Massenkarambolage bei Rostock: Gericht verwarnt Autofahrerin
Urteil: Zu schnell in den Sandsturm
Vor vier Jahren auf der A19 bei Rostock: Acht Menschen sterben in einer Massenkarambolage. Jetzt fällte das Amtsgericht Rostock ein Urteil gegen eine Unfallbeteiligte.
Rostock - Im Prozess um die Massenkarambolage im Sandsturm 2011 auf der Autobahn 19 hat das Amtsgericht Rostock eine 54-jährige Autofahrerin verwarnt. Eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro setzte der Richter am Mittwoch zur Bewährung aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die Frau aus Brandenburg gefordert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Fahrerin am 8. April 2011 zu schnell in den Sandsturm gefahren war und ein Auto gerammt hatte. Sie habe dadurch den Tod eines Ehepaars mitverursacht und sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Das Gericht schloss sich den Gutachtern an, dass die riesige Wolke aus mindestens 650 Metern Entfernung vor der Unfallstelle zu sehen war. Die Autofahrerin hätte entsprechend reagieren müssen.
Nach Meinung des Richters war die Frau nicht alleine Verursacherin für den Tod des Paares: "Sie war am Anfang einer Kausalkette." Zudem habe es sich bei dem Sandsturm um ein bislang nicht bekanntes Wetterphänomen gehandelt.
An dem Unfall waren in beiden Fahrtrichtungen mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt. Acht Menschen kamen ums Leben, etwa 130 wurden verletzt. Die Angeklagte war mit fünf Freundinnen in einem Transporter zu einem Wochenendausflug nach Warnemünde unterwegs, als der Unfall geschah.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Da heißt es wohl Den Letzten (die Letzte) beißen die Hunde. Trotzdem
die Frau selber schwer verletzt wurde, eine sehr harte Strafe für ein
s.g. Momentversagen. Dafür werden dann lieber Leute freigesprochen,
die aus Frust, Langeweile und Suff, unschuldige Passanten totschlagen.
Armes Deutschland, RECHT und Rechtsprechen ist für mich etwas Anderes.
Sie stand laut Bericht am Anfang der Kausalkette, war also keinesfalls die Letzte von vielen, sondern evtl. sogar mit ausschlaggebend für die Toten, bzw. für die Schwere der Karambolage.
Einen Sandsturm übersieht man nicht so einfach, da war bestimmt Ablenkung im Spiel:
Diese Aussage sollte reichen, um sich zahlreiche mögliche Szenarien ausdenken zu können.
Und Momentanversagen schützt vor Strafe nicht, schon gar nicht, wenn dabei Menschen zu Tode gekommen sind. Wobei das Übersehen einer Sandwolke, die erwiesenermaßen auf hunderte von Metern hin sichtbar war, ohnehin weit über Momentanversagen hinausgeht.
Mit fünf Hühnern im Auto, wie soll man da noch einen klaren Kopf behalten.
Fahr links, nein das andere links - rechts ist es auch schön...
Das war kein Momentversagen, das einfach Ignoranz.
Augen zu und durch !
Zitat: "Das Gericht schloss sich den Gutachtern an, dass die riesige Wolke aus mindestens 650 Metern Entfernung vor der Unfallstelle zu sehen war. Die Autofahrerin hätte entsprechend reagieren müssen."
Wenn jemand dann trotzdem drauf los brettert, da fehlen einem dann schon die Worte.
Das verursachte Leid wird Sie sicher ein Leben lang noch begleiten.
Wer nicht dabei war, sollte nicht urteilen.
Wurde Revision angekündigt?
Macht sich auch nicht gut vor den 5 Freundinnen, wenn man nur wegen so eines läppischen Sandsturmes vom Gas geht - einfach Augen zu und durch bis es kracht.
Nö. Völlig richtiges Urteil, hundere Meter Zeit gehabt. Nix geblickt (auch im Wortsinne) und rein geknallt. Das kann nicht folgenlos bleiben.
Und:
Totschlag gibt Knast nicht unter 5 Jahren bis lebenslang
Wen interessiert es, ob ein Sandsturm ein bekanntes Wetterphänomen ist oder nicht?
Keine Sicht = Keine Sicht!
Tut mir Leid, aber ich wage mal die Behauptung dass jemand anderes eine richtige und durchaus lange Haftstrafe, langen Fahrerlaubnisentzug, etc. pp. bekommen hätte.
Welchen jemand ich meine, kann man sich evtl. denken...
Dann kann man ja alle Richter und (Staats-)Anwälte entlassen und alle Gerichte schließen....
Verurteilungen gibt es dann nur noch vor Ort von Augenzeugen.
Prima 😆
Die Verhältnissmäßigkeit der Strafe ist schon
weit über den Rand des sonst üblichen Kuschelkurs
Rechtssytems der BRD gesprungen.🙄
Bei anderen oft schwersten Straftaten im
im Bereich der Gewalt Kriminalität gibs auch mehr
als eine gelbe Karte inklusive viel Verständniss
für die armen Täter mir ihrer schweren Kindheit.🙄
Armes Deutschland.🙁
Ganz sicher nicht. Zur Bewährung werden nur Freiheitsstrafen ausgesetzt.
https://...leiundrecht.wordpress.com/.../