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Urteil: Lkw-Fahrer kann Geldbuße nicht auf Spedition abwälzen
Ein Berufskraftfahrer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies gilt selbst dann, wenn der Spediteur den Mitarbeiter mit der Androhung einer Kündigung zu regelwidrigem Verhalten treibt, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
In dem von der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg mitgeteilten Fall geht es um einen Lkw-Fahrer, der auf Weisung des Junior-Chefs der später beklagten Spedition regelmäßig zwischen dem Ruhrgebiet und dem süddeutschen Raum unterwegs war.
Die Touren waren nicht ohne Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten zu schaffen. Darauf hatte der Fahrer seinen Arbeitgeber mehrfach hingewiesen, aber nur zur Antwort bekommen, er solle gefälligst durchfahren, sonst sei er seinen Job los. Da der Mann davor Angst hatte und aus verschiedenen Gründen seinen Lohn dringend benötigte, folgte er dieser - in der Branche wohl nicht ganz seltenen - Anordnung.
Es kam, wie es kommen musste: Der Fahrer wurde bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Mit dem Ergebnis, dass ihm nach einer anschließenden Tiefenprüfung ein summarischer Bußgeldbescheid in Höhe von 8.520 Euro nebst rund 430 Euro Gebühren zugestellt wurde. Diesen Betrag wollte der Fahrer auf seinen Arbeitgeber abwälzen - eine Idee, die einerseits nachvollziehbar ist, andererseits aber der zugrundeliegenden Regelung widerspräche. So sah es auch das Arbeitsgericht Koblenz und später das als Berufungsinstanz angerufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Dabei kam dem Fahrer auch nicht der Umstand zugute, dass die Firma wohl in der Vergangenheit entsprechende Bußgelder bezahlt hatte. Der geltend gemachte Freistellungsanspruch sei nicht gegeben, heißt es in der Entscheidung (Urteil vom 26.01.2010, - 3 Sa 497/09 -). Es sei dem Kläger zumutbar gewesen, sich den Anordnungen seines Arbeitgebers zu widersetzen. Insoweit sei es anerkanntes Recht, dass entgegenstehende Chef-Anordnungen den Arbeitnehmer grundsätzlich nicht entlasten und (auch) daher nicht zu einem Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Erstattung einer verhängten Geldbuße führten.
Die im Bußgeldbescheid zitierten Bußgeldvorschriften dienten der Sicherheit im Straßenverkehr und damit auch dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Beachte der Kraftfahrer diese Vorschriften, habe er aufgrund der arbeitsrechtlichen Vorschriften keine rechtlichen Nachteile im und für das Arbeitsverhältnis (etwa in Form einer Kündigung) zu befürchten. "Den rechtstreuen Arbeitnehmer schützt die Rechtsordnung", heißt es im Urteil wörtlich. Deswegen sei es dem Kläger zumutbar gewesen, sich den behaupteten, unzulässig erteilten Anordnungen zu widersetzen.
Das Bußgeld solle im übrigen den jeweiligen Täter davon abhalten, künftig solche oder ähnliche Verkehrsverstöße zu begehen. Ihm solle eine nachdrückliche bzw. eindringliche Pflichtenmahnung erteilt werden und ihm solle das finanzielle Risiko einer Zuwiderhandlung bewusst gemacht werden, so die Richter. Würde die Rechtsordnung dem Täter einen Anspruch darauf zubilligen, von den finanziellen Belastungen freigestellt zu werden, dann würde die Geldbuße den mit ihr verfolgten Zweck verfehlen. Es bestünde die ernste Gefahr, dass das "Prinzip der Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt" würde.
Der kurz nach dem Vorfall aus dem Unternehmen der Beklagten ausgeschiedene Fahrer muss nun neben der längst bezahlten Geldbuße auch die Verfahrenskosten für zwei Instanzen tragen.
Quelle: Autokiste
Da haben die Richter mal wieder ganze Arbeit geleistet. Der LKW-Fahrer, der wie im Artikel erwähnt, auf seinen Lohn angewiesen ist, soll jetzt 9000.- Euro bezahlen. Damit ist er so gut wie erledigt.
Ein richtungsweisendes Urteil für Speditionen. Ab sofort kann man Druck machen und die Fahrer nötigen, muss aber keine Konsequenzen fürchten. Bravo!
Würden die Richter ihr Geld ebenso schwer verdienen wie LKW-Fahrer...
Na ja, hat eh keinen Sinn.
Ich sehe das anders.
Gerade weil die Richter das Bußgeld dem Fahrer schmerzlich aufgebürdet haben, werden sich hoffentlich in Zukunft die Fahrer zweimal überlegen, ob sie sich vom Arbeitgeber so unter Druck setzen lassen. Auch wenn Arbeitnehmer in unserem Land ziemlich abhängig von ihrem Job sind (gemacht werden) sind die Fahrer weiterhin eigenverantwortliche Menschen und keine Sklaven.
Die Vorteile sind Verkehrssicherheit und bessere Arbeitsbedingungen.
