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Urteil: Rollstuhl gefährlicher als Fahrrad
Wer einen motorisierten Rollstuhl fährt, darf dabei nicht mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut haben. Oberhalb dieses Grenzwerts gilt der Rollstuhlfahrer als „absolut fahruntauglich“. Das Oberlandesgericht Nürnberg erklärt damit das Gefahrenpotenzial durch einen betrunkenen Rollstuhlfahrer als deutlich höher als das eines betrunkenen Radfahrers.
Bei Radfahrern liegt der entsprechende Grenzwert bei 1,6 Promille. Darauf hatte sich ein Betroffener berufen, der im Zuge der Verhandlung schließlich zu 60 Tagessätzen je 25 Euro verurteilt worden war. Er war mit seinem elektrischen Rollstuhl zur nächsten Tankstelle gefahren, um Zigaretten zu kaufen. Das waren laut Deutscher Anwaltshotline etwa 300 m. Dabei kontrollierte ihn die Polizei und stellte einen Alkoholblutwert von 1,25 Promille fest.Dem Rollstuhlfahrer wurden daraufhin zwar keine alkoholbedingten Fahrfehler vorgeworfen, aber er habe die Öffentlichkeit dennoch wegen einer absoluten Fahruntüchtigkeit gefährdet.
Betrunkene Radfahrer: Kein Gleichgewicht?
Das Oberlandesgericht Nürnberg akzeptierte die Argumentation nicht, dass das Gefahrenpotenzial eines Rollstuhlfahrers ja keinesfalls höher als das eines alkoholisierten Fahrradfahrers sein könne. Begründung: Ein Rollstuhl mit Elektroantrieb erfordere vom Fahrer die Beherrschung der Motorleistung. Das überwiege das niedrigere Risiko aus der Fahrzeugführung an sich.
Ein Radfahrer, argumentierte das Gericht, könne in betrunkenem Zustand nicht mehr das Gleichgewicht halten, was dann zur Einstellung der Weiterfahrt führe. Insofern sei eine Fremdgefährdung viel unwahrscheinlicher. Ein Rollstuhl sei dagegen so kippsicher, dass hier zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit der Promillegrenzwert von 1,1 % anzuwenden sei, der auch für Pkw gilt.
(bo)
Quelle: MOTOR-TALK
Da zeigt sich mal wieder wie *Zensiert* manche Richter sind.
Ein Richter der behauptet ein E- Rollstuhl wäre kippsicher ist für mich schlichtweg ein *Zensiert*
der überhaupt nicht weiß wovon er redet im Gegensatz zu einem Betroffenen.
Zudem fährt ein E- Fahrstuhl meist nur 6 Km/h einige bis zu 15 km/h.
Ein Richter der einen einen solchen Rollstuhl mit einem Auto vergleicht ist ein *zensiert*
Sehr richtig, Teddy.
Ich bin übrigens nur einmal selbstverschuldet vom Fahrrad gefallen (früher) und allein dieses Jahr schon zwei Mal aus dem Rolli - und dabei muß ic h den nicht einmal jeden Tag benutzen...
Jede Wette das dieser Richter noch nie in einem Rollstuhl gesessen hat. Erst recht nicht in einem E-Fahrstuhl.
Ansonsten wäre er nicht zu so einem Urteil gekommen.
Über soviel *ZENSIERT* kann man echt nur den Kopf schütteln😕 und 😆😆
ich frag mich wieso Radfahrer dann die 1,6 ‰ Grenze zur MPU doch relativ regelmäßig knacken können wenn sie doch gar nicht mehr fahren können... 😆
Allerdings formal ist das Urteil richtig, da ein Fahrrad ein Fahrzeug ist und ein elektrischer Rollstuhl ein Kraftfahrzeug.
Der Ansatz war interessant, aber nicht zielführend.
Die MPU Grenze aber der immer eine MPU angeordnet wird gilt übrigens für alle Fahrzeuge, auch Fahrräder.
Und ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen ist es auch für alle Fahrzeugführer vorbei. Vor allem blöd bei einem Unfall den als Ausfallerscheinung wegzubekommen.
