Smartphone-Verbot: Autofahrerin tötete Radfahrerin

US-Richter verhängt Handy-Verbot nach Autounfall

Philipp

verfasst am Sat Jun 06 14:03:38 CEST 2015

Im September 2014 überfuhr Mitzi Nelson eine Radfahrerin, weil sie von ihrem Handy abgelenkt wurde. Ein Richter verhängte 90 Tage Knast, Sozialstunden und ein Handy-Verbot.

Weil sie eine Fahrradfahrerin bei einem Autounfall tödlich verletzte, muss Mitzi Nelson u. a. 90 Tage ins Gefängnis und 2 Jahre auf Smartphones und ähnliche Geräte verzichten
Quelle: Michigan Municipal League via Flickr & Rod Sanford / Lansing State Journal

St. Johns/USA – Am vergangenen Mittwoch ereigneten sich im Gerichtssaal von Clinton County zwei ungewöhnliche Dinge. Zum einen umarmte der Witwer Jordan Byelich die angeklagte und für den Tod seiner Frau verantwortliche Mitzi Nelson und zeigte damit, was Vergebung bedeutet. Zum anderen verhängte Richter Stewart McDonald als erster US-Richter ein zweijähriges Handy-Verbot für eine Straftäterin.

Am zweiten September 2014 rammte die 23-jährige Mitzi Nelson die 35-jährige Fahrradfahrerin Jill Byelich mit ihrem Auto. Die Frau von Jordan Byelich und Mutter von zwei Kindern trug eine Weste mit Reflektoren, einen Helm und fuhr am rechten Fahrbahnrand. Sie starb an den Folgen des Unfalls. Laut der Untersuchung der Polizei war Mitzi Nelson zum Zeitpunkt von ihrem Mobiltelefon abgelenkt.

Jordan Byelich schlug dem Richter das Handy-Verbot vor. Im Hintergrund hört die Angeklagte zu
Quelle: Rod Sanford / Lansing State Journal

Handy-Verbot: Der Vorschlag kam vom Mann der Toten

In der Verhandlung verweigerte die Autofahrerin die Aussage, zeigte sich aber reumütig. Richter Stewart McDonald verurteilte Mitzi Nelson daraufhin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und mindestens 90 Tagen Gefängnis (bis zu sechs Monaten). Außerdem muss sie in 20 Seminaren zur Verkehrserziehung über die Gefahren des abgelenkten Fahrens berichten und 150 Sozialstunden ableisten. Und sie muss eine Entschädigung von mehr als 15.600 Dollar sowie 1.500 Dollar an weiteren Kosten und Strafen zahlen. Ihre Fahrerlaubnis wurde bereits im Mai für ein Jahr ausgesetzt.

Doch der kurioseste Teil des Urteils beruht auf einem Vorschlag des Mannes der Verstorbenen. Jordan Byelich schlug vor, Mitzi Nelson den Besitz und Umgang mit Mobiltelefonen zu verbieten. Der Richter nahm die Idee auf. In den zwei Jahren ihrer Bewährungsstrafe darf Mitzi Nelson jetzt keine Mobiltelefone, Smartphones oder andere mobile Kommunikationsgeräte benutzen.

Mitzi Nelson, links im Bild und ihr Anwalt Mike Nichols nehmen das Urteil zur Kenntnis
Quelle: Rod Sanford / Lansing State Journal

Smartphone-Verbot auch in Deutschland?

„Ich glaube nicht, dass sie ein Recht hat, ein Mobiltelefon zu besitzen. Ich glaube, das ist ein Privileg“, sagte der Richter. Über die noch bestehende Anfechtbarkeit des Urteils sei er sich im Klaren, er hoffe lediglich, dass er so auch andere von der Benutzung eines Handys hinterm Steuer abhalten könne. Mike Nichols, der Anwalt der Angeklagten kündigte jedoch bereits an, dass seine Mandantin nicht gegen die Auflagen vorgehen wolle. „Mitzi wird damit zufrieden sein“, sagte er.

In Deutschland ist eine ähnlich ungewöhnliche Strafe nicht zu erwarten. Der Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart sagte zu MOTOR-TALK: „Derartige Auflagen sind für Erwachsene mit dem deutschen Strafgesetzbuch nicht zu machen. Einzig bei Jugendlichen oder Heranwachsenden wäre so etwas nach dem Jugendstrafrecht möglich.“ Zwar gebe es auch in Deutschland einen Katalog von Bewährungsauflagen für Erwachsene (z. B. Alkoholverbot), doch ein Verbot von Mobiltelefonen oder Smartphones sei darin nicht zu finden.

Eine Lösung für das eigentliche Problem wäre so eine Auflage ohnehin nicht. Schließlich wäre es am besten, wenn wir über Strafen für derartige Vergehen gar nicht nachdenken müssten.

Quelle: Detroit Free Press

In der Nähe der beschaulichen Stadt DeWitt passierte das Unglück
Quelle: Michigan Municipal League via Flickr
Mitzi Nelson, links im Bild, bereut vor dem Gericht in St.Johns ihre Tat zutiefst
Quelle: Rod Sanford / Lansing State Journal
Jordan Byelich, in der Mitte des Bildes, umarmt die Täterin als versöhnende Geste
Quelle: Rod Sanford / Lansing State Journal
Jordan Byelich schlug dem Richter das Handy-Verbot vor. Im Hintergrund hört die Angeklagte zu
Quelle: Rod Sanford / Lansing State Journal
Mitzi Nelson, links im Bild und ihr Anwalt Mike Nichols nehmen das Urteil zur Kenntnis
Quelle: Rod Sanford / Lansing State Journal