Verkehr & Sicherheit News
Urteil: Fahrverbot mindestens ein Monat
Ein gerichtlich verordnetes Fahrverbot muss mindestens einen Monat andauern, damit es rechtskräftig ist. Das geht aus einem Entscheid des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Grund ist, dass das gesetzliche Mindestmaß für Fahrverbote einen Monat beträgt. Ein niedrigeres Strafmaß sei im Gesetzestext nicht vorgesehen und könne daher nur in der Nichterteilung eines Fahrverbots bestehen, so das Gericht. Es dürfe nicht willkürlich ein Wert zwischen Null und dem Mindeststrafmaß festgelegt werden. Ein Fahrverbot von weniger als einem Monat ist somit hinfällig.Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Wuppertal wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 45 km/h eine Geldbuße von 300 Euro sowie ein Fahrverbot von einem halben Monat verhängt. Das Fahrverbot wurde nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.
(tk)
Quelle: MOTOR-TALK
Schon traurig, daß ein Gericht einem anderen Gericht erklären muß, wie Gesetze anzuwenden sind...🙁
...und dann noch in Wuppertal 😱
Die können eben nur Bestechung und Korruption 😆 😉
???
Das ist die ganz normale Struktur unseres Rechtssystems. Wo ist denn das Problem? Wer glaubt denn ernsthaft, dass ein kleines Amtsgericht an unterster Stelle immer mit fähigen Juristen besetzt ist?
Andere Sichtweise:
Das Gericht ist zwar der Verteidigung gefolgt, wollte aber nicht komplett vom Fahrverbot weg, sondern durchaus, daß noch Urlaub dafür draufgeht.
Korruption seh ich da nirgends.