Für den besagten Fahrer ist das natürlich einmalig sehr bitter, da es eine Menge Geld ist.
Wenn so eine Strafe der Firma weh tun würde, ginge es natürlich auch anders. Meist tut es das jedoch nicht, sondern spornt nur noch zu mehr Druck/Umsatz an, um zu kompensieren.
Meine Meinung.
Genau so sehe ich es auch, erst wenn es den Fahrern richtig weh tut, fangen die an auch mal nach zu denken und NEIN zu sagen. Den Falschen hat es nicht getroffen, denn um so eine Summe aufzusammeln muss man schon sehr viele Übertretungen angehäuft haben. Sowas gehört nicht auf die Straße.
leider gibts aber genug Spedis welche für die Bußen trotzdem aufkommen, solange bis der Führerschein trotzdem weg ist, dann gibts kein Danke sondern die Kündigung.
Leute lasst euch doch nicht verarschen von den Chefs. Ihr sitzt am Steuer und Ihr entscheidet. Entscheidet Ihr euch für die Übertretung zahlt Ihr eben auch dafür. Fertig, kein anderer hat den Fuß auf dem Gas gehabt.
Drohungen wie bist deinen Job halt los, müssen erst mal durchgesetzt werden.
Und für Firmen sind solche Strafen einkalkuliert, wenn die zahlen (dürfen) wird sich nie was ändern.
Wenn keiner mehr so einen Scheiß mitmacht findet eine solche Spedition eben keine Fahrer mehr. Nennt sich Marktbereinigung. Und auch Ostfahrer können solche Strafen nicht verkraften.
Stellt sich nun für den Fahrer die Frage ob er eben nicht besser ohne den Job dran gewesen währe. Das sollte man durchaus vorher mit überlegen.
Ein absolut unverständliches Urteil.
Ok, es ist verständlich, wenn man bedenkt in welcher Zeit wir leben und wie wenig der Einzelne heute noch zählt.
Die Vorposter haben das ja bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Es würde mich interessieren, wer sich so eine mistige Formulierung hat einfallen lassen. Das ist doch unglaublich.
Wenn ich lese "und aus verschiedenen Gründen seinen Lohn dringend benötigt", rollt sich bei mir so ziemlich alles auf, was sich aufrollen kann. Der Fahrer reisst sich den Ar$ch auf, bekommt nur Druck und ist am Ende auch noch durch seine Arbeit komplett verarmt. Jeder braucht seinen Lohn. Zum Leben. Nicht aus "verschiedenen Gründen".
Was für eine Republik ist das, in der wir leben???
Sehr witzig. Hast Du Dich mal auf den Autobahnen umgesehen? Hast Du mal gezählt, wie viele LKWs noch mit deutscher Nummer unterwegs sind? Und selbst in denen sitzen oft ausländische Fahrer.
Weigert sich der deutsche Fahrer, wird er aus dem Fahrerhaus gezerrt und ein Fremdländer kommt dort hin. Die machen das. Die kloppen die Stunden und scheren sich nicht um Tachoscheiben. Und wenn sie erwischt werden und zahlen sollen, sind sie weg. So einfach ist das.
Da kannst Du so viel auf die deutschen Vorschriften pochen wie Du magst. Das rettet keinen deutschen Arbeitsplatz.
Im Übrigen stimme ich Dir natürlich zu, dass das alles nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein kann. Aber die Realitäten sehen nun mal so aus.
Unverständlich ist das Urteil nur in der Hinsicht:
Da der Fahrdienstleiter auch verantwortlich ist für die Lenkzeiten seiner Fahrer, d.h.: er auch verpflichtet ist sich die Fahrtenschreiber-Zeiten zeigen zu lassen und für die notwendigen Ruhezeiten zwischen den Fahrten mit zu sorgen -- sollte der genau so abgestraft werden.
Hier sollte jeder Fahrer schlicht und ergreifend die Berufsgenossenschaft auf den Plan rufen.. die machen Kontrollen auch aufgrund anonymer Hinweise.
Andererseits ist es hilfreich sich solche Anweisungen abzeichnen zu lassen... ;-)
Anstiftungen zu Gesetzesberschreitungen oder Anweisungen dazu sind nämlich ebenfalls strafbar.
Aber wenn man sich auch noch auf Prämien wie z.B.: fürs überladen einläßt ...
(könnt ruhig hellhörig werden, der hier erwähnte Fall ist mehr als verjährt)
oder sich auf Sprüche wie "Nebel gibt es für Sped XXX nicht, bei Nebel nehmt Ihr den Mittelstreifen zwischen die Räder und gebt Gas .... paßt nur auf wenn der Nebel vorne heller wird, dann müßt Ihr rechts rüber, den dann kommt Euch einer entgegen ..." noch Fragen?
der Spruch lautete ursprünglich "Nebel und Glatteis....", aber seitdem der "Alte" selbst bei Glatteis in die eigene Halle gerauscht war, war das Thema durch.
