Berliner Landgericht: Skoda muss Auto nicht ersetzen
Urteil im Abgas-Skandal
In Berlin muss Skoda nach einem Landgerichtsurteil einen sechs Jahre alten Superb nicht zurücknehmen. Das Fahrzeug ist vom Abgas-Skandal betroffen.
Berlin - Im Abgas-Skandal muss die VW-Tochter Skoda einem Kunden aus Brandenburg dessen Wagen nicht ersetzen. Das Landgericht Berlin wies die Klage des 35-Jährigen aus Zossen am Freitag zurück, wie eine Sprecherin sagte. Der Mann hatte wegen der Abgasmanipulationen verlangt, dass ihm ein mangelfreies Fahrzeug geliefert wird. Er hatte seinen Skoda Superb seit sechs Jahren gefahren, ohne dass es Grund zur Beanstandung gegeben hätte.
Das Gericht bezweifelte, dass der erhöhte Schadstoffausstoß ein Sachmangel sei. Konkret sah es der Senat als fraglich an, ob der Schadstoffausstoß Teil der sogenannten Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag sei, wie die Sprecherin erklärte. Dort ist festgelegt, wie das Fahrzeug üblicherweise beschaffen ist, was die Grundlage für die Sachmängelhaftung bildet.
Das Urteil zeigt erneut die uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland: Erst in der vergangenen Woche hatte das Landgericht Krefeld einem Kläger recht gegeben, der zwei Audio zurückgeben wollte.
Der Volkswagen-Konzern hat allein in Deutschland eine Rückrufaktion für rund 2,6 Millionen Diesel-Fahrzeuge gestartet, um sie umzurüsten. Vor einem Jahr war bekanntgeworden, dass Motorsoftware manipuliert wurde, damit Abgasgrenzwerte eingehalten werden können.
Quelle: dpa
Treffen sich zwei Richter in der Bank.
1: "Und was machst du hier?"
2: "Ich will die Hundesteuer einzahlen."
1: "Aber du hast doch gar keinen Hund!"
2: "Ja das stimmt, aber du weißt ja nie wie der Richter entscheidet."
Mit diesen Witz hatte mir mein Anwalt auf die Frage geantwortet ob wir das Verfahren gewinnen werden.
Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand....
Zwei Audios zurückgeben, wegen Umweltbelastungen?
Also sowas wie Kro oder Herbert Grönemeyer?
Cro 🙄
Jan Delay und Die Beginners
Liest eigentlich mal jemand Korrektur? Was wollte er denn nun zurückgeben? Auto, 2 Autos oder 2 Audios? 🙄
mimimi
du weißt doch um was es geht 🙄
mimimi
Wie die Leute nur immer meinen, dass bei einem Auto, insbesondere Diesel hinten Butterblumen rauskommen würden... außerdem wird der Sachmangel doch ohnehin behoben (irgendwann). Ändert zwar - vermutlich - nichts am Schadstoffausstoß, aber zumindest ist dann keine Software mehr drauf, die so nicht drauf sein sollte. 😮 Und die Butterblumen...? 🙁
Der gute Mann soll froh sein, dass die Kiste nicht einfach per Gerichtsbeschluss stillgelegt wird. Das wäre eigentlich das probate Mittel.
Dann könnte er zwar immer noch klagen, dass ihm VW den Ersatz- oder Leihwagen bezahlt, dann würde er aber lange drauf warten und dürfte die Zeit über zu Fuß gehen.
Wie jetzt alle versuchen ihre 5-6 Jahre alten Autos noch gewinnbringend zu "wandeln". Zehntausende Kilometer gefahren und kaum öffnet sich eine kleine Hintertür ist der Wagen plötzlich Schrott Udo muss getauscht werden.
VVI! Nichts verstanden. 😮
Kann man eigentlich auch Autos wandeln ... bzw die Rückabwicklung des KV durchziehen, wenn die Kiste schon entsorgt wurde?
Gibt sicher einige VW mit Schummeldiesel, aus denen man selbst nach jahrelanger Nutzung und/oder ggf schon Weiterverkauf bzw Entsorgung, noch irgendwie nen Taler im Rahmen des Abgasskandals bei VW rausschlagen könnte.
Ich hab da mal 2006 nen neuen Golf TDI gekauft, den ich aber schon 6 Jahre nicht mehr habe. Wenn der jetzt auch nen Schummelmotor hatte, könnte ich mir doch sicher ein paar Euro des erlittenen Wertverlustes von VW zurück holen.
Ob das klappt...???
@gttom : könntest versuchen wegen vorsätzlichen betrug auf Schadenersatz zu klagen, falls das noch nicht verjährt ist 😆. Vielleicht noch ein paar Taler wegen seelischen Schaden als du erfahren hast das du damals betrogen wurdest.
Schreibfehler. Artikel wurde wohl nicht lektoriert.
Audi ist gemeint.
Eine nicht tragbare Entscheidung - und natürlich ein Sachmangel.
Ob das Fahrzeug im Fahrbetrieb keinen Mangel gezeigt hat, ist unerheblich.
Der Käufer hat das Fahrzeug unter der Maßgabe gekauft, dass es die Strassenverkehrsordnung und auch die geforderten Abgaswerte erfüllt. In den Werbeunterlagen des Unternehmen wird explizit auf die Abgaswerte hingewiesen.
In diesem Fall basiert der Mangel sogar auf Betrug mit Vorsatz. Der Kunde wurde vorsätzlich getäuscht.
Dazu kommen nun Konsequenzen wie anstehende Stadtfahrverbote und Wertverlust. Es ist im Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Kunde eine Nachbesserung akzeptieren muss, gerade wenn das Vertrauen in die Marke geschwunden ist.