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Urteil: Beim Durchfahren von Pfützen kein Schritttempo-Zwang
Autofahrer sind nicht verpflichtet, Wasserlachen innerorts im Schritttempo zu durchfahren, um Fußgänger vor möglichen Wasserspritzern zu schützen. Das hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Dem Verfahren zugrunde lag die Behauptung des klagenden Fußgängers zugrunde, bedingt durch Tauwetter sei die vom Beklagten befahrenen Straße in Büsum von Wasserlachen durchsetzt gewesen, und es habe sich auf der Straße ein "riesiger Teich" gebildet.Genau neben ihm und seiner Frau sei der Autofahrer so schnell durch diese Wasserlache gefahren, dass eine Wasserfontäne auf die beiden niedergegangen sei. Dadurch sei ihre Kleidung beschmutzt worden. Der Mann klagte zwar nicht auf Schmerzensgeld, aber auf Ersatz der Reinigungskosten für die Kleidung in Höhe von 39,60 Euro. Er argumentierte, der Autofahrer habe den Schaden durch Fahren im Schritttempo abwenden können.
Das Amtsgericht mochte dem jedoch nicht zu folgen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, den Beklagten treffe kein Verschulden an der behaupteten Verunreinigung der Kleidung, da ein Pkw-Fahrer keinesfalls verpflichtet sei, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren, wenn andernfalls Fußgänger bespritzt werden könnten. Der Richter hatte u.a. auf die Unfallgefahr hingewiesen, die durch das Abbremsen oder Langsamfahren für den nachfolgenden Verkehr begründet würde.
Aber auch da, wo ein Durchfahren von Wasserlachen in Schrittgeschwindigkeit ohne Gefährdung des übrigen Verkehrs möglich sei, könne dies nicht stets verlangt werden, um ein Bespritzen von Fußgängern auszuschließen. Bei Regen müssten sonst gegebenenfalls ganze Ortschaften oder Städte in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs auszuschließen, was den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen würde. Soweit danach Fußgänger damit rechnen müssten, bespritzt zu werden, könnten sie sich durch "geeignete Bekleidung" schützen, so der Richter.
Normalerweise wäre das Verfahren angesichts des geringen Streitwerts damit beendet gewesen. Das Amtsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage und ihrer uneinheitlichen Beurteilung in der Judikatur eine Berufung zu. Der Fußgänger nutzte dies aus, wurde aber vom Landgericht ebenfalls abwegig beschieden. Mit Beschluss vom 24.02.2011 (- 1 S 186/10 -) wurde die Berufung zurückgewiesen; der Mann bleibt nun nicht nur auf den Reinigungskosten sitzen, sondern muss auch erhebliche Verfahrenskosten für beide Parteien tragen.
Quelle: Autokiste
War das ein Jura-Student im dritten Semester der unter einem Aufmerksamkeitsdefizit leidet? 😕 Wegen knapp 40€ so einen Aufwasch zu machen....
Ich wette mit dir, ne Waschmaschine hätte es auch getan 😉
guck einfach mal ins sicherheitsforum, was dort von einigen ein aufwand betrieben wird, um berechtigte verwarngeld-forderungen (!!!unter 35€!!!) zu umgehen...
dank solchen leuten ist es doch kein wunder das polizei, staatsanwaltschaft und die gerichte nurnoch mit irgendwelchen nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigt sind und die wirklich wichtigen sachen auf der strecke bleiben...
Ich habe das Problem schon von beiden Seiten aus erlebt; als Betroffener, wo ich nur dachte 😤😤😤, und als Fahrer, der unbeabsichtigt Fußgänger ordentlich naß gemacht und sich dafür geschämt hat.
Muß man wohl unter "allgemeines Lebensrisiko" packen. Wäre nett es zu vermeiden, geht aber wirklich nicht immer.
Hallo !
So richtig hochspritzen das die Leute daneben
nass werden geht nur bei ganz tiefen Pfützen
oder Senken. Als Autofahrer kann man voher
ganz schlecht einschätzen ob das Wasser 4mm
oder 40cm tief ist, wenn man seines Weges
fährt.
Der Fußgänger am Straßenrand kann das in jedem
Fall vie besser sehen. Also ich stell mich nicht nach
ganz vorne an die Straße wenn vor mir eine riesige
Senke voll Wasser auf der Fahrbahn ist.
