Lüneburger VW-Händler muss Passat zurücknehmen
Urteil: Diesel-VW muss zurückgekauft werden
Das Landgericht Lüneburg urteilt gegen VW: Ein Händler muss den Passat eines Kunden zurückkaufen. Die Reparatur habe sich zu lange verzögert.
Lüneburg – Derzeit klagen viele VW-Fahrer auf die Rücknahme ihrer manipulierten Diesel-Pkw. Ihre Begründungen ähneln sich: Die illegale Motorsoftware stelle einen Mangel dar, den der Händler beheben muss. Ist das nicht (fristgerecht) möglich, müsse er das Fahrzeug zurückkaufen. Bisher urteilten in Deutschland das Landgericht München (Az.: 23 O 23033/15) und das Landgericht Passau im Sinne der Kläger: Die Händler müssen einen Seat Ibiza beziehungsweise einen VW Touran zurücknehmen.
Landgericht Lüneburg: Urteil gegen VW
Jetzt verhandelte das Landgericht Lüneburg in einem ähnlichen Fall. Ein VW-Fahrer hatte seinem Händler nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals eine Frist von zwei Monaten zur Behebung der Diesel-Problematik gesetzt. Diese Frist konnte der Händler nicht einhalten – für den 1,6-Liter-Motor im VW Passat des Klägers gibt es bis heute keine vollständig genehmigte Lösung. Entsprechend konnte der Händler den Mangel nicht beheben.
Das Landgericht entschied, dass es sich um einen Sachmangel handelt. Der tatsächliche Stickoxidausstoß weiche von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften ab. Zudem stufte das Gericht den Mangel als nicht unerheblich ein. Die Reparatur sei zwar schnell und günstig abgeschlossen, der Entwicklungsauffand sei aber immens.
Laut Gericht genüge die gesetzte Frist von zwei Monaten. Aus den besonderen Umstände des Abgasskandals dürfe dem Kläger kein Nachteil entstehen. Der Händler müsse das Fahrzeug zurückkaufen, abzüglich einer Nutzungspauschale. Im konkreten Fall wurde der Passat zum Teil über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass der finanzierenden Bank keine weiteren Zahlungsansprüche zustehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kläger wurde von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten. Nach eigenen Angaben vertritt sie mehr als 1.000 Geschädigte und hat bundesweit mehrere 100 Klagen eingereicht.
Klagen abgewiesen: Kein schwerer Mangel
Zeitgleich scheiterte eine ähnliche Klage in Düsseldorf. Ein Audi-Fahrer wollte sein Fahrzeug ebenfalls zurückgeben. Er hatte dem Händler aber keine Frist gesetzt, den Mangel zu beheben. Das Gericht beschied ihm wenig Aussichten auf Erfolg.
Der Richter ordnete den Sachverhalt anders ein. Es sei fraglich, ob ein so schwerer Mangel vorliege, dass eine Rückgabe gerechtfertigt sei – der Audi-Fahrer könne sein Fahrzeug praktisch ohne Einschränkungen nutzen. Eine arglistige Täuschung sei zudem nicht erkennbar. Der Händler habe nichts von den Manipulationen des Herstellers gewusst (Az.: 6 O 413/15).
Zur Rechtslage gibt es in Deutschland verschiedene Auffassungen. Bisher wurde ein Großteil der Klagen abgewiesen. Im ersten Prozess zu diesem Thema urteilte das Landgericht Bochum im März 2016, dass es sich bei der Manipulationssoftware nicht um einen erheblichen Mangel handelt.
Endlich mal wieder ein Dieselskandalbericht 😜
Wie kann man so doof sein und ohne Fristsetzung eine Klage einreichen ?
Der wollte endlich nen B8 haben 😊
Jaaaa! 😆
Und heute Abend stehen hier wieder 250 Kommentare drunter 😆
Das eine Gericht Ja, da andere Nein.
Dann bei Ja wieder Revision.
Sind das alles klare verlässliche Aussagen hier
...dass sind ja auch grundverschiedene Sachverhalte... - der eine heißt A, der andere B.
Da muss man sich komplett neu einarbeiten...😆
Da hat das Düsseldorfer Gericht in meinen Augen vollkommen recht.
Die Frage wäre zu welchem Kurs sie den Wagen zurücknehmen müssen und ob das wirklich lohnt für die Besitzer.
1,6l Motor im Passat, wer macht denn sowas? 😆
Wenn das herrschende Rechtsmeinung wird, wirds aber Zappenduster in WOB. Egal, was in Abzug für Nutzung gebracht werden muss.
So sehe ich das auch. 😉
Hi,
so sehen wir es auch.
MfG
Super-TEC
Wobei die Frage rhetorisch ist, denn wer sich einmal die Formel anschaut wird erkennen (müssen) dass sie kein gutes Geschäft für Besitzer ist. Schaut aber kaum einer mehr nach und damit hat das Urteil wie viele andere wieder seine Wirkung entfaltet und zwar zu suggerieren dass man hier ah so beschützt ist und vor Gericht selbst große Unternehmen (oder sonst jemanden reicheren/mächtigeren) besiegen kann.
Ebenfalls wird nicht mehr so richtig erfasst dass da noch Nachbesserungsversuche und das Hinterhergerenne vorweg ging, statt einfach zurückgeben und Kaufpreis zurück enthalten nachdem das Produkt nicht so war wie der Hersteller angab.
Na ja in Deutschland sind die Leute eben verwöhnt, zu reich, haben zu wenig Konkurrenz, Pfuscher und Betrüger sind zu sehr von diversen §en beschützt (Beleg ? : Veröffentlicht mal ein Namen eines pfuschenden Handwerkers, oder schriebt auf Arztbewertungsportalen etwas negatives).
Könnte man zwar alles ändern aber dafür werden sich schon keine Mehrheiten finden, die Leute wissen schon wie sie ticken und werden sich schon nicht selbst ein Bein stellen, der Wettbewerb der Gerissenheit und Unredlichkeit geht also weiter.
Wenn in USA jedem Fahrzeughalter bis zu 7.000 US$ gezahlt werden, sehe ich bei VW nach wie vor eine extrem arrogante Haltung deutschen Kunden gegenüber. Hier gibt's nichts, außer vielleicht mal einen Werkstattermin, zur "Behebung" der Schummelsoftware. Im Sinn der Gleichbehandlung ein no go. Bloß weil der US Gesetzgeber VW eine Pistole auf die Brust setzt, funktioniert. Bei uns Merkelts nur. Ein VW kommt mir nicht mehr ins Haus.