Führerscheinentzug für betrunkene Fußgänger
Urteil: Richter geben Betrunkenem recht
Wer alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs ist, läuft Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren. Das gilt auch für Fußgänger. Allerdings setzen die Richter die Hürden hoch.
SP-X/Nürnberg - Autofahrer können auch dann ihren Führerschein verlieren, wenn sie betrunken zu Fuß unterwegs sind. Dafür muss allerdings verkehrsmedizinisch geklärt sein, dass der Betroffene alkoholabhängig ist. Das entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt.
Ohne medizinisches Gutachten darf dem Führerscheininhaber nicht ohne weiteres die Lizenz entzogen werden. Auch dann nicht, wenn er, wie im vorliegenden Fall, mit rund drei Promille Blutalkohol auf einer viel befahrenen Straße Autofahrer anhält.
Um dem Mann seine Fahrlizenz zu entziehen, hätte ein vollständiges medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) zu dem Ergebnis kommen müssen, dass ihm die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr fehlt. (Az. 1 L 29/13)
Quelle: SpotPress
Auch wenn das einigen nicht gefällt: Das Urteil ist richtig. Was soll denn ein Betrunkener sonst machen, als zu Fuß nach hause wanken? Auch wenn er ein Taxi kommen läßt, fährt ihn dieses nicht ins heimische Schlafzimmer.
Irgend ein rechtmäßiges Alternativverhalten muß man der Menschheit schließlich noch lassen.
Wenn ich betrunken auf der Hauptstraße spaziere, kann ich froh sein, daß mir nur die Fahrerlaubniss entzogen wird und nicht mein Leben durch Körperkontakt mit Heiligen Blechen..😊
Nö. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun... Sicher, er hat hinsichtlich seiner Gesundheit Glück gehabt. Aber ihm die FE zu entziehen,d as ist ohne weitere Anhaltspunkte völliger Unfug. Selbst bei dem Promillepegel.
Hätte man ihm die Fahrerlaubnis entzogen, käme das einem generellen Alkoholverbot gleich.
Bzw. würde es einem dazu verleiten besoffen zu fahren, wenn der Schein so und so weg ist.
Ich finde das Urteil richtig!!
Man sollte auch jedem, der die FDP gewählt hat, die Wahlerlaubnis streichen. Meinetwegen auch hier mit MPU, aber das sollte kein Problem sein.
Ihr wißt doch mal wieder gar nicht worum es geht. 🙄
Naja der Beitrag ist etwas kurz - helf ich eben mal aus... 🙄
Hier "bischen" mehr.
http://www.mjv.rlp.de/.../
Die Presseerklärung 9/13
3 ‰ nachmittags und der hält dich mit deinem Auto an und fragt dich was du in seinem Auto machst?
Das ist wohl was anderes als nur nach Hause zu gehen... ?
Urteil (ist aber sehr trocken, geht rein um die verwaltungsrechtlichen Details, da eben siehe oben - aus anderem Grund erfolgreich)
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={5959BAA0-4497-4A0D-8C0A-C15206959A67}
Und wenn das Gericht schon nahe legt wie man mit dem Mann umgehen könnte...
Also eine MPU vorschlägt - was sieht das Gericht wohl in diesem Mann?
Edit:
Link mag nicht so, entweder kopieren oder hier rausholen
http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/
Wie oben schon einer schrieb: "Was hat das eine mit dem anderen zu tun?". Die Plastekarte heisst nicht umsonst "FAHRerlaubnis" (sonst hiesse sie "Fortbewegungserlaubnis") und solange ich (wenn überhaupt) betrunken zu Fuss bin, bin ich zwar Verkehrsteilnehmer, fahre aber nicht (im Gegensatz zu Radlern, denen z.B. die FE auch entzogen wird) und somit hat die FE damit absolut nix zu tun! Wenn mir jedoch Alkoholismus nachgewiesen wird, dann verliere ich die Erlaubnis zu Fahren (und das zu Recht!). Und nur weil ich eine FE besitze, bin ich kein "anderer" Mensch als einer ohne - wie wird der denn "bestraft", wenn er mal besoffen im Verkehr rumeiert? Also einfach mal Recht Recht bleiben lassen....
Hallo.
Ich trinke keinen Alk, war noch nie betrunken, ohne Witz.
Aber der Entzug ist nicht legitim!
Wenn sich jemand zu Hause betrinkt und er dann zum Arzt muss, was soll er denn machen? Vielleicht kann er nicht mehr die Nummern auf dem Handy lesen, weil er zu betrunken ist....
Also -
wenn man zu viel Alkohol getrunken hat, darf man laut Fahrerlaubnisbehörde den Ort des Geschehens nicht verlassen, sondern muß sich fallen lassen und dort liegen bleiben, bis der Alkohol wieder abgebaut ist. Wenn der Wirt mitspielt... Oder ob man eventuell nach Hause getragen werden darf? Dann bewegt man sich ja nicht selbst. Dann kann höchstens den Trägern der Führerschein entzogen werden, wegen Tragen eines alkoholisierten Verkehrsteilnehmers auf öffentlichen Wegen...
Oder nur noch heimlich zu Hause bei runtergelassenen Rolläden Alkohol trinken...
Tz, tz, tz...
Prost! 😆
Wasser trinken ist genau so gefährlich:
http://www.spiegel.de/.../...irbt-nach-wasser-ueberdosis-a-564492.html
"brach er schließlich zusammen und kam ins Krankhaus. Da er seine Bewegungen nicht mehr steuern und sich nicht klar artikulieren konnte, glaubten die Ärzte zunächst, Andrew T. sei betrunken."
Führt Wassertrinken auch zum Entzug der Fahrerlaubnis?
In dem Fall, um den es hier geht, ist der Erhalt der Fahrerlaubnis für den Betroffenen eher ein nebensächliches Problem. Wenn er das nach wie vor zu seinem Hauptproblem macht, dann hat er seine Situation noch nicht wirklich begriffen.
Habt ihr meine Zitate eigentlich gelesen?
Der hat auf der Straße Autofahrer "angemacht"... nachmittags mit 3 ‰.
Ob er jetzt von den Autofahrern die Schlüssel wollte weil er dachte es wäre sein Auto oder ob er von denen ein Taxi wollte - eigentlich egal.
Das ist kein betrunken Heimlaufen mehr.
Und das Gericht hat explizit dargelegt wie die Fahrerlaubnisbehörde trotzdem noch an die Fahrerlaubnis kommen kann. Nur eben sofort noch nicht.
Und wenns mal soweit ist, dann ists schon weit.