Trotz Schneeflocke muss es nicht schneien
Urteil: Tempolimit gilt ohne Beschränkung
Tempolimit plus Zusatzschild mit Schneeflocke? Laut aktuellem Urteil gilt das Tempolimit auch dann, wenn weit und breit keine weiße Flocke zu sehen ist.
SP-X/Hamm - Das Zusatzschild „bei Nässe“ unter einer Geschwindigkeitsbegrenzung beschränkt das Tempolimit auf den nassen Straßenzustand. Anders ist es beim Schild, das eine stilisierte Schneeflocke zeigt. Hier muss langsam gefahren werden, auch wenn es nicht schneit, entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Siegen.
Ein Fahrer hatte sich gerichtlich gegen Bußgeld und Fahrverbot gewehrt. Er war mit 125 Kilometern pro Stunde auf einer Bundesstraße gefahren. Ein elektronisch gesteuertes Verkehrsschild begrenzte die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h.
Unter dem Tempolimit war das Zusatzzeichen mit stilisierter Schneeflocke (s. Bild) angebracht. Der Fahrer war der Meinung, dann gelte das Tempolimit nur bei Schnee. Zumindest sei die Kombination irreführend.
Richter: Kennzeichen enthält keine Beschränkung
Das Gericht sah dies anders. Das Zusatzschild enthalte bei zweckorientierter Betrachtungsweise einen Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren solle. Daher sei es „eigentlich entbehrlich“.
Das Schild, erfüllt dem Urteil zufolge die Funktion, die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeit zu erhöhen. Es enthalte keine Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit. (Az. 1 RBs 125/14)
Die Straßenverkehrsordnung (StVo) regelt die Funktion von Verkehrszeichen inklusive der so genannten Zusatzzeichen in den Paragraphen §39 bis §41. Als Gefahrenzeichen wurde das Schneeflockensymbol 2009 abgeschafft, als Zusatzzeichen wird es weiter verwendet. Wörtlich warnt es vor der „Gefahr unerwarteter Glatteisbildung“.
Ist schon richtig. Der Autofahrer kann ja üblicherweise nicht beurteilen, ob gerade die "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung" gegeben ist. Gerade im Hochsommer habe ich so oft schon Eis auf der Straße gesehen. Ich konnte aber nicht erkennen, ob es sich um Erdbeer- oder Himbeereis handelte.
Diese Rechtsprechung führt leider dazu, dass das Denken beim Fahren stark eingeschränkt wird.
Mal abwarten, wenn der nächste Autofahrer dann abbremst und der auffahrende Hintermann dann seinen Schaden ersetzt bekommt, weil ein anderes Gericht von unmotiviertem Bremsen ausgeht.
Noch geiler ist ein Schild auf meinem täglichen Arbeitsfahrweg: Tempo 30 und darunter Zusatzschild Gehwegschäden. Heißt das ich darf auf dem Gehweg nur noch 30 fahren? Wahrscheinlich nur nen Pfahl gespart, aber es sorgt schon für Erheiterung.
?!
Ich hatte bisher gelernt, dass Gebots- und Verbotszeichen mit Zusatzzeichen nur dann gelten, wenn das, was auf dem Zusatzzeichen erfüllt ist. Sonst könnte ich ja in diversen Fußgängerzonen dann nicht nur von 9 bis 11 Uhr laden, sondern ganztags.
Dass es hier im Beispiel nun um eine elektronische Tafel geht, macht die Sache natürlich interessant - hier ist mir keine Regelung bekannt (und ich kenne die Zusatzzeichen auch nur daneben, also nicht in direktem Zusammenhang).
