Polizei darf Tempo nicht nur durch Hinterherfahren messen
Urteil: Bestimmungen für Geschwindigkeitsmessung
Für das Ermitteln der Geschwindigkeit durch Hinterherfahren muss die Polizei die Messung genau dokumentieren. Einfaches Ablesen reicht als Tatbestand nicht aus.
Berlin - Die Polizei darf die Geschwindigkeit eines Autos zwar durch Hinterherfahren ohne geeichten Tacho ermitteln. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere nachts. Darauf weist der ADAC unter Berufung auf einen Beschluss des Kammergerichts in Berlin hin (Az.: 3 Ws (B) 467/14). Unter anderem müssen die Grundlagen der Messung, etwa die Länge der Messstrecke dokumentiert sein.
Länge der Messung, Abstand und Sichtverhältnisse
In dem Fall hatte das Amtsgericht einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 480 Euro verurteilt, weil er innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 62 km/h überschritten hatte. Die Geschwindigkeit war durch einfaches Hinterherfahren ermittelt worden.
Das Kammergericht verwies darauf, dass es sich dabei nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Daher hätte das Amtsgericht ausführlicher darstellen müssen, auf welchen Grundlagen die Messung beruhte. Es hätte näher auf die Länge der Messstrecke, den Abstand zwischen den Fahrzeugen und die Sichtverhältnisse eingehen müssen. Das Kammergericht verwies den Fall zurück ans Amtsgericht.
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Ich bin ja normalerweise ebenfalls gegen staatliche Willkür aber wenn er wirklich 112 km/h statt 50 km/h gefahren ist, dann braucht es wohl keiner geeichter Messgeräte um abzuschätzen das er zu schnell war.
Abschätzen reicht halt nicht. 😉
Traurig, dass sich so ein Pfosten aus der Schlinge retten konnte. Bin nachts in Berlin schon oft genug mit 100+km/h überholt worden. Tja, irgendwann krachts und dann ist das Geheule groß. In so einem eindeutigen Fall besteht da m. E. ein Fehlurteil.. Ist zwar schön, dass wir in nem funktionierenden Rechtsstaat leben, das hilft nur leider den Leuten nicht, die von solchen Idioten verletzt werden.. Jedenfalls nicht rechtzeitig.
Der Tacho im Polizeifahrzeug könnte ja durch einen kurzen technischen Defekt um 50 km/h zu viel angeigt haben, da keine offizielle Eichung vorliegt. 😕
Unser deutsches Justizsystem ist nur noch zum Kotzen. Die größten Raser lässt man laufen, aber wenn man 10 km/h zu schnell fährt, wird erbarmunglos zugeschlagen.
Bekommt man nicht sogar schon das "Maximum" an Strafe wenn man innerorts 62km/h zu viel unterwegs ist? ...
Nee, hab gerad in den Bußgeldkatalog gelinst. Da geht es nochmal um 1 Monat Fahrverbot und 200€ Differenz, die es bis zu 60km/h gibt.
Also unabhängig davon, dass das an sich grob fahrlässig war, ist das trotzdem ein wichtiges "Urteil".
Es ist schwierig in so einer Situation eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einen bestimmten Zahlenwert festzulegen. Nachts und innerorts bei einer solchen Tempoüberschreitung... das kann nur ein grobes Schätzeisen sein. Um bei den Geschwindigkeiten überhaupt eine Genauigkeit von +/-5 km/h zu treffen, muss man schon in einem Abstand hinterherfahren, der nicht mehr dem Sicherheitsabstand entspricht - auf jeden Fall eine schwere Situation und wie man sieht sehr abgreifbar, wenn man die genauen Messbedingungen nicht definieren kann.
Ich hoffe aber trotzdem, dass das Gericht mit gesundem Menschenverstand rangeht und den Übeltäter nicht zur Gänze ungeschoren davonkommen lässt. Denn ein absoluter Mindestwert muss ja wohl irgendwie festlegbar sein, bei der überdeutlichen Geschwindigkeitsübertretung.
Interessant ist, dass es sich um einen ungeeichten Tacho handelt. Da hat man mal wieder am falschen Ende gespart.
Aber an sich ist das eine alte Karamelle. Diese Daten mussten schon immer erfasst werden. Dann musste noch XX% vom Tachoendwert und XX% für die Schwankungen beim Nachfahren abgezogen werden.
peso
Wenn der Bußgeldbescheid bereits auf 62 km/h Überschreitung lautete dann ist die tatsächlich laut seinem Tacho gefahrene geschwindigkeit VIEL höher als lediglich 112 km/h. Die Messung durch Nachfahren ist ein absolut geeignetes und zulässiges Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung nur die Toleranzen, die dabei für evtl. Abstandsschwankungen abgezogen werden müssen, sind immens hoch. Wenn dann noch 62 km/h zu schnell rauskommt war der Betroffene mind. 130-140 km/h schnell laut seinem und dem Tacho des Polizeifahrzeuges.
