Dieselskandal: Erster Prozess wegen Kauf-Rückabwicklung
Uni-Prof will Schummel-Tiguan zurückgeben
Droht VW da ein teurer Präzedenzfall? In Bochum klagt ein VW-Kunde auf Rückabwicklung seines Kaufvertrags. Sein Tiguan ist vom Abgas-Skandal betroffen.
Quelle: Volkswagen
Bochum/Wolfsburg - Knapp ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals bei Volkswagen werden die Manipulationen am Mittwoch erstmals ein deutsches Gericht beschäftigen. Am Landgericht Bochum klagt ein Universitätsprofessor gegen ein örtliches VW-Autohaus auf die Rückabwicklung seines Kaufvertrages.
"Mein Mandant will seinen VW Tiguan mit der Schummelsoftware zurückgeben", sagte Anwalt Dietrich Messler am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Der Wagen sei rund ein Dreivierteljahr alt und habe inzwischen eine Laufleistung von knapp 20.000 Kilometern.
Eine technische Nachbesserung des Fahrzeugs lehne sein Mandant ab, betonte Messler. "Er ist aber vergleichsbereit und würde auch einen neuen Wagen kaufen." Dafür müsse der Händler ihm jedoch abzüglich des Wertverlusts infolge der Fahrleistung den Kaufpreis zurückerstatten.
Mit seiner Forderung nach einer Rückabwicklung des Verkaufs ist der Bochumer Kläger nicht allein. Volkswagen setzt auf die Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge, Konzernchef Matthias Müller hatte aber zumindest für den US-Markt in Einzelfällen auch Rückkäufe nicht ausgeschlossen. In Europa ist die Nachrüstung beim Pick-up Amarok vor einigen Wochen schon angelaufen, noch in dieser Woche könnte mit dem Passat das erste Volumen-Modell in die Werkstätten gerufen werden. Dazu muss VW den Startschuss des Kraftfahrt-Bundesamts abwarten. Der Rückruf soll das ganze Jahr dauern.
Die ganze Geschichte wird noch richtig interessant. Beim Amarok haben sie zwar keinen Leistungsverlust, aber einen deutlichen Mehrverbrauch nach dem Umbau festgestellt. Zudem wurde das neue Schaltverhalten bemängelt, weil er nun anders hoch- und runterschaltet.
War das nicht so, das vor einer Rückabwicklung dem Händler bzw Hersteller das Recht auf Nachbesserung bzw Instandsetzung zusteht?
Eine Rückabwicklung ohne vorherigen Nachbesserungsversuch kann doch hier in DEU gar nicht funktionieren ...
Spannende Sache ... wäre echt gespannt ob der Prof. damit durchkommt.
"Er ist aber vergleichsbereit und würde auch einen neuen Wagen kaufen."
:-D Klaro, da der liebe Prof den neuen Tiguan gesehen hat und sich nun ärgert das alte pummelige Modell zu fahren. Würde ich genau so machen! Wünsche viel Erfolg!
Hier ist es allerdings so, daß die Ursache für die Rückabwicklung auf einer Strattat gründet.
Der jenige beruft sich aber nicht auf die Begründung einer Straftat, sondern lehnt den vom KBA angeordneten Rückruf ab, welcher im Grunde das Nacherfüllungsrecht nach BGB für den Verkäufer darstellt.
Wenn er mit ner arglistigen Täuschung durchkommt, sähe die Bewertung sicher anders aus. Steht aber so im o.g. Text nicht drin.
@A3 S-line:":-D Klaro, da der liebe Prof den neuen Tiguan gesehen hat und sich nun ärgert das alte pummelige Modell zu fahren. Würde ich genau so machen! Wünsche viel Erfolg!".
-> Leider wurde nicht mitgeteilt an welcher Fakultät der Uni.-Prof. beschäftigt ist.
Wenn er gar ein Jurist ist, würde ich hier einfach mal einen billigen Profilierungsversuch unterstellen.
Frei nach dem Motto: Seht her liebe Studenten und Kollegen, Ich war es der Volkswagen juristisch niedergerungen hat....
Aber letztlich ist es eh egal, auf VW werden noch viele solche und ähnlich gelagerte juristische Auseinandersetzungen zu kommen.
So lange, wie es keinen verurteilten Mörder gibt, läuft der Ermordete noch rum, oder was meinst Du mit Deinem Hinweis 😕
Liegt eine vorsätzliche Ursprungshandlung vor, zB. eine arglistige Täuschung und ist damit zu rechnen, dass trotz Mängelbeseitigung eine selbst nur geringe Nutz- oder Wertminderung verbleibt, gibt es gleich die Rückgabe/Rückabwicklung.
Die vorsätzliche Handlung ist vorhanden, die zweite Bedingung ist der fragliche Punkt.
Deshalb ist es auch so wichtig, dass der Rückruf ohne jedwede Auswirkungen ist. Gibt es hier einen Leistungsverlust oder nachweisbaren Mehrverbrauch, dann wird eine große Rückkaufwelle anrollen.
Wer wird denn sein Fahrzeug "normal" zum eben üblichen Gebrauchtwagenwert verkaufen, wenn man den gezahlten Kaufpreis plus sämtliche bisherigen Ausgaben (Kosten für Inspektionen, Reifen, Reparaturen, ...) abzüglich einer nur geringen Nutzungspauschale von seinem Vertragshändler erstattet bekommt 😉
Also eigendlich ne ganz klare Klosbrühe, nur eben doch nicht weil da "Mächte" mitspielen werden, denen Gesetztestexte und Recht und Ordnung völlig Latte sind.
Du bist ja lustig.
Eventuell läuft ja der Mörder noch rum. Aber krasser Vergleich. =O