Alkoholisierter Autohändler nach illegalem Rennen gekündigt

Urteil: Kündigung war rechtmäßig

MOTOR-TALK

verfasst am Mon Aug 15 12:29:21 CEST 2016

Ein Autohaus hatte einem Verkäufer gekündigt, der alkoholisiert auf einem Quad einen Lamborghini verfolgt hatte. Zu Recht, wie ein Gericht nun entschied.

Ein Düsseldorfer, der betrunken mit einem Quad einen Lambo verfolgte, klagte vergeblich gegen seine Kündigung
Quelle: dpa/Picture Alliance

Düsseldorf/Berlin - Als Angestellter in einem Autohaus ist es erlaubt, ein bisschen Auto-verrückt zu sein. Allerdings im Rahmen der Legalität. Wer alkoholisiert an illegalen Straßenrennen teilnimmt, muss damit leben, wenn sein Arbeitgeber das nicht akzeptiert und ihm kündigt. Das geht laut Deutscher Anwaltauskunft aus einer Entscheidung des Arbeitsgericht Düsseldorf vom 12. Juli 2016 hervor. (AZ: 15 Ca 1769/16).

Der Autoverkäufer soll sich demzufolge mit einem Quad in der Düsseldorfer Innenstadt ein Rennen mit einem von seiner Freundin gesteuerten Lamborghini geliefert haben. Nicht der erste Vorfall: Bereits 2014 hatte er mit einem anderen Fahrzeug seines Arbeitgebers unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit Totalschaden verursacht. Daraufhin wurde ihm der Führerschein entzogen. Hierfür wurde der Mann bereits abgemahnt. Nun kündigte ihm das Autohaus fristlos.

Der Mann gab an: Mit seiner Lebensgefährtin wollte er nach einer Feierlichkeit den Lamborghini aus einer Halle abholen. Die Frau habe das Fahrzeug aus der Halle gefahren und den Motor im Standgas laufen gelassen. Beide wären dann kurz auf Toilette gegangen.

Plötzlich habe er den Motor des Lamborghini laut aufheulen gehört und gedacht, dass ein Dritter das Fahrzeug anscheinend stehlen wolle. Im Schockzustand habe er dann die Entscheidung getroffen, das in der Halle stehende Quad zur Verfolgung des Diebs zu nutzen.

Die Klage gegen die Kündigung hatte keinen Erfolg. Sie sei wirksam, entschied das Gericht. Dem Autohaus sei die Weiterbeschäftigung des Verkäufers aufgrund seines Verhaltens und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht zumutbar.

Selbst wenn es zutreffen sollte, dass ein unbefugter Dritter seinen Lamborghini habe entwenden wollen, rechtfertige dies nicht eine Verfolgungsjagd in alkoholisiertem Zustand unter mehrfachem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

 

Quelle: dpa