Ich wäre dafür, wenn eine Firma permanent erhebliche Lenkzeitüberschreitungen zuläßt müßen ssie ebenfalls genau so zur Kasse gebeten werden wie der Lenker.
Das muß so weh tun, daß es preiswerter wäre 2 zusätzliche Fahrer das ganze Jahr festangestellt durchlaufen zu lasse,
Gruß
Ika
Ich möchte sehen, wie Du Deinem Arbeitgeber zeigst wo der Hammer hängt, wenn er Dir mit Rausschmiss droht und zu Hause Frau und Kinder auf Dich warten.
Klar, der Fahrer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Lenkzeiten. Aber dass ein Richter eine Nötigung einfach ignoriert, das ist neu und das Amt eines Richters nicht würdig, um nicht zu sagen: dumm.
Dieses Urteil ist irgendwie unverständlich!
Das ist ein Totschlagsargument und taugt absolut nicht zur Rechtfertigung schwerer Verkehrsverstöße.
Richtig. Darum ging es hier auch gar nicht.
Es scheint für dich jedoch trotzdem ein Entschuldigungsargument zu sein.
Ich bezweifel übrigends sehr, dass der Unternehmer leer ausgegangen sein wird, jedoch ist dürfte das ein anderes Vefahren sein auf welches in diesem eben nicht hingewiesen wurde.
Also ich selbst bin derzeit Linienbusfahrer bei der Stadt Zürich und kann mich sehr gut an ein Praktikum im Bereich Fernreiseverkehr (Personenbeförderung) direkt nach meiner 6-monatigen Weiterbildung im Jahre 2004 erinnern:
Es war nur 1 Woche, aber es war die schlimmste Berufswoche meines Lebens. Es wurde weder auf Ruhe- noch Lenkzeiten geachtet, ich wurde genötigt trotz fehlender Ruhezeit den Bus zu lenken, hatte kaum Schlaf (höchstens 2 Stunden) und nur in Lloret de Mar ein Hotelzimmer. In Rimini musste ich in der brütenden Mittagshitze im Bus schlafen - weit und breit kein Schatten und es war Hochsommer in Italien. Auch hier keine ausreichende Ruhezeit.
Als ich mich in Spanien weigerte wg. der viel zu kurzen Ruhezeit zu fahren wurde gesagt: "Dann lassen wir dich halt einfach hier." Als ich zuvor noch fragte warum die das so machen bekam ich die Antwort: "Wegen dem Geld!".
Also in dem Fall waren es meine "Kollegen" die hier wirklich kaltschnäuzig gegen Gesetze verstießen - alles Landsleute aus Sachsen und Bayern. Innerhalb 1 Woche haben diese Leute die Leben von mind. 400 Menschen gefährdet.
Aber ich weiß natürlich auch, dass es anständige Fahrer gibt die sich an die Gesetze halten; so wie es auch Unternehmer gibt, die ihre Mitarbeiter mit gnadenlosen Druck antreiben.
Ich habe nach dieser 1 Woche im Sommer 2004 nicht mehr für dieses Unternehmen (aus Dresden) gearbeitet und bin gleich am Montag danach zur Arbeitsagentur und habe alle Vorkommnise minutiös geschildert. Ich hatte einen verständnisvollen Sachbearbeiter und musste nicht mehr zu dieser Firma zurück. 1 Monat später begann ich in einer deutschen Stadt im Linienverkehr (städtisch angestellt).
Das Urteil finde ich gut: Es soll den Menschen Mut machen sich auch selbst zu wehren und "Nein!" zu sagen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist heutzutage trotzdem jedem zu empfehlen, der in einer so "gefährlichen" Branche arbeitet.
Hallo, ich sehe das etwas anders. Wenn der Richter dieses Urteil mit der Verkehrssicherheit auf Deutschen Strassen begründet, sollten in erster Linie die am längeren Hebel sitzenden bestraft werden und zwar drastig. Warum koppeln die Richter die Strafen nicht an das Einkommen, wie in manchen Ländern üblich. In Finnland zum Bsp. musste ein Unternehmer für einen Verkehrsverstoss 170000€ zahlen. Das ist dann auch gerechter und selbst wenn sie den Fahrer auch verurteilen, hätte er Einkommengekoppelt nur ein Minimum dessen zahlen müssen. Bei so einer hohen Strafe würden sich auch die Fuhrunternehmer 2mal überlegen ihre Fahrer so zu behandeln! Wir hätten dann auf jeden Fall mehr Sicherheit auf den Strassen. Denn dann würden auch die Chefs, aus Angst um Ihr Geld, die Fahrer zu Einhaltung Ihrer Pausen und der Verkehrsvorschriften zwingen. Freundliche Grüsse.
An Alle Leude, die sich über die Höhe des Bußgelds aufregen: Das Landesarbeitsgericht legt nicht die Höhe des Bußgeldes fest. Es ging hier um die Abwälzung der Kosten auf den Arbeitgeber, nicht um den Verstoß oder die Höhe an sich sonst wäre es vorm Verkehrsgericht gelandet.