Es ist aber immer wieder toll, wenn man 80 - Sicht - 80 Sicht - 80 auf der Autobahn lesen kann und es KEINE irgendwie geartete Sichtbeschränkung auf den nächsten 2 Etappen gibt. Das vermindert natürlich die Akzeptanz, da man sich als Autofahrer dann veräppelt vorkommt. Hier sind aber keine Gerichte gefragt, sondern die Steuerungszentralen für diese Schilder. Die brauchen a) mehr Kameras und b) vielleicht auch mal etwas Ahnung und Gefühl für die Effekte, die sie verursachen.
Ganz kurz: HÄ?
Und was ist mit Verkehrszeichen 113?
Das wäre dann ein Gefahr- und kein Zusatzzeichen...
Ja, Richter sind eben keine Computer. Computer arbeiten immer streng logisch!
Gruß
Rezinox
Und wo ist nun der Unterschied? Wenn das Zusatzzeichen vor unerwarteter Glatteisbildung warnt und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einschränkt, dann kann doch gleich das Gefahrzeichen aufgehängt werden.
wie oft fehlt leider wieder mal das komplette umfeld,
1. auf einer bundestraße gilt tempo 100km/h
2. außer sie ist speziell für höhere geschwindigkeit ausgeschildert (zb autostraße ab entspr etc)
wenn dies nicht der fall war wären bei zulässigen 100 erheblich weniger kosten aufgelaufen.
3. trotzdem ist das urteil die reinste verarsche, und läßt mal wieder einige zweifel aufkommen(logisches denken ist nicht pflichtfach für richter)
mfg. op-p1
Leider. Leider ist das nicht so einfach. Auch wenn man die elektrischen "Zeichenbrücken" ausklammert.
Warum sollte "80kmh" mit dem Zusatzzeichen 1007-30 ander interpretierbar sein als "30kmh" mit 1006-34? Die 30kmh gelten dann nicht nur auf dem Abschnitt, auf dem man die Schäden sehen kann.
Das Problemzeichen ist nicht die Flocke, sondern der Versuch einer allgemeingültigen Interpretation der Zusatzzeichen wegen von 1052-36 ("bei Nässe") oder 1042-31/1042-32 mit welchen man die Gültigkeit für z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen zeitlich einschränkt.
Hej Leute, das ist was anderes. die Flocke ist nicht der einzige Verkehrszeichen der uns im alltag an dieser oder jener Stelle oder Zeit/Jahreszeit schwachsinnig vorkommt 😉 Trotzdem gilt es genauso wie alle andere schwachsinnigerweise platzierten Verkehrszeichen.
Die Flocke ist als ein zusätzliches kommunikatives Mittel zu verstehen, warum an der Stelle die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Wer bei der Fahrschule aufgepasst hat, weiss, dass es unzählige Zusatzzeichen gibt. Die wenigsten beschränken Geschwindigkeitsgerenzungen oder andere Verbote. Vielmehr heißt das Schneeflockezeichen "Zusatzzeichen 1007-30". Die 1006- und 1007-er Zeichen sind "Hinweise auf Gefahren", anders als 1001 = Länge einer Verbotsstrecke oder 1004,1005 = Entfernungsangaben.
Btw: Wer im Januar mit 125 km/h über die Bundesstraße fährt, sich erwischen lässt, klagt und mit einem Schneeflocke-Schild punkten will, hat nichts anderes als ein Urteil vom OLG Hamm (hier werden viele "kuriose" Urteile verfällt) verdient.
1014-30 schränkt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls ein 😜
Ich habe hier in den Bergen "Schneeketten" Gebots-Schilder mit diesem Zusatzschild....
Muss ich da jetzt bei 30 Grad im Sommer Schneeketten aufziehen?!
Das Thema wird hier schon diskutiert, mit mehr Erläuterungen...
Also für den Herren würde ich 'ne Sammlung veranstalten, das er in die nächst höhere Instanz gehen kann.
Das Schild ist eindeutig als "Zusatzschild" ausgeschrieben, und scheint im Allgemeinen ja auch so zu gelten.
Nur eben uneindeutig bei elektronischen Verkehrszeichen...