Alkoholisierter Autohändler nach illegalem Rennen gekündigt
Urteil: Kündigung war rechtmäßig
Ein Autohaus hatte einem Verkäufer gekündigt, der alkoholisiert auf einem Quad einen Lamborghini verfolgt hatte. Zu Recht, wie ein Gericht nun entschied.
Düsseldorf/Berlin - Als Angestellter in einem Autohaus ist es erlaubt, ein bisschen Auto-verrückt zu sein. Allerdings im Rahmen der Legalität. Wer alkoholisiert an illegalen Straßenrennen teilnimmt, muss damit leben, wenn sein Arbeitgeber das nicht akzeptiert und ihm kündigt. Das geht laut Deutscher Anwaltauskunft aus einer Entscheidung des Arbeitsgericht Düsseldorf vom 12. Juli 2016 hervor. (AZ: 15 Ca 1769/16).
Der Autoverkäufer soll sich demzufolge mit einem Quad in der Düsseldorfer Innenstadt ein Rennen mit einem von seiner Freundin gesteuerten Lamborghini geliefert haben. Nicht der erste Vorfall: Bereits 2014 hatte er mit einem anderen Fahrzeug seines Arbeitgebers unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit Totalschaden verursacht. Daraufhin wurde ihm der Führerschein entzogen. Hierfür wurde der Mann bereits abgemahnt. Nun kündigte ihm das Autohaus fristlos.
Der Mann gab an: Mit seiner Lebensgefährtin wollte er nach einer Feierlichkeit den Lamborghini aus einer Halle abholen. Die Frau habe das Fahrzeug aus der Halle gefahren und den Motor im Standgas laufen gelassen. Beide wären dann kurz auf Toilette gegangen.
Plötzlich habe er den Motor des Lamborghini laut aufheulen gehört und gedacht, dass ein Dritter das Fahrzeug anscheinend stehlen wolle. Im Schockzustand habe er dann die Entscheidung getroffen, das in der Halle stehende Quad zur Verfolgung des Diebs zu nutzen.
Die Klage gegen die Kündigung hatte keinen Erfolg. Sie sei wirksam, entschied das Gericht. Dem Autohaus sei die Weiterbeschäftigung des Verkäufers aufgrund seines Verhaltens und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht zumutbar.
Selbst wenn es zutreffen sollte, dass ein unbefugter Dritter seinen Lamborghini habe entwenden wollen, rechtfertige dies nicht eine Verfolgungsjagd in alkoholisiertem Zustand unter mehrfachem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Quelle: dpa
Mit so einem offensichtlichen Quatsch müssen sich die Gerichte beschäftigen?
Mir fehlt eine Info: Hatte der Trunkenbold aktuell noch einen Führerschein oder war er aufgrund des Vorfalles seit 2014 weg?
Kündigt einem Verkäufer? Kündigt ihm?
Ich kenne es anders.
Hmm, das heißt seine "Freundin" ist aufm Klo schneller als er und gibt Vollgummi sobald sie ihn von hinten mit runterhängender Hose anhumpeln sieht.
Kann ich mir diese angebliche Szene so vorstellen?
Gut das ich kein Richter bin, hätte sonst gleich vor Ort nochmal auf Alkohol und Drogen prüfen lassen im Gerichtssaal
"Herrlich" konstruierte Story - gab die Frau ihre Version auch noch öffentlich zum Besten ?!
Ist doch wieder was für Cobra-11.
PS: http://www.rp-online.de/.../...ch-rennen-mit-lamborghini-aid-1.5843601
Haha, sein eigener Anwalt schaut auch ziemlich ungläubig daher...
http://www.rp-online.de/.../...ob-nach-rennen-gegen-quad-aid-1.6116343
Naja - nicht ganz. Da hätte er erst noch über 'ne versteckte Paletten-Rampe fahren müssen und 'nen Salto drehen - mit 'ner Explosion im Hintergrund. 😆 😆 😆
Nette Reifen aufm Quad...
ja gut, ist halt nur die inspirierende vorlage und wäre für rammeln-töten-lallen dann noch aufzuwerten dank actionconcept.com
Ich korrigiere mal...
Das liest sich ja mal ganz anders als das was Motortalk sich da zusammengereimt hat.
Journalismus pur, mal wieder....
Was mich im Artikel auf RP-Online etwas stutzig machte:
Als Verkäufer bei einem Autodealer seinen Job über einen längeren Zeitraum zu behalten nach einer längerfristigen (dauerhaft ist nicht so einfach in Deutschland!) Entziehung der Fahrerlaubnis dürfte schon mal außergewöhnlich sein.
Ein eigener Lamborghini ist ja offenbar nichts besonderes ....
Ändert aber am Ergebnis nichts. Die Kündigung war zweifelsfrei gerechtfertigt.
Es ist eine absolute Frechheit und wird vom Berufungsgericht gekippt werden. So viel ist sicher. Völlig abwegig das Urteil, fast schon hanebüchen. Grenzt schon an Rechtsbäugung und wäre Anzeige gegen die Richter allemal wert.
Was ich in meinem Privatleben mache geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an, es sei denn er ist davon "betroffen". Das ist hier nicht der Fall. Die Fahrerlaubnis, die er ohnehin schon nicht mehr hatte, steht in keinerlei beruflichen Zusammenhang mit der Tätigkeit Waren (hier Autos) zu verkaufen.
Auch eine Rufschädigung des Arbeitgebers, die eine Kündigung hätte rechtfertigen können, sehe ich bei weiten nicht, sonst müsste ja bei jedem Führerscheinentzug (ach ne der war ja schon, den hat der Arbeitgeber ja nicht gestört) die Kündigung des Arbeitgebers bei liegen, so ein Quatsch.
Sollte das Quad bzw. der Lambo widererwartend nicht ihm gehören sondern dem Autohaus, so wäre der Umgang mit den Fahrzeugen bzw. dem Eigentum des Arbeitgebers ein Kündigungsgrund, zumal er genau wegen selbigen bereits abgemahnt wurde. Aber damit wird ja nicht argumentiert.
Insofern Lächerlich. Motortalk macht sich mit solch einer ungeprüften Weitergabe von Artikeln zum Gespött.
Und das hat nichts damit zu tun, was ich persönlich von dem Verhalten des Arbeitnehmers erhalten, falls es wider erwartend übermotivierte geben sollte.
Auf Augenhöhe mit dem Kunden sage ich da nur 😊
Soll noch mal einer erzählen die Stories von Cobra 11 entsprächen nicht der Realität 😆