PS:
@Motortalk:
1,1 % ? 😊
Promille funktioniert per [ALT] 0137
Kein serienmäßiger Rollstuhl ist ein Kraftfahrzeug, außerdem sind Rollstühle noch etwas ganz anderes. Überlege mal: Wann hat man einen? Ich gehe davon aus, daß Du Dich gut ohne einen fortbewegen kannst. Teddy und ich können das nicht uneingeschränkt, nur deswegen haben wir überhaupt welche. Und einen elektrischen gibt es erst, wenn man sich schon mit dem Aktivrollstuhl nicht mehr richtigfortbewegen kann.
Wer den Rollstuhl als Fahrzeug oder gar als Kraftfahrzeug bezeichnet, muß die Füße von gesunden Menschen eigentlich auch so bezeichnen.
Es wird ja immer besser hier bei uns in Deutschland.
Ein Motorradfahrer, der bedingt durch einen Unfall... verursacht durch einen betrunkenen Fußgänger... jetzt im Rollstuhl sitzt, darf also außerhaus nicht mehr trinken... z.B. auf einer Feier bei Freunden... weil er fahruntauglich ist. Der Fußgänger darf aber immer noch betrunken einfach so über die Strasse laufen... SUPER.
Außerdem würde ich ja zu gerne sehen, dass ein Wirt eventuell einem Rollifahrer den Rollstuhl weg nimmt, weil der fahruntüchtig ist... oder muss er ihn jetzt in seiner Kneipe übernachten lassen?
Es ist schon völlig absurd einen E- Fahrstuhl mit einem PKW zu vergleichen.
Erst einmal ist seine Geschwindigkeit höchstens so hoch wie ich hier schon beschrieben habe. (6- 15 km/h.) Über 6 km /h braucht er sogar ein Versicherungskennzeichen.
In der Regel wird ohnehin seitens der Krankenkassen ohnehin nur ein Rollstuhl mit 6 km/h bewilligt.
Es gibt aber auch Ausnahmen, die einer Einzelfallentscheidung bedürfen.
Vor allem amüsiert mich die behauptete Kippsicherheit eines E-Fahrstuhl.😆
Der Richter hat echt keinen Plan von der Realität.
Ich selbst bin schon mit einem E- Rollstuhl umgekippt und das obwohl ich überhaupt nicht betrunken war. Es war lediglich ein Schlagloch in das ich mit einem Rad hineingefahren bin weil ich es im Dunkelen übersehen hatte.
Ein E- Fahrstuhl kippsicher 😆
Sollte ich einmal verurteilt werden wegen Trunkenheit im E- Rollstuhl verurteilt werden fahre freiwillig ich den Knast.😎
Falls ich wider erwarten eine Geldstrafe bekomme will ich die absitzen😆
Bei Pflegestufe 2 wird das richtig teuer für den Staat.😆😆
Sollte der Betroffene auch machen anstatt die Geldstrafe zu zahlen, falls er eine Pflegestufe hat.
Je höher um so besser😎😜
PS: Der Rolli-Fahrer bekommt in der Kneipe nur noch Mineralwasser, Limonade und Säfte😆
Cola, Kaffee, Tee und Kakao sind außerdem tabu weil die für Rolli- Fahrer zu ungesund sind 😆
Es geht nicht um normale Rollstühle.
Die wären "Fahrzeuge" und damit den Fahrrädern gleichgestellt
und unterliegen daher den gleichen theoretischen/praktischen 1,6 ‰ bzw. 0,3 ‰ Grenzen.
Elektrische Rollstühle dagegen sind Kraftfahrzeuge und keine Fahrzeuge wie Fahrräder und unterliegen den Grenzen für Kraftfahrzeuge.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_02.php
Fazit:
Der Richter hat recht.
@rolli:
Ins Gefängnis stecken wird man dich nicht. Aber eine Geldstrafe wird es geben. Die werden dann immer höher.
Theoretisch könnte man dir wenn du öfters mit viel Alkohol auffällst auf dem Verwaltungsweg verbieten einen Elektrorollstuhl zu fahren.
Es gibt für Fahrradfahrer manchmal das Verbot Fahrräder zu führen.
http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=2094
Ich glaube aber nicht, daß so etwas ein Richter bei einem Rollstuhlfahrer bestätigen würde. Andererseits, vor Gericht und auf hoher See...