Natürlich geht so ein Mensch vor Gericht um die Messung zu überprüfen, aber wenn die Beamten alle Parameter und Vorschriften für diese Art von Geschwindigkeitsmessung eingehalten haben (gleichbleibender Abstand, Nachfahrstrecke dokumentiert, dig. oder analoger Tacho, Witterung, Fahrstreifenbenutzung, Verkehrslage etc.) dann kann kein Richter umhinkommen einen solchen rücksichtslosen Raser zu verurteilen. Es geht bei ihm ja um eine empfindliche Geldbuße und ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Danke
Die Tachos der normalen Standardstreifenwagen sind NIE geeicht, müssen sie auch nicht, denn eine Messung kann auch ohne geeichten Tacho stattfinden, natürlich dann mit höheren Toleranzwerten.
Eben. Von xx.xxx normalen Streifenwagen deswegen die Tachos eichen ist wohl allzu müssig.
Das sind folierte Serienfahrzeuge mit Funk+Sirene+Blaulicht. Fertig.
Mehr leistet sich Staat/jew. Bundesland in der Masse nicht.
Also ist die Polizei mit mehr als 112 Km/h durch die Stadt gebrettert 😕
Erstens wurde die Situation verschärft, zweitens aus einer Gefahrenquelle gleich zwei unberechenbare Fahrzeuge !
Es gibt andere Methoten, um solche Raser zu stoppen 😆
Es ist ja kein Freispruch wie manche Denken, sonder es sind einfach Fehler in Ausführung gemacht worden. Damit darf das Amtgericht ein neues Urteil fällen. Die werden einfach noch mehr Abziehen als Toleranz.
Aber um Punkte und Führerscheinentzug wird er nicht hinweg kommen. Wir sind in einem Rechtsstaat da haben sich halt beide Seiten dran zu halten. Sonst können die ja gleich Schätzen wie in Ö.
Dumm wenn du mal die falsche Frau (eines Polizisten) angesprochen hast, der wartet bis du zu Hause los fährst und sagt er hat geschätzt das du zu schnell war es. Und schon bist den Lappen los. Ne dann lieber so wie hier auch wen manche dicken Fische dann besser weg kommen als man es sich vllt wünscht.
Gibts in Berlin nicht auch Autobahnen, die innerorts sind? Vor dem Hintergrund fände ich so eine Übertretung bei leerer Autobahn nicht wirklich schlimm.
Wenns normale Straßen waren ist das natürlich ein starkes Stück und eine harte Strafe mehr als gerechtfertigt. Aber von der Methode halte ich überhaupt nichts. Das gibt viel zu viel Spielraum weil nichts dokumentiert oder bewiesen wird. Die Polizei kann einfach behaupten, du wärest XX km/h schneller gefahren, weil ihnen deine Nase nicht gefällt.
Ich kann mich an einen Thread im V&S erinnern. Dort hatte ein User um Rat gefragt, weil er ein Fahrverbot kassieren sollte, weil er 144 in einer 100er Zone gefahren sei. Nach seiner Ansicht standen die 140 höchstens beim Überholmanöver auf dem Tacho. Bei einer wirklichen Messung durch hinterherfahren mit 144 und 20 % Toleranzabzug hätte der Vorwurf nur 144*0,8=115 lauten dürfen. Stattdessen wurde die "Messung" anscheinend "ergebnisorientiert" auf 180 angepasst, damit sich die Strafe auch lohnt.
Egal, man es wirklich übertrieben hat oder nicht, für diese Art Willkür ist mMn kein Platz in unserem Rechtssystem.
Natürlich das ist erforderlich um solchen VERKEHRS-ROWDYS das Handwerk zu legen darf und muss die Polizei ihre Recht in Ansprüch nehmen die StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nicht beachten zu müssen.
Gab vor zig Jahren mal ein Urteil des OLG Hamm. Früher musste beim Hinterherfahren der Abstand noch gleich bleiben. Ab da nicht mehr. Wenn sich der Abstand vergrößerte, stand zumindest fest, dass er schneller als der Polizeiwagen war. Wieviel schneller zwar nicht, aber es wurde einfach die Geschwindigkeit des Polizeiwagens zu Grunde gelegt - abzüglich etwaiger Toleranzen, je nach Tachoeichung oder nicht.
Eigentlich logisch, aber erfreulicherweise hat es Jahr gedauert, bis da ein Gericht drauf gekommen ist.