Daher mein Urteil: Selbst Schuld 😜
Ich denke mal, der Fußgänger hat es bewußt drauf angelegt, naß gespritzt zu werden. Einer hat ihm den Gefallen getan, durchzufahren - aber nicht zu zahlen. Warum ist der Fußgänger nicht vor der Pfütze stehen geblieben und hat gewartet, bis das Auto weg war. Typischer Rechthaber. Die Anwälte hat´s bestimmt heimlich gefreut.
Der klagende Müsli muss auch die
tragen 😆 Ich schmeiß mich weg. Wegen 40 Oiro 😱
Ich achte im Winter schon drauf, keine Fußgänger "absichtlich" nass zu machen. Aber man kann auch net auf alles und jeden aufpassen 😉
ich kann mich durchaus mit dem fussgaenger solidarisieren, obwohl ich eher selten zu fuss gehe. eine situation, in der man nicht umhin kommt leute am strassenrand zwangsweise zu duschen ist mir persoenlich bisher nicht wiederfahren und wird es wohl auch nicht. fuer solchen bloedsinn kann ich auch kein verstaendnis entwickeln.
gruesse vom doc
also ich wurde auch schon einmal von einer jungen fahranfängerin mit matschschnee "beworfen". sie hat das gleich gemerkt und sich dafür entschuldigt. war für mich zwar ärgerlich, aber was will man da machen? sie hats ja nicht absichtlich gemacht und sie hat sich ja auch so demütig entschuldigt, da sagte ich dann, "ach schwamm drüber. das trocknet wieder." udn damit war die sache erledigt.
deswegen ein gericht zu bemühen ist nich tnur total dumm, sondern auch vollkommen unnötig.
ps: im unten angehängten bild: guckt mal wie die frau sich über den schaden des nassgespritzten freut 🙄
Der Fußgänger hätte ja auch etwas mehr Abstand zu Pfütze halten können. Vorausschauendes Gehen scheint ja wohl nicht seine Stärke zu sein...
😆
Das ist juristisch so dünn, daß es wohl kaum die vollständige Begründung des Urteils gewesen sein wird. Obiges ist eine ganz allgemeine Aussage, die keiner bezweifeln wird. Und die Klage dürfte auch nicht auf Feststellung einer allgemeinen Plicht zum Durchfahren von Pfützen im Schrittempo gelautet haben, sondern wohl eher darauf, daß der ganz konkrete Beklagte in der ganz konkreten Situation diese Pflicht gehabt habe. Was das Gericht dazu entschieden hat, wäre hier das einzig Interessante gewesen!
Das zum ersten. Zum zweiten:
Wie hier einige gleich wieder rumtönen ... mannmannmann. Leute, ihr seid samt und sonders nicht dabeigewesen. Keiner kann sagen, ob der geschädigte Fußgänger vielleicht in dem Augenblick keine andere Wahl hatte, als an der Stelle langzugehen. Da wird dann Vorsatz konstruiert, sich naßspritzen zu lassen, ich glaub's ja nicht, und bei irgendwem hier wird der Betroffene gleich zum „Müsli“, na prima, es gibt wieder verfestigte Feindbilder in deutschen Hohlköpfen.
Und ich sage klipp und klar, wenn mich jemand ohne triftigen Grund so „duschen“ würde, dann wäre ich auch erst mal stinkesauer! Es geht hier doch gar nicht „nur“ um die 40 € Reinigungskosten. Du bist in dem Augenblick naß und dreckig, fängst an zu frieren und darfst erst mal sehen, wie du schleunigst nach Hause kommst zum Duschen und Umziehen und hattest vielleicht ganz was anderes vor. So einfach mit Reinigungsaufwand ist die Sache nicht erledigt.
Bewerten kann man einen solchen Vorgang als erwachsener Mensch nur, wenn man die konkreten Umstände kennt. Dann kann man vielleicht entscheiden, ob der Autofahrer in dem Augenblick vermeidbar rücksichtlos oder gefährdend gehandelt hat oder ob er andererseits durch (starkes) Bremsen jemanden gefährdet hätte. § 1 StVO ist der allerwichtigste Paragraph, und auf diesen ist hier abzustellen, sonst nix.
Good night and good luck.
Ob absichtlich oder nicht ist es eigentlich selbstverständlich, daß man dafür haftet, wenn man andere mit Dreck bespritzt und wurde sonst auch so geurteilt. Aber lustig, wie manche Richter manchmal querschießen. Das nennt man wohl 'Prozeßrisiko' aka 'Auf hoher See und vor Gericht....'
Gefährdend kann der Autofahrer schon mal nicht gehandelt haben, da von dem Wasser keine Gefährdung für den Fußgänger ausgeht.