Führerschein ab 17: Zustimmung eines Elternteils genügt
Urteil: Begleitetes Fahren ohne Zustimmung des Vaters
Will ein 17-Jähriger den Führerschein erwerben, müssen in der Regel beide Eltern zustimmen. Es gibt aber auch Ausnahmen.
München - Für den Erwerb des Führerscheins mit 17 kann die Zustimmung eines Elternteils ausreichen. Selbst dann, wenn der andere Erziehungsberechtigte rigoros dagegen ist. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
In dem verhandelten Fall war ein geschiedenes Paar uneins darüber, ob dem Sohn der Erwerb des Führerscheins unter der Auflage des begleiteten Fahrens erlaubt werden sollte. Die Mutter war dafür, der Vater dagegen. Er wollte mit dem Verbot ein erzieherisches Exempel statuieren, da ihn der Sohn zwei Jahre zuvor offenbar beleidigt hatte.
Der Richter verwehrte sich gegen die Argumentation. Die pädagogischen Ziele des Vaters seien sachfremd und zweckverfehlend. Das damalige Verhalten des Sohnes dürfe für die Entscheidung des Vaters keine Rolle mehr spielen. Zudem sei es im unbestreitbaren Interesse des Kindeswohls, die Fahrprüfung und das begleitete Fahren zu erlauben, zitiert die Deutsche Anwalt-Hotline aus dem Urteil. Schließlich sprechen die niedrigen Unfallzahlen der 17-jährigen Führerscheinabsolventen für einen positiven Einfluss auf die Fahrsicherheit.
Das Gericht übertrug nun der Mutter die Entscheidung zur Anmeldung zum Führerschein mit 17. Der Sohn hatte den Führerschein bereits mit 17 machen wollen, um nicht zeitgleich mit den Abiturprüfungen und dem Führerschein belastet zu sein. (Az.: 609 F 2941/13).
Quelle: spx, dpa
Wäre ja wohl auch bekloppt, wenn der rachsüchtige Vater auf diese Art tatsächlich eine Möglichkeit bekommen hätte, dem Sohn nachträglich eins auszuwischen. 🙄
Andreas
Generell finde ich das begleitete Fahren ab 17 eine sehr gute Sache. Voraussetzung ist natürlich, dass das Verhältnis zwischen "Schüler" und "Lehrer" stimmt und der begleitende Mitfahrer seiner Rolle bewusst ist und die Verantwortung für seine lehrende Tätigkeit trägt.
Dies wäre bei dem Vater wohl nicht der Fall.
Es geht ja auch gar nicht darum, dass der Vater begleiten soll. Er soll zum Verfahren sein Einverständnis geben, damit der Sohn z. B. mit der Mutter fahren darf.
Andreas
Ja eben, wenn der Vater für das begleitete Fahren nicht geeignet ist, soll er auch kein Mitspracherecht haben.
Was war denn daran jetzt nicht zu verstehen?
Er hat aber nun mal das Recht und sogar die Pflicht dem zuzustimmen oder es bleiben zu lassen. Nur weil die beiden sich nicht verstehen, ändert das nichts an den gesetzlichen Auflagen. Dann werden halt - wie hier - die Gerichte bemüht.
Außerdem was heißt "nicht geeignet"? Er ist dafür vermutlich ähnlich gut geeignet wie die Mutter.
Was war denn daran jetzt nicht zu verstehen?
Andreas
Hallo,
Autofahren darf man nur mit behördlicher Genehmigung, selbst einen Hundeführerschein gibts - aber Kinder erziehen darf jeder.
Gruß Blaubeer
Ich finde das Urteil gut.
🙄
Das ist ja auch was völlig anderes und es darf zudem nicht 100 % J E D E R Kinder erziehen
vielleicht hat der Vater eh zu viel Punkte, um nebendran sitzen zu dürfen😆
...und sowas beschäftigt ernsthaft die Gerichte...
Gutes Urteil - wenn auch in der Sache so überflüssig wie'n Kropf ;-)
Gruß
Roman
Am besten finde ich das Bild oben - die Blicke sind ja wohl der Oberhammer! 😆 Einfach nur köstlich! 😜
Ein weiterer Fall, für die Forderung nach einem Elternführerschein, der in diesem Fall des Vaters zu entziehen ist..
Mir gefällt die Bildaussage besser: wozu brauche ich einen Gurt, mein Papa ist Vorbild genug. Jetzt lern ich erstmal auf dem Parkplatz Autofahren, Sicherheit kommt später.