Hier Deutschland wird eine Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt. (bei Straftaten)
Wenn man sich weigert die geforderte Geldstrafe zu zahlen kann man die auch absitzen.
Pro Tagessatz ein Tag Knast.😉
Was ist denn für dich überhaupt ein Krankenfahrstuhl😕
Jeder Rollstuhl mit einem elektrischen Antrieb.😕
Beispiel: Ich habe einen normalen Rollstuhl an den ich mit einer Kupplung ein Zuggerät (www.speedy.de) Speedy Elektra 2 anhängen kann.
Der fährt nur 6km/h. Bin ich da auch einem KFZ gleichgestellt 😕
Der Richter scheint sin nach meiner Ansicht nicht so richtig mit Thema E- Fahrstuhlen beschäftigt zu haben.
Nicht jeder Rollstuhl mit Elektroantrieb ist zwangsläufig mit einem Kfz vergleichbar.
Das hat aber der Richter in dem Fall aber gemacht und das ist letztendlich das absurde.
Demnach ist mein Rolli mit Speedy Elektra 2 mit einem KFZ vergleichbar 😆😕
Ist das Teil abgekuppelt wird es wieder zu einem normalen Rollstuhl😕
Ein Radfahrer kann auch ohne Gleichgewicht "weiterfahren", was wiederum beweist, dass die Richter nicht immer mitten im Leben stehen.
Siehe Bild.:
Hey, du bist hier der im Rollstuhl, wenn du das nicht weißt? 😉 (nicht böse gemeint)
Und ja, meiner bescheidenen Meinung nach und per gesetzlicher Definition ist dein Rollstuhl mit Zuggerät ein Kraftfahrzeug.
Lies dir doch einfach mal die Definition durch.
Du hast deine Meinung was ein Krankenfahrstuhl letztendlich ist und ich eben meine.
Genauso darf ich der Meinung sein das ich den Richter für einen *Zensiert* halte.😉
Du hast vermutlich genau die gleiche absurde Denkweise wie der Richter.
Das ist nun einmal meine Meinung.
Krankenfahrstuhl und Elektrorollstuhl sind 2 Paar Schuhe.
Du solltest einmal googeln um zu wissen was ein Krankenfahrstuhl ist.
Ein E- Rollstuhl ist etwas völlig anderes.
Fazit: Der Richter hat da überhaupt keinen Unterschied gemacht.
Das ist was ich daran verurteile.
Ganz zu schweigen von der angeblichen Kippsicherheit von Krankenfahrstühlen und E- Rollstühlen.
Das ist einfach 😆😆😆😆
Ein Rollstuhl, auch ein elektrischer und insbesondere die 6-km/h-Dinger sind ein Substitut für die nicht (mehr) benutzbaren Füße und Beine.
Die Frage, die zu stellen wäre, ist die, warum solche Richter das Substitut für die unteren menschlichen Extremitäten als "Kraftfahrzeug" bezeichnen. Und da bin ich voll und ganz Teddys Meinung, nämlich der, daß es an mangelndem Urteilsvermögen liegt und ein Richter ohne Urteilsvermögen seinen Beruf deutlich verfehlt hat.
Ich kleide es im Grunde nur in andere Worte als Teddy.
Ich kann Teddy durchaus verstehen.
Nur das Gesetz gibt nicht mehr her.
Teddy:
Du meinst vermutlich die PKW ähnlichen "Krankenfahrstühle". Aber die Definition umfasst alle elektrisch angetriebenen Rollstühle.
Der Rollstuhl hat einen Elektromtor - dann ist es ein Kraftfahrzeug.
Ich muß leider Wikipedia benutzen, hab nix besseres gefunden. Unten bei Straßenverkehrsordnung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rollstuhl
Die FZV habe ich schon weiter oben verlinkt.
Es steht dir frei dich beim Bundesverkehrsministerium zu erkundigen.
Rollstuhl = Fahrzeug = Fahrrad
Rollstuhl mit Elektromotor = Kraftfahrzeug
Und wie schon geschrieben, auch im Rollstuhl ohne Elektromotor aufpassen mit 0,3 ‰ bzw. 1,6 ‰. Wie jeder Fahrradfahrer - aber das wissen auch die wenigsten...