Mangelhafter Pkw: BGH gibt Käufer von Neuwagen Recht
Urteil: Geld zurück bei mangelhaftem Neuwagen
Der BGH stärkt mit einem Urteil die Rechte von Neuwagen-Käufern. Weist das Fahrzeug Mängel auf, kann der Kunde sein Geld vom Hersteller zurückverlangen, ohne Bedingungen.
Karlsruhe - Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens kann vom Autohersteller sein Geld zurück verlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Im konkreten Fall war ein BMW vor der Rückgabe an den Verkäufer weitgehend ausgebrannt. (Az.: VIII ZR 38/14)
Der BGH musste in dem konkreten Fall klären, welche Ansprüche der Käufer und spätere Kläger gegen die BMW-Niederlassung in Mannheim hat. Er hatte den Wagen 2009 gekauft und wollte ihn später wegen verschiedener technischer Fehler zurückgeben. Die Firma beseitigte zwar einen Teil der Mängel, den gesamten Vertrag wollte das Unternehmen aber nicht rückgängig machen. Im August 2012 kam es zu dem Brand - da befand sich der Wagen noch beim Käufer.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sprach ihm zwar rund 38.000 Euro zu - das ist der Kaufpreis abzüglich einer Summe für die jahrelange Nutzung des Wagens. Das OLG knüpfte die Auszahlung des Geldes aber an eine Bedingung: Der Käufer hätte die Ansprüche, die er an seine Kaskoversicherung wegen des Brandes hat, an BMW abtreten müssen. Das will die Versicherung aber nicht. Der BGH kippte das Urteil.
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Stand das so im Urteil? Der Autohersteller ist doch nicht der Vertragspartner für einen Rücktritt vom Kaufvertrag, sondern der Händler. Auch wenn hier die Niederlassung ggf. dem Autohersteller gehört.
Da die Redaktion es scheinbar nicht für notwendig erachtet, setze ich mal einen Link zur Pressestelle des BGH
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
Zu diesem Beiträg würde ich gerne danke sagen, da er tatsächlich bereichert...
MT-Autor... Setzen, 5-...
Ich frag mich nur, warum das Gericht die Versicherung nicht zwingt die Abtretung zuzulassen unter diesen Bedingungen... Dann wäre zumindest einiges einfacher, wie mir scheint 😊
Guten Morgen elgeh,
hab besten Dank. Ich hab den Link in der News ergänzt.
Viele Grüße aus der Werkstatt
Bianca
Wie soll das gehen? Die Versicherung war in diesem Verfahren sicher nicht beteiligt. Der Fall war ja auch mal wieder ganz speziell. Da streitet sich ein Autokäufer wegen Mängeln an seinem Neuwagen jahrelang mit dem Verkäufer. Der bessert nach, erfolglos. Der Käufer wandelt - und bevor die Karre beim Verkäufer ist, brennt sie aus wohl ungeklärten Umständen ab. Das Problem mit der Abtretung des Anspruches gegenüber der Versicherung vomKäufer an den Verkäufer besteht hier wohl darin, dass derzeit gar nicht feststeht, ob es ihn überhaupt gibt. Dieses Problem darf nun laut BGH nicht zum Nachteil des Käufers dazu führen, dass die ganze Wandlung auf die lange Bank gerät. Aber wie häufig ist diese Konstellation im Alltag?
Eigentlich mal wieder so ein Fall, der sich überhaupt nicht dazu eignet, ihn nun als Lehrbeispiel in der Presse zu verbreiten. Eher was für Jurastudenten und Rechtsanwälte.
Grüße vom Ostelch