Kollision mit Mietwagen: Meldung bei der Polizei ist teilweise Pflicht
Urteil: Kontaktdaten austauschen reicht nicht aus
Nicht jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Das gilt aber nicht für Mietwagen. Unter Umständen ist die Aufnahme durch die Beamten im Vertrag vorgeschrieben.
München - Der Mieter eines Leihwagens muss bei einem Unfall die Polizei informieren, wenn dies in den Vertragsbedingungen so geregelt ist. Das gilt auch dann, wenn die Kontaktdaten des Unfallgegners vorhanden sind - und auch dann, wenn mit Einschalten der Polizei eventuell ein Flug verpasst wird. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 233 C 7550/15).
In dem verhandelten Fall hatte ein Urlauber in Italien über einen Reiseveranstalter in München ein Auto gemietet. Am Tag seiner Rückreise bemerkte er, dass sein ordnungsgemäß geparkter Mietwagen angefahren worden war. Das Auto hatte einen Heckschaden. Die Unfallverursacherin hatte ihre Daten an dem Wagen hinterlassen. Der Urlauber meldete den Vorfall der Vermieterin bei Rückgabe des Autos am Flughafen und übergab die Daten der Unfallverursacherin.
Die Vermieterin behielt die Kaution von 900 Euro ein. Der Urlauber forderte die Rückzahlung vom Reiseveranstalter - doch dieser weigerte sich. Er wies auf die Vermittlungsbedingungen im Vertrag hin: Danach hätte der Urlauber die Polizei einschalten müssen. Nachdem der Urlauber Klage einreichte, erstattete die Autovermietung ihm den Selbstbehalt freiwillig. Der Urlauber machte nunmehr die Rechtsanwaltskosten gegenüber dem Reiseveranstalter geltend.
Doch das Gericht wies die Klage ab. Auch die Richter waren der Meinung, dass der Urlauber die Polizei hätte informieren müssen. Dass der Kläger bei Verständigung der Polizei vor Ort gegebenenfalls seinen Rückflug verpasst hätte, sei unerheblich, so das Gericht.
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Ist in Ordnung so.
Die Mietwagen Preise sind niedrig...weil die Vermieter nicht jedes Risiko auf den Kunden abwälzen. Gut so.
Hat der Kunde ein Problem mit dem Fahrzeug kann er nicht alles auf den Vermieter abwälzen und muss sich
an die Regeln halten.
Meine Erfahrungen nach ca. 10 Reisen und Mietwagen. Billig , ohne Probleme bei Rückgabe, alles war wunderbar.
Canada, USA und Europa.
Auch wenn die Urlauberin an dem Unfall nicht Schuld war ---- meine Meinung ist -- wer sich dämlich anstellt soll dafür gerade stehen.
WESHALB ?
ist dpa als "verursacher" des obigen artikels "nicht" in der lage zwischen -leihwagen und mietwagen-
zu unterscheiden ?
ein wagen den ich "miete" also für die zeitweilige nutzung "miete" betahle ist ein "mietwagen" ! und kein leihwagen, denn dieser wäre kostenlos überlassen, zb von meinem freundlichen während der reparazur meines autos.(ich bekomme ihn vollgetankt und gebe ihn vollgetankt wieder zurück, fertig--> das ist dann ein leihwagen.
da bei dem oben im artikel genannten beispiel allem anschein nach keine probleme mit der haftung auftraten, ist der versuch die kaution einzubehalten eben ein versuch zweimal zu kassieren gewesen.
oder hätte der vermieter wegen der lapalie und polizei das ticket bezahlt ?
nur zur info richter sprechen kein "recht" sondern ein urteil. und das muß nicht unbedingt logisch bzw gerecht sein, von sinnvoll ganz zu schweigen.
Mich würde mal interessieren, welche Gründe der Mieter für das Nichteinschalten der Polizei vorgetragen hat.
@dahlke, lesen , steht ausnamsweise mal im artikel, zum schluß.
Ah, okay. Vielen Dank für den Hinweis.
Mich würde interessieren, wie der Richter auf die bescheuerte Idee kommt, eine privatrechtliche Verpflichtung, die auf dem Rücken der Steuerzahler unter Einschaltung der Polizei ausgetragen wird, auch noch zu sanktionieren. MT soll doch bitte auch die Mietwagenfirma nennen, damit man diese künftig meiden kann. Denn statt sich das Geld vom Schadensverursacher zu holen, der laut Artikel ja offensichtlich namentlich bekannt war, wird ein Prozess gegen den eigenen Kunden angestrengt. Solche Firmen gehören konsequent gemieden.
OpenAirFan
Aus dem Artikel ist aber noch nicht ganz raus ob die Einbehaltung zu Sicherheit nur bis Abschluß der Schadensabwicklung erfolgte oder nach selbiger...Der Anwalt wird wohl Kosten von 300 Euro verursacht haben, der neu zu buchende Flug wäre vermutlich teurer gekommen.
Wenn man sich das mal genau durchliest, kann man auch zu einem anderen Ergebnis kommen.
Er hat also nicht die Polizei gerufen und die Kaution wurde einbehalten. Dagegen hat er also geklagt.
Wer schon einmal einen Unfall in Italien hatte, der weiß, wie zähflüssig dort die Regulierung der Versicherer erfolgt.
Natürlich hält die Vermietfirma die Kaution so lange fest, bis das Geld bei denen angekommen ist. Die Kaution wurde ja schließlich zurückgezahlt. Und dazu gibt es nur die Presseinformtion, dass das auf Kulanz erfolgte und er die Anwaltskosten selbst zu tragen hatte.
Aber die Klage war ja nicht gegen das Mietwagenunternehmen gerichtet, sondern gegen den Reiseveranstalter. Das hat das Mietwagenunternehmen also überhaupt nicht interessiert. Und als das Geld von der Versicherung da war, haben die eben die Kaution erstattet. Auch in Italien hätte die Nichterstattung gegen das Bereicherungsverbot verstoßen. Denn warum denen aufgrund der Nichteinschaltung der Polizei ein zusätzlicher Aufwand entstanden sein könnte, wäre kaum nachvollziehbar.
Also hat er die Kaution zurückerhalten und um sich nicht zu blamieren, dieses als Kulanz aufgegeben.
Könnte so gewesen sein, muss nicht so gewesen sein.