Gericht erlaubt das Telefonieren bei abgeschaltetem Motor
Urteil: Bei Rot darf der Fahrer zum Telefon greifen
Das Handy-Verbot am Lenkrad gilt nur bei laufendem Motor. Wer an einer roten Ampel mit ausgeschaltetem Motor hält, darf ganz legal zum Telefon greifen.
Hamm - Wer einen Wagen mit einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Das Handy-Verbot am Lenkrad gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Dabei komme es nicht darauf an, ob zum erneuten Start des Wagens die Zündvorrichtung oder das Gaspedal betätigt werden müsse. Das Handy müsse aber vor dem Start des Motors weggelegt werden, betonte ein Gerichtssprecher. Der betroffene Autofahrer war vom Amtsgericht Dortmund zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung hob das OLG auf. Der Beschluss (Az.: 1 RBs 1/14) ist rechtskräftig.
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Dummerweise wissen Richter(innen) am OLG wohl nicht, dass Autos mit Start-Stopp einfach wieder anspringen können...sogar wenn der Fahrer gerade telefoniert.
Zitat: "Das Handy müsse aber vor dem Start des Motors weggelegt werden, betonte ein Gerichtssprecher".
Meines Wissens wertet die Elektronik nicht aus, ob gerade telefoniert wird. Und nun? Das Handy in dem Augenblick fallen lassen?
Mit gesundem Menschenverstand ist das Urteil nicht zu erklären und das ist noch freundlich formuliert.
Das Urteil zeugt von technischer Ahnungslosigkeit, sorgt für unnötige Gefährsgefährdungen und erschwert die Arbeit der Polizei, die gegen diese Unsitte vorgehen will und muss.
Man kann gar nicht genug essen wie k....n möchte, wie hochbezahlte Leute so einen Unsinn zu gültigem Recht sprechen können. Komischerweise sind in anderen Foren auch 99% per Leute der gleichen Meinung.
Das Urteil zeigt nur auf, dass das Gesetz fehlerhaft ist! Da brauch' sich jetzt über das Urteil zu beschweren...
Das Gesetz gehört geändert, denn eigentlich ist es ein Witz, dass man auch wenn man am Straßenrand mit laufendem Motor steht einen Punkt kriegt...
richtig. ich würde eine formulierung a la
vorschlagen.
Das Urteil mag sonderbar wirken. Bevor man sich jetzt aber gleich über die Richter aufregt und sich deshalb sogar übergeben muss, sollte man in aller Ruhe mal im Gesetz nachlesen:
§ 23 Ab. 1a) StvO lautet
Wo das Fahrzeug steht und warum der Motor ausgeschaltet ist, spielt dabei keine Rolle. Auch die Start/Stopp-Automatik ist völlig nebensächlich. Jeder, der an einer roten Ampel, im Stau oder vor einer geschlossenen Schranke steht, darf bei abgeschaltetem Motor mit dem Handy telefonieren. Die Richter konnten gar nicht anders entscheiden, wollten sie nicht den Wortlaut der Vorschrift übersehen.
Das OLG Celle, Az.: 211 Ss 111/05 (Owiz), hat das in dem Beschluss vom 24.11.2005 bereits angesprochen. Damals ging es um einen Fahrer, der vor einer Bahnschranke wartete, sich abgeschnallt hatte und mit dem Handy telefonierte.
Den Richtern des OLG ist hier kein Vorwurf zu machen. Der Gesetzeswortlaut läßt keine andere Entscheidung zu.
Hieße die Vorschrift "Wer ein Fahrzeug führt, darf während der Fahrt ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss." wäre wohl alles im Lot. Nach der Rechtsprechung zur Anschnallpflicht des BGH bedeutet "während der Fahrt" auch bei kurzzeitig verkehrsbedingtem Anhalten. Ob der Motor läuft, spielte dann keine Rolle mehr.
Grüße vom Ostelch
Vor einer roten Ampel fließt der Verkehr aber nicht.
EDIT: gilt aber rechtlich trotzdem als fließend...
Schon ein paar mal erlebt, daß die Leute einfach nicht los fuhren, als die Ampel auf grün sprang... Das Handy konnte ich deutlich erkennen! Solche Leute regen mich tierisch auf! Daran sieht man doch ganz eindeutig, daß telefonieren erheblich (!) vom Verkehr ablenkt!
Es gibt zumindest eine eindeutige Regelung: Motor aus, Handy ans Ohr. Wer (z.B. auf der Landstrasse) am Strassenrand steht und den Motor laufen lässt, macht sich strafbar, sehr gut erkennbar an Fahrzeugen, die das Licht an haben 😉 --> Regelung zumindest eindeutig. Die Zweckmässigkeit sei dahingestellt.
Bei modernen Autos bleibt das Tagfahrlicht an, wenn die Start-Stopp-Automatik den Motor abstellt.
schlimmer als telefonieren ist das weit verbreitete getippe aufm smartphone,
die sind viel mehr abgelenkt und eiern am schlimmsten auf der Straße/pennen wenns weiter geht usw.
Wie man es dreht und wendet, die Gesetzgebung gehört überarbeitet, die Vernunft der Anwender reicht
definitiv nicht aus...leider.
Konsequentes Urteil. Telefonieren wenn das Auto steht, finde ich nicht schlimm. Was beim Telefonieren am meisten Ablenkt, ist das ständige panische Umschauen, ob die Polizei in der Nähe ist. Darum telefoniere ich auch nur ca. 3 mal im Jahr im Auto.
Das Telefonieren lenkt erheblich ab und dabei kommt es nicht darauf an, ob das Telefon in der Hand gehalten wird oder per Spracheingabe und Freisprechanlage bedient wird.
Das könnte man jetzt aber ausweiten .... quasselnde Mitfahrer oder nöhlender Nachwuchs lenkt mindestens genauso ab.
Tut es ja auch!
Hmm...
eigentlich ist doch alles ganz einfach und vor allem technisch realisierbar.
Ein Jammer (central supression unit), der im Auto, sobald der Motor laeuft, das Handy blockiert. Fertig aus! Per Gesetz vorgeschrieben !
Notrufnummern sind davon natuerlich ausgenommen.
Man kann zwar geprangt werden, damit der Autofahrer weiss, dass jemand versucht hat anzurufen, nur muss derjenige dann einen Parkplatz aufsuchen, um den Gespraechspartner zurueckzurufen.
Auch ganz einfach, wenn man nur will !
KEIN Gespraech ist so wichtig, dass man es nicht irgendwo geparkt mit abgestelltem Motor abhandeln kann.
Und Gesabbel, um den social media Verpflichtungen nachzukommen, haben im Strassenverkehr sowieso nichts zu suchen.
Auch ganz einfach fuer Menschen mit gesunden Menschenverstand!
Das Gesetz da oben ist ein Witz, wenn es nicht so traurig waere.
The Moose