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Urteil: Quietschende Bremsen sind erheblicher Mangel
Laute, nach Fahrtantritt länger andauernde quietschende Bremsgeräusche stellen bei einem Pkw der gehobenen Kategorie einen erheblichen Mangel dar, der den Käufer zum Rücktritt berechtigen kann. Das hat das OLG Schleswig entschieden.
In dem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall hatte eine Frau einen Pkw der gehobenen Preisklasse erworben. Nach einer Laufleistung von weniger als 10.000 Kilometern stellte sie fest, dass die Bremsen des rund 75.000 Euro teuren Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt laut zu quietschen begannen; später trat dieses Phänomen auch bei Vorwärtsfahrt auf.
Das Quietschen war so laut, dass es selbst bei geschlossenen Fenstern noch sehr gut zu vernehmen war. Es trat immer bei feuchter Witterung auf und verlor sich jeweils erst nach 10 bis 15 Minuten Fahrzeit. Nachdem der Wagen wegen dieser Sache innerhalb von acht Monaten fünfmal in der Werkstatt gewesen war, hatte die Dame endgültig genug: Sie erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte ihr Geld zurück.
Der Händler wollte das nicht gelten lassen und erklärte, die Quietschgeräusche seinen minimal und auch nur kurz nach Fahrtantritt hörbar. Die Funktionsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges werde durch sie nicht beeinflusst. Damit liege eine bloße Komforteinbuße vor, und die Kundin habe kein Rücktrittsrecht. Damit konnte er vor dem OLG Schleswig jedoch nicht reüssieren (Urteil vom 25.07.2008; - 14 U 125/07 -):
Nach der Beweisaufnahme stehe fest, dass die Bremsen des Pkws bei Feuchtigkeit stets über eine längere Zeit, d.h. bei den ersten 16 bis 22 Bremsungen nach Fahrtantritt, in erheblicher Lautstärke quietschten. Bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse stelle dies einen erheblichen Mangel dar, der zum Rücktritt berechtige, so die Richter. Es spiele keine Rolle, ob auch die Funktionsfähigkeit der Bremsen beeinträchtigt sei. Denn auch eine Komforteinbuße stelle einen erheblichen Mangel dar, wenn sie beträchtlich sei und der Käufer berechtigterweise erwarten durfte, dass bei solchen Fahrzeugen, bei denen auch der Fahrkomfort eine wichtige Eigenschaft sei, solche störenden Geräusche nicht vorhanden seien.
Auch die Tatsache, dass die Geräusche nur bei Feuchtigkeit aufträten, ändere daran nichts, so die Richter, zumal bei den in Deutschland vorherrschenden Witterungsbedingungen mit Feuchtigkeitseinwirkung häufig zu rechnen sei.
Quelle: Autokiste
Ich finde es gut, daß jetzt auch wichtige(re) Urteile hier veröffentlicht werden. Dieses wirde mich hoffentlich nicht betreffen, aber es gibt sicher welche, die das tun.
Ich wünschte mich würde sowas demnächst betreffen.... Ein 75.000€ teures Auto - das wäre schön ;-)
An meinem A4 Avant BJ/EZ 2010 sind mehrmals die Bremsen bei einer Zwamgsbremsung ausgefallen. Das Fahrzeug habe ich dann Mitte Mai, nach dem damals jüngsten Vorfall bei Audi in Ingolstadt vorstellen wollen, die herbeigerufene Kundenbetreuung sagt mir aber ins Gesicht: "Sobald das Fahrzeug das Werksgelände verlassen hat, obliegt die Betreung beim Händler, wir haben damit nichts mehr zu tun. Wenn sie mit Ihrer Werkstatt nicht zufrieden sind, dann wechseln sie die Werkstatt".🙄
Dann habe ich den Wagen beim Händler abgestellt, und das Fahrzeug stand dort 5 Wochen, wegen der Bremsanlage. Die Ankündigung vom Kaufvertrag zurückzutreten, nahm die Werkstatt zu Anlass, den Hauptbremszylinder als Präfentivmaßnahme zu tauschen, weil ja eigentlich kein Defekt feststellbar sei.
Da habe ich mich wieder gefragt, was muss denn erst passieren, damit was passiert.🙁
Im weiteren Verlauf habe ich dann in den folgenden Wochen erstmal keine Bremsdefekte gehabt, dann jedoch wieder im Fall einer Zwangsbremsung auf der Autobahn, und beim Einparken kam auch nichts
Die Mauer vorm Auto bekam das Auto zu spüren.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich das Fahrzeug nun zurückgegeben, mit dem entsprechenden Schreiben.
In der ersten Besprechung beim Händler mit Verkaufsleiter und Werkstattleiter, wurde mir schon die "Klage wegen Verleumdung" angekündigt, wenn der Gutachter der DEKRA nichts feststellt.
Das "war" eigentlich der erheblichste Mangel, den das Fahrzeug hatt.
Neben den zahlreichen Sachmängeln: Spur-Sturz werksseitig nicht richtig eingestellt- 4! mal nachgestellt, Lackfehler;Blasen-gekräuselter Lack, Staubeinschlüsse, Blasen in den Dichtnähten, KLimaanlage 2 mal ausgefallen-Lüftereinheit neu, Fahrertürverkleidung bereitsgetauscht.
Nach 11 oder 13 Werkstattbesuchen reicht´s nun.
Hallo,
ich bin neu hier und kenne mich hier noch nicht so richtig aus,
bin stolzer Hyundaibesitzer seid Ende letztes Jahr.
>> Baj. 2001, 1.3 Benziner-Accent Hyundai.gebraucht, mein Auto. <<
Wäre nett wenn mir einer mal helfen könnte: Meine Frage!
Habe mir Ende des Jahres die Bremsen neu machen lassen,alles mit Zylinder,Belege und so,
mußte vor einer Woche dieses Jahres eine abselute Vollbremsung machen, mit einmal voll auf Bremspedal und das hat sich am Fuß bein bremsen und akustich angehöhrt als ob jemand mit einer Eisenstange über ein Zahnrad geht. Hatte noch nie Auto mit ABS. War in der Werkstatt wo man mir sagte ist ganz normal bei Hyundai und nicht schlimm. Ist das wirklich ,,normal,,???
Bin 51 Jahre und komm aus Berlin.
Im vorraus vielen Dank für Eure Antwort