Tuning News
VDAT sagt: Zubehörteile gefährden die Garantie grundsätzlich nicht
Um die Verunsicherung der Kunden zu linden klärt der VDAT über das Thema Garantie in Kombination mit Zubehör- und Tuningteilen auf
Um die Verunsicherung der Kunden zu linden klärt der VDAT über das Thema Garantie in Kombination mit Zubehör- und Tuningteilen auf
Aus Angst die Herstellergarantie des Fahrzeugs zu verlieren, greifen viele Kunden immer öfter auf Original Zubehörtteile zurück. Dies ist natürlich stark im Interesse der Fahrzeughersteller, jedoch auch zum Schaden der Tuningbranche.
Der VDAT sieht es aus diesem Grund als notwendig an, hier die klare Aussage zu treffen, dass Tuningteile nicht grundsätzlich für ein erlöschen der Herstellergarantie sorgen.
Sind Zubehörteile von Drittherstellern am Fahrzeug verbaut, muss der Käufer im Gewährleistungsfall nachweisen, dass der Schaden nicht auf das verwendete Bauteil zurückzuführen ist. Dabei muss ein kausaler Zusammenhang bestehen. Beispielsweise schränken Leichtmetallräder nicht die Gewährleistung ein, wenn die elektrischen Scheibenheber defekt sind.
Unter dem VDAT versteht man den Verband deutscher Automobiltuner. Als Fachverband steht der VDAT in ständigem Dialog mit der Öffentlichkeit, den Fahrzeugherstellern und der Tuningbranche, um Aufklärungsarbeit rund ums Thema Tuning und Zubehör zu leisten.
Quelle: Tuningsuche
Rechtschreibung hat heute aber sehr nachgelassen oder?? 😱
😆
Ich gehe einfach davon aus, dass sich der Autor dieses Beitrags lediglich dem Niveau der meisten User in diesem Forum anpasst. Solange man hier Sätze wie: "Ich wahr gestern bei ATU…" und "Es währe schön, wenn jemand mein Auto kauft, weil ich nähmlich…" lesen kann, wissen wir, dass die Pisa-Platzierung der BRD gerechtfertigt ist und in den Schulen kein brauchbarer Deutschunterricht mehr stattfindet. 😉
Grüsse
Norske
PS: "Böhse Onkelz" ist grammatikalisch auch nicht richtig!
Eigentlich ist das Topic in der sachlichen Aussage falsch:
"Zubehörteile gefährden die Garantie grundsätzlich nicht"
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Verkäufers oder einer externen Garantiefirma. Die Garantie kann nach belieben gestaltet werden.
Einzig die Gewährleistung besteht nur zwischen Käufer und Verkäufer, die ist gesetzlich bereits geregelt, auch was Zubehörteile/Umrüstungen angeht.
Speziell zu dem Beispiel aus dem Artikel: Was ist, wenn die Felgen so groß sind, dass die nur noch mit "Gummistreifen" gefahren werden dürfen, dann kommt noch sportfahrwerk dazu. Schon sind solche Erschütterungen da, die Scheibenhalterungen eines Fensterhebers vom Golf IV (jetzt eingefallen, natürlich gibt es keinen mehr mit Garantie da, jedoch gibt es bestimmt auch aus heutiger Zeit einige Beispiele, wo der Zusammenhang nur entfernt liegt) im Originalzustand nicht aushalten.
Ausserdem lieben Viele aus Kostengründen selber Hand anlegen, was ohne entsprechende Kenntnisse manschmal "nicht gut geht".
Heya,
irgendwie ist die Formulierung arg schlecht gewählt.
Und irgendwie klingt das wie:
Verband deutscher Süßwarenhersteller sagt: Zucker gefährdet Zähne grundsätzlich nicht
SCNR
Elderian