Verkehr & Sicherheit News
Urteil: Kein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach Verkehrsverstoß
Die Anordnung eines Fahrverbots ist nach einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unzulässig, wenn die zugrundeliegende Verkehrsstraftat bereits zweieinhalb Jahre zurückliegt.
Das Gericht hat damit ein Urteil des Landgerichts Münster, welches gegen einen Angeklagten wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs neben einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich des Fahrverbots aufgehoben.
Nach Auffassung des OLG-Senats begegnet die Anordnung des Fahrverbots durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sie als Warnungs- und Besinnungsstrafe für den mittlerweile zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet ist. Das Fahrverbot sei als sogenannter Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den Täter vor einem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln.
Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion könne das Fahrverbot aber nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten anzulasten sei. Dies war in dem zu entscheidenden Fall jedoch nicht gegeben, da der Angeklagte das Verfahren nicht in unlauterer Weise verzögert hatte.
Quelle: Autokiste
Ein Freibrief also für alle, die viel Geld und einen guten Anwalt haben. Da läßt sich so ein Verfahren sicher ewig in die Länge ziehen und am Ende kommt dann so etwas dabei raus.
Wenn's nach mir ginge (was es zum Glück vieler Leute nicht tut), dann würde bei so eindeutigen Dingen wie sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen oder ertappten Alkoholsündern der Lappen gleich vor Ort eingezogen. DAS nenne ich dann mal "angemessene Zeitnähe". Dann kann der "Sünder" zusehen, wie er seine Dinge für die Dauer der Strafe regelt. Wenn ich über den Haufen gefahren werde, hatte ich auch keine Zeit, mein Haus zuvor behindertengerecht auszubauen.
Naja, Deutschland ist eben einfach ein Täterparadies.
Die Verschleppung des Verfahrens hat nicht der Auslöser verschuldet, somit ist das Urteil durchaus nachvollziehbar.
In dem Fall ist der Bescheid bestimmt noch knapp an der Verjährungsgrenze vorbeigeschrammt und das Urteil erst nach weiteren 18 Monaten gefallen.
Verfahrenverschleppungen ergeben sich von allein, weil die Gerichte nicht erst seit gestern überlastet sind.
Viele Rechtschutzversicherte meinen, ihr Recht durchsetzen zu müssen, Hinz und Kunz und viele andere ziehen wegen nichts vor Gericht.
Und sorgen nicht nur vor Zivilgerichten für überlange Wartezeiten auf Prozess und Urteil.
Es geht nicht drum, wer es verschuldet hat. Es geht drum, was am Ende dabei rausgekommen ist und daß es nun mit dieser Erkenntnis und diesem Urtel anderen Leuten leicht(er) gemacht wird, sich um die (verdiente) Strafe zu drücken.
Fahrverbote müssen sofort verhängt werden - so das Gesetz !! 😉
In diesem Falle, wenn gesetzlich möglich und gerechtfertigt, könnte evtl. noch eine "Nachstrafe" von ca. 400,00 Euro verhängt werden, und das wars.
Nun ja, auch wenn es vielen nicht passt und nicht einleuchten mag: Dieses Urteil ist richtig und auch sinnvoll. Und es ist keineswegs so, daß "reiche Leute mit guten Anwälten" Verfahren beliebig in die Länge ziehen können. Und ein "Täterparadies" ist Deutschland schon gleich gar nicht.
Aber dieses Urteil wird den Verkehrsbehörden, insbesondere den Ordnungsämtern, Gelegenheit geben, zu sorgfältiger Arbeitsweise zurückzukehren, denn dann können Verfahren auch in der gesetzlich vorgesehenen Kürze abgeschlossen werden.
So lange Verfahren haben nichts mit der Arbeit der Behörden zu tun. Die haben eh bestimmte Fristen innerhalb derer sie tätig werden können. Das Problem sind die Gerichte bei denen in den letzten Jahren massiv Personal "eingespart" wurde, bei gleichzeitig steigenden Fallzahlen. Das konnte nicht gut gehen.
Schlimmer finde ich eher Urteile wie dieses http://www.lto.de/.../ bei denen Richter die zu gut arbeiten auch noch sanktioniert werden.
Was am Ende dabei rausgekommen ist, hat nicht der Verkehrssünder zu verantworten.
Das ist das Problem der Verwaltungen und Gerichte, die dafür sorgen, das Bußgelder nicht kassiert werden können, das Sünder straffrei davon kommen.
"Richtig und auch sinnvoll"? Für wen? Sicher nicht für die, die vor Straftätern und Ordnungswidrigkeitsbegehern geschützt werden sollen und wollen. Was bitte habe ICH davon, daß jemand um seine verdiente Strafe herum kommt? Von mir aus soll die die Verzögerung verursachende Instanz gerügt oder bestraft werden. Daß einem Sünder aber deswegen die Absolution erteilt wird.... halte ich für grundfalsch.
Und wieder ein Stück mehr Täterparadies. Soll jemand, der eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat... ganz straffrei ausgehen, weil es zu Verzögerungen im Verfahren/Prozeß kommt? Willkommen im Ponyhof. Wie stellst Du Dir das vor?
Na, vielleicht erschlage oder überfahre ich ja mal jemanden und ein Gerichtsdiener verschreibt sich im Protokoll. Dann bestehen gute Chancen, um die verdiente Strafe herumzukommen.
Hierzulande mangelt es doch noch viel zu oft an der gebotenen Konsequenz bei der Betrachtung und Verurteilung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Wenn jemand sich ein Fahrverbot "verdient" hat, dann sollte er auch dann in dessen Genuß kommen, wenn seit dem Vergehen 2 oder 3 Jahre vergangen sind? Alles andere ist ein Schlag ins Gesicht derer, die ihre Strafe antreten mußten und derer, die sich vernünftig verhalten, sich nix haben zu Schulden kommen lassen.
Ein absolut falsches Signal.
Aber Du kannst mir ja mal erklären, worin der Sinn und die Gerechtigkeit gegenüber sich regel- und gesetzeskonform verhaltenden Bürgern zu sehen ist.
Danke
Man beachte dabei, daß es sich hier nur um das Urteil eines OLG handelt und somit um eine Einzelfallentscheidung. Ein anderes OLG kann hier durchaus anders entscheiden.
Falsch! Es ist UNSER ALLER Problem, wenn Leute für ihre Vergehen nicht bestraft werden.
Du würdest das sicher anders sehen, wenn Dir einer Deine geparkte Kiste zerschießt, jemand in Deine Bude einbricht und Dich beklaut.... und der dann straffrei ausgeht, weil es Form- oder Fristenfehler gab.
Aber vielleicht bist Du ja Ned Flanders und bist voll christlicher Nächstenliebe.
Es wird kein Gericht anders entscheiden, wenn
Wenn ich etwas grimmiger wäre, dann würde ich mir wünschen, daß so ein amtlich begnadigter "Raser" jetzt draußen rumfährt und irgend einem von den Befürwortern des Urteils in die Karre hämmert.
Ich bin aber nicht grimmiger.
Du scheinst eine eher holzschnittartige Wahrnehmung der Welt zu haben... und ich (als "einer vom Fach") befürworte dieses Urteil deshalb, weil es - ganz im Gegensatz zu Deinem fast die Lynchjustiz beschwörenden Lamento - den Vorzug hat, mit der Rechtsordnung in Einklang zu stehen. Deine Meinung hingegen befürwortet pasuchal generalpräventives Einsperren, Verbieten und Sanktionieren. Sicher, alle wollen "beschützt werden", gleichzeitig will aber jeder seine Freiheiten voll auskosten. In Deutschland neigt man gerne dazu, Unglücke zu verbieten.
Wozu das "-AWD" in Deinem Nick? Den Zusatz hätteste Dir wohl sparen können.
Du als einer "vom Fach"... und dazu zählt ja auch jeder Erstsemester-Jurastudent... hast aber sicher auch schon etwas vom Gleichbehandlungsgrundsatz gehört oder gelesen. Welchen "Anreiz" hat das gesetzeskonforme Verhalten denn noch, wenn man weiß, daß einem im Zweifels- oder Trödelfall eh nix passiert, wenn man die Grenzen des gesetzlich Erlaubten überschritten hat? Wenn das unserer Rechtsordnung entspricht, dann sollten Steuersünder auch nicht bestraft werden. Wer erwischt wird, der soll einfach nur die bei der Entstehung fällig gewordene Steuer ohne Zinsen oder Zuschläge zahlen. Nicht fair gegenüber denen, die pünktlich zahlen.... aber wohl "im Einklang mit der Rechtsordnung" oder zumindest Deiner Vorstellung davon?!
Vielleicht kannste ja mal erklären, warum es gerecht ist, jemanden nicht zu bestrafen, der die "Voraussetzungen" für die entsprechende Strafe erfüllt hat?
Ich versuche ja nun wirklich, Deine Denke nachzuvollziehen. Es geht mir nicht um generalpräventives Einsperren oder den von Dir beschriebenen Kram. Es geht darum, daß Leute, die sich nicht an geltende Regeln halten und damit regelmäßig andere Menschen und/oder deren Güter gefährden... nicht mit Leuten gleichgestellt werden sollten, denen der gesetzl. Rahmen für die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit reicht.
Strafen sind ein Teil der Prävention. Wenn Vernunft im Regelfall reichen würde, um das Zusammenleben von Menschen zu regeln, dann frage ich mich, warum wir überhaupt Gesetze haben. Es sollte in vielen Bereichen noch viel mehr Gesetze geben, denn daß die Vernunft vieler Leute eben nicht ausreicht und im Zweifelsfall sich jeder selbst der Nächste ist... erscheint mir unstrittig.
Naja, ich warte erstmal auf eine Erläuterung. Muß erstmal meine Polemik-Filterregeln updaten.