Fahrverbote: Verkehrsgerichtstag kritisiert Regierungspläne
Ungerecht und zusammenhanglos
Die Politik plant den Führerscheinentzug als Strafe für verkehrsfremde Vergehen. Experten und Verkehrsrichter sprechen sich dagegen aus.
Goslar - Das geplante „Fahrverbot für Kriminelle“ wird vom Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) scharf kritisiert. Das widerspreche den Prinzipien des Schuldstrafrechts, sagte der Präsident Kay Nehm am Donnerstag in Goslar.
Der frühere Generalbundesanwalt wies darauf hin, dass der Verkehrsgerichtstag Fahrverbote für Straftäter, deren Vergehen nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, bereits in der Vergangenheit ablehnte. Wenn jeglicher Bezug zwischen Tat und Sanktion fehle, strafe ein allgemeines Fahrverbot die Verurteilten auf ganz unterschiedliche Weise, sagte Nehm.
CDU, CSU und SPD beabsichtigen laut Koalitionsvertrag, das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Strafrecht einzuführen.
Am 52. deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar nehmen mehr als 1.900 Verkehrsexperten und Juristen teil. Sie beraten noch bis Freitag über aktuelle Themen des Verkehrsrechts.
Diskutiert wird in diesem Jahr unter anderem über den Schutz von Fahrdaten im Auto, die auch als «Idiotentest» bezeichnete medizinisch-psychologische Untersuchung von Verkehrssündern, Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen und rätselhafte Unfälle. Der Kongress endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Quelle: dpa
Je nach vergehen, find ich das sehr Sinnvoll.
Wer vor Gericht steht, weil er handgreiflich wurde, würde das auch mit der "Waffe" Automobil machen.
Langfinger könnte man natürlich ein wenig in der Bewegung einschränken, wenn sie offiziell kein Auto bewegen dürfen.
Was aber bei den ganzen anderen Straftaten ist, da müsste man vermuitlich jeden Straftatsbestand einzeln zerpflücken, um festzuleben, ob der Entzug der FE berechtigt ist.
ich erachte dies durchaus als wirkungsvolle strafe...
...zumindest in meinen augen bringt der damit einhergehende verlust der individualmobilität und die damit verbundenen einschränkungen eine höhere "strafe" als 3tage vollpension im knast oder ein paar tagessätze!
Hallo,
da muß man, wie so oft (zu oft) in letzter Zeit, auf das Verfassungsgericht vertrauen, daß es falls die Politik sich auch hier wieder beratungsresistent zeigt, gerade rückt was unsere "kreativen" Politkasper sich in ihrer Hilflosigkeit zusammenphantasieren.
Nach den Angriffen auf den Sozialstaat folgt die Zersetzung des Rechtsstaates? Hier fehlt eine wirksame Strafandrohung! Politiker die die Grundlagen dieses Staates nicht kennen oder diese angreifen, dürften nicht länger ein Mandat inne haben.
Gruß Blaubeer
Also ich empfinde das auch als völlig zusammenhanglos!
So betrachtet hast Du aber recht! Sozialstunden und Knast interessiert keinen Verbrecher! Aber ob es Verbrecher interessiert, ob sie jetzt mit oder ohne Führerschein fahren?? Wer eh nichts mehr zu verlieren hat, der fährt auch ohne Lappen.
Sicherlich. Damit gibt der Täter der Justiz aber die Möglichkeit, längere Haftstrafen zu verhängen, wenn er erwischt wird.
Ich frage mich wann wieder die Sippenhaft eingeführt wird oder zumindest der vorschlag dazu kommt?
🙄
Ich sehe da keinerlei Zusammenhang zu dem hier diskutierten Thema des Entzugs der Fahrerlaubnis.
Aber den kannst du uns sicher näher erläutern.
Ich seh da einen Zusammenhang! So schwer ist das doch nicht... 🙄
Wie lang ist wohl die Haftstrafe für z.B. Diebstahl und Fahren ohne Führerschein?
Diebstahl max. 5 Jahre
http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_%28Deutschland%29
Fahren ohne Fahrerlaubnis max. 1 Jahr
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
Sehr schön abgelesen! Und wie lange bekommt man dann, wenn man fünf Diebstähle begangen hat und dann noch drei mal ohne Führerschein gefahren ist? Maximal?
Das kann man nicht pauschal beantworten, weil es davon abhängt, was man sonst noch an Vorstrafen auf der Liste hat und wieviele Bewährungen noch offen sind. Da wird der Richter unter Einbeziehung aller individuellen Umstände eine Gesamtfreiheitsstrafe aufaddieren.
Worauf willst du hinaus? 😕
Ich will nicht das genaue Jahr für irgendeinen besonderen Fall, sondern die maximal mögliche Strafe!
Drahkke rechnet wohl noch 😆
Die Antwort steht über deinem Beitrag. Von einem "besonderen" Fall war auch garnicht die Rede, sondern von der individuellen Einzelfallentscheidung. Warum man nicht pauschalisieren kann, steht doch auch dabei.