichen Reparaturkosten bis zu 10 Prozent über denen liegen, die ein Sachverständiger geschätzt hat. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 29 C 3178/13 (21)), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall stritten sich Unfallopfer und Unfallverursacher darüber, wie hoch die Reparaturkosten für das Fahrzeug des Opfers sein dürfen. Das Gericht bestätigte, dass der Unfallverursacher die vollen Reparaturkosten zahlen muss, auch wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Auch ein Überschreiten der vom Sachverständigen kalkulierten Kosten um bis zu 10 Prozent sei zulässig. Dieser Bereich liege innerhalb des Werkstatt- und Prognoserisikos, das der Verursacher des Schadens zu tragen habe.
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Gut, dann muss man nach einem kleinen Unfall bei einem Liebhaberauto mit geringem Wert nicht den schönen Wagen abschreiben.
Die Werkstätten wird auch freuen.
Aber mit solchen genauen Regelungen ist immer das Problem, wo man die Grenze zieht. Warum darf es nicht auch ein paar € teurer als 130%+10% werden?
Ok, ziehen wir die Grenze bei 134,5367 %. Bist du damit zufrieden?
Irgendwo muß man eben eine rote Linie ziehen.
Nachvollziehbares Urteil. Was auch nicht vergessen werden sollte ist, dass Unfallopfer einen eigenen Gutachter beauftragen können und keinen vorgeschlagenen der Versicherung des Gegners nehmen müssen. Selbiges gilt auch für die Werkstatt, die den Schaden repariert.
Im Ernstfall würde ich mit dem Gutachter reden. Soll er das so hindrehen, dass es ungefähr hinkommt von den Reparaturkosten und den Rest zahlt man selbst... der hat so viel Spielraum. 😮
Solange er nicht beim Fahrzeugwert schummelt und den Wagen viel zu hoch bewertet, sondern "nur" die Reparaturkosten etwas senkt, ist das meiner Meinung nach völlig OK. Und wenn dann die Werkstatt das für den Wert X nicht reparieren kann, dann findet man eine Lösung.
Nur meine Meinung, vielleicht auch nicht 100 % korrekt und ohne Gewähr, aber unverschuldet in einen Unfall geraten und dann wegen ein paar € "nur" den Zeitwert des Autos, das man so gerne noch repariert hätte, bekommen, statt einer fairen Reparatur (zu 130 %), finde ich... nunja...
Letztlich geht´s doch da meist um Autos und Reparaturkosten, die gar nicht so hoch liegen, denn die wenigsten Youngtimer haben einen Wert von > 5.000 €.
Aber jede x-beliebige Vertreterkiste mit üppigem Listenwert und Restwert von 15.000 € wird für 20.000 € wieder hingedengelt. Na klar, machen wir. Das leistet sich die Versicherungsgesellschaft doch gern. 😕
PS/Edit:
Da war doch neulich erst die Frau, die im Regen stehen gelassen wurde:
http://www.motor-talk.de/.../...-bei-reparaturkosten-t5411362.html?...
Soll der Gutachter gleich 2.000 € Reparaturkosten ansetzen und